Frage zu Pfändung

DerNiemand

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2012
Beiträge
1.181
Hi,

Ich habe mal bei Firma XXX e.K. gearbeitet, wofür die mich aber nicht bezahlt hatten. Ging dann vors Arbeitsgericht und ein Vergleich gezogen und ich habe einen pfändbaren Titel. Natürlich kam auch dann kein Geld und so wurde ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Da die Firma aber eine Woche nach dem Gerichtstermin Insolvenz anmeldete, bekam ich natürlich nichts.

Nun sehe ich, dass der Inhaber der Firma, der wegen anderer Vergehen mehrere Jahre im Knast saß nun eine neue Firma aufgemacht hat. Ich wollte fragen, ob der pfändbare Titel nur gegen die Firma ist oder ob ich auch an den Inhaber ran kann? Weil es ist ja keine GmbH gewesen, sondern ein e.K. ??

Grüße
 
Da das Unternehmen des Schuldners, gegen das Du den Titel hast, keine Körperschaft ist bzw. war, kannst Du den Titel gegen den Schuldner direkt vollstrecken oder in seine sämtlichen Vermögensmassen; wenn das neue Unternehmen des Schuldners auch wieder ein Einzelunternehmen oder eine Peronengesellschaft ist, kannst Du auch in dieses Unternehmen oder seine Anteile daran vollstrecken.
 
Bevor Du unnötig Geld investierst für fruchlose Pfändungsversuche, weil der Schuldner vielleicht pfandfrei ist, spreche vielleicht besser erst mal beim Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichtes vor und nimm dort in die Schuldnerkartei Einsicht; dort bekommst du Auskunft darüber, ob der Schuldner ggfls. vielleicht schon eine Vermögensauskunft abgegeben oder das Privatinsolvenzverfahren beantragt hat.
 
Zurück
Oben