Frage zu ebay - legaler Betrug?

OK, in diesem Fall ist der Betrugsvorwurf ziemlich gerechtfertigt.

- In der ursprünglichen Originalbeschreibung steht nichts von "nur leerer Karton".
- Die Artikelbezeichnung suggeriert das da tatsächlich ein Fernseher zu erwerben ist.
- Nicht in der Kategorie Verpackungsmaterial & Co.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie findet man solche Themen immer etwas unterhaltsam und lustig.
Solang, bis man selbst mal das Opfer einer solchen Aktion geworden ist!
Dann ärgert man sich nur noch schwarz.
Ich hatte zweimal auf Verpackungen zu bieten, wobei ganz unten und ganz klein angegeben war, dass es nur die OVP ist. Gut, dass ich nochmal nachgelesen habe und dann das Gebot
streichen ließ. Überlesen sind solche Details nämlich sehr schnell. Gerade, wenn man unbedingt etwas braucht. Zack ist es geschehen.
Ich hoffe nur, dass eBay den Verkauf nicht verbietet, denn der alleinige Verkauf ist nicht schlimm. Die erzielbaren Beträge sollten allerdings gedeckelt werden.
 
;) Au Au Au ja wer lesen kann ist KLAR IM VORTEIL, ja 500 Euronen für eine verpackung also ich würd sagen der Verkeufer hat es richtig gemacht. Und zu den W Lan Kabel alles 100% OK, wenn natürlich UNWISSENHEIT ins Spiel kommt ja dann. Ich Kann euch auch W Lan Kabel anbieten sogar vom Feinsten, Antennen auch, nicht son Billich Schrott.

MfG
 
Ja nun mal auf den Link geklickt, da steckt dann wirklich die Absicht der Abzocke hinter, weil es sehr irreführend ist.
 
da steht ja schon seit 20.7 dass es nur die Verpackung ist, und ne Woche später wurde die Auktion beendet. ich würd mal sagen der Käufer ist einer der 3 Dummen die so täglich aufstehen.

das es in Fernseher steht und ja kein Ferseher ist, ich denke mal da hat man gute Chancen bei Ebay... die sind auf solche Betrugssachen eh nicht gut zu sprechen und sperren solche typen gleich
 
Zuletzt bearbeitet:
muzaffe schrieb:
OVP kann doch sowohl Originalverpackung als auch originalverpackt heissen, oder nicht? dehnbarer Begriff?

OVP stand schon immer nur für "Originalverpackung".
Es ist eine Fehlinterpretation, wenn einige meinen, es heißt "originalverpackt".

Diese Fehlinterpretation kommt dadurch zustande, dass meist bei solchen Auktionen "Neu + OVP" steht. Viele meinen dann, es handelt sich um Neuware, die Originalverpackt wurde. Allerdings muss das "+"-Zeichen auch als "Plus" übersetzt werden. Dann steht dort "Neu Plus OVP". Neuware muss nicht immer in der Originalverpackung ausgeliefert werden. Viele Händler (darunter auch z.B. Alternate.de) bieten ihre Ware auch als Bulk-Version an. Also ohne Originalverpackung.
Also wird aus "Neu Plus OVP" einfach "Neuware Plus Originalverpackung", was so viel ist, wie eine Retail-Version.
 
Die Originalbeschreibung ist schon etwas Irreführend. Nur das da Leute nachdem er am 20.07 die ergänzung zufügte beim stand von 100€ weiter fließig Bieten, kann ich mir nur vor den Kopf kloppen. Es steht direkt darunter das es nur die Verpackung ist. Man sollte sich schon alles genau durchlesen und nicht nur überfliegen.
 
itsfun schrieb:
Vor 2 Tagen war das. Hab mich gewundert warum es so "GÜNSTIG" ist, doch dann mal genauer gelesen. Total bescheuert manche Leute. ^^

Genauer gelesen ist gut. :)
Noch öfter und deutlicher kann man einen Karton als Karton nicht bezeichnen.
Warum manche Menschen dann darauf bieten ist mir aber auch ein Rätsel.
Setzen dann echt Augen und Verstand gleichzeitig aus? (Gehe ich jetzt mal von aus, möchte aber keinem auf die Füße treten)
 
Es gibt noch naive Menschen, die meinen, dass man bei ebay tatsächlich noch ein Schnäppchen machen kann.
Die Zeiten sind aber schon lange vorbei.
 
wenns ja schon so teuer ist, denkt man auch net mehr dass es eine Verpackung sein könnte. schon clever. das iPhone ist aber wenigstens unter Kartons eingestellt worden. man muss halt echt aufpassen was man kauft. nachfragen und wenns keine Antwort gibt einfach net kaufen.
 
Ja sau blöd, noch blöder sind die Leute die jetzt noch höher bieten, Es ist ja dabei Klar und Deutlich geschrieben und für klar denkende auch ersichtlich das es nur mit Anleitung und dem "Platz für das Phone + Zubehör " bietet.

Also die Leute die bieten sind es selber schuld und mitleid kann man da nicht mehr haben.

Im Userbereich gibt es den DAU . Wie kann man solche Leute am besten nennen???
 
Leute der TE muss NICHT zahlen.

Der Artikel war in der Falschen Abteilung!

Es gibt extra eine Abteilung für OVPs.
 
es gibt auch leute die gerne kurz mal auf mehrere z.b. iphones gleichzeitig bieten und dann einfach mal nicht genau lesen.

wenn der Preis dann noch im 300 euro Bereich liegt dann geht man davon aus dass es ein Iphone ist und nicht die OVP.


das heisst:

man benötigt nur eine Originalverpackung, genügend Gebote durch Kumpels und kurz in die Beschreibung reinschreiben dass es sich um die Originalverpackung handelt. Einmal reicht schon. Und schon hat man 500 Euro gewonnen - keine Verarsche!

@Whiz-zard

das glaubst aber auch nur du. Wo bekommt man sonst 2x1 GB DDR3 Speicher für 11 Euro plus Versand? Oder 2x2GB DDR3 für 26 Euro? na? Sag doch! Ich war der Glückliche sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:
offtopc: bei ebay gibt es immer weniger Auktionen und mehr und mehr überteuerte sofort-kauf angebote.

will sich ebay etwa absichtlich kaputt machen? die hatten doch damals schon diese seite mit den sofort&neu Angeboten, die sehr erfolglos war. Nix dazugelernt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche "Betrugsfälle" gibt es ja schon sehr sehr lange.
Früher konnte man die Bieter noch warnen (habe ich selber mindestens schon 8-10 mal gemacht gehabt). Heute sieht man aber nur noch die Sternchen-Namen, und da kann die armen Blinden nicht mehr informieren.

Aber wie sagt man ja so schön: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :evillol:
 
Im Falle der TV Verpackung hat der Ersteller tatsächlich den Fehler gemacht, den Artikel nicht in der dafür vorgesehenen Kategorie einzustellen. Beim iPhone steht, wie es richtig geht. Aber auch dort kann der Käufer relativ schmerzfrei zurücktreten.
 
Die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung (kein Rücktritt) müssen immer vom Anfechtenden belegt werden, es kommt hierbei auf das Gesamterscheinungsbild des Angebotes an.

Ein pauschales Anfechtungsrecht existiert bei uns nicht, denn grds. gilt die durch Art. 2 I GG geschützte Privatautonomie.

Allerdings könnte auch ein Staatsanwalt mal auf die Idee kommen, Fälle in denen der Betrugsvorsatz offensichtlich ist, genauer unter die Lupe zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben