DerNiemand
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
- 1.181
Hi,
Ich habe mal bei Firma XXX e.K. gearbeitet, wofür die mich aber nicht bezahlt hatten. Ging dann vors Arbeitsgericht und ein Vergleich gezogen und ich habe einen pfändbaren Titel. Natürlich kam auch dann kein Geld und so wurde ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Da die Firma aber eine Woche nach dem Gerichtstermin Insolvenz anmeldete, bekam ich natürlich nichts.
Nun sehe ich, dass der Inhaber der Firma, der wegen anderer Vergehen mehrere Jahre im Knast saß nun eine neue Firma aufgemacht hat. Ich wollte fragen, ob der pfändbare Titel nur gegen die Firma ist oder ob ich auch an den Inhaber ran kann? Weil es ist ja keine GmbH gewesen, sondern ein e.K. ??
Grüße
Ich habe mal bei Firma XXX e.K. gearbeitet, wofür die mich aber nicht bezahlt hatten. Ging dann vors Arbeitsgericht und ein Vergleich gezogen und ich habe einen pfändbaren Titel. Natürlich kam auch dann kein Geld und so wurde ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Da die Firma aber eine Woche nach dem Gerichtstermin Insolvenz anmeldete, bekam ich natürlich nichts.
Nun sehe ich, dass der Inhaber der Firma, der wegen anderer Vergehen mehrere Jahre im Knast saß nun eine neue Firma aufgemacht hat. Ich wollte fragen, ob der pfändbare Titel nur gegen die Firma ist oder ob ich auch an den Inhaber ran kann? Weil es ist ja keine GmbH gewesen, sondern ein e.K. ??
Grüße