BlackCore900
Commodore
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- Jan. 2009
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Wenn der Verkäufer seine Beschreibung ändert sollte man auch rechtzeitig sein Gebot zurückziehen mit diesem Genannten Grund das er die Beschreibung geändert hat.
Und vom Kauf zurücktreten könnte auch gehen , wenn der Verkäufer auch hiermit einverstanden ist , er kriegt auch damit seine Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben und es ist alles wieder in Ordnung.
Und vom Kauf zurücktreten könnte auch gehen , wenn der Verkäufer auch hiermit einverstanden ist , er kriegt auch damit seine Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben und es ist alles wieder in Ordnung.