Frage zu Vollschulzeit-Pflicht

Clio-Freak

Lt. Commander
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Hallo ich wollte mal fragen, wie das ist mit der Vollzeitschulpflicht.

Ich bin in der 9ten Klasse bin einmal in der 7ten Klasse sitzen geblieben.

Ab nächste Woche hab ich Ferien. Zählt das dann also Vollschulzeitpflicht, weil ich dann 10Schuljahre voll hab ?

Wäre für jede antwort dankbar
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ab jetzt kannst du ohne Ersatz von der Schule fliegen. Aber nicht zu empfehlen... ;)
 
Es dreht sich darum, dass ich einen Aushilfsjob antreten möchte und ich die VollschulzeitPflicht haben muss...
heisst das dann ich hab die erreicht ? :D
 
Glaube kaum, dass ein wiederholtes Jahr zählt. Nur wenn du vor den 10 Jahren einen Abschluss erreichst, endet die Schulpflicht eher:
Dauer
Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Sie endet ausnahmsweise vorher, wenn der Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Über die vorzeitige Beendigung entscheidet der Kultusminister oder die von ihm durch Rechtsverordnung3) zu bestimmende Schulaufsichtsbehörde.
 
10 Jahre sind 10 Jahre, und 8./9. Klasse zählt ja auch als Abschluß, wenn auch nicht viel. Aber es wäre mir neu, daß Schule bei mindestens 13-jährigen eine Nebentätigkeit("Schüler-/Ferienjob") verhindert. Weitere Fragen aber eher an das Bildungsministerium deines Bundeslandes... :D
 
Hmm was denkt ihr denn jetzt nun ? :(

Ich weiß nich...

Ich komme aus NRW
 

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Eigentlich kann ich's mir nicht vorstellen - dann könntest du ja theoretisch so oft irgendwelche Klassen wiederholen bis du 10 Jahre voll hast :)
 
Ja schon aber wenn ich jetzt nochmal wiederholen würde, dann hab ich keinen Abschluss... und einer aus der 10ten arbeitet auch im Getränke-Markt und ist weder 18 oder hat das 10te schuljahr beendet
 
Ja, kein Plan. Dann gehts vielleicht doch? :D

Das bringt dir aber auch nichts - also morgen fragen, fertig :)


edit: ok *daumendrück* :daumen: ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jop ich berichte, was bei Rumgekommen ist ;)

DRÜCKT mir mal die Daumen *g*
 
Na klar darfst du *neben* der Schule arbeiten. Stundenplan muß eigehalten werden, danach ist es dir doch freigestellt. Hausaufgaben sollten vielleicht auch noch gemacht werden - besser für die Noten - aber der Tag hat immer noch 24h. Außerdem füllt den Zettel deine Schule aus, mal oben lesen ;). Also was zerbrichst du unsere Köpfe?!
 
(c) schrieb:
Na klar darfst du *neben* der Schule arbeiten. Stundenplan muß eigehalten werden, danach ist es dir doch freigestellt. Hausaufgaben sollten vielleicht auch noch gemacht werden - besser für die Noten - aber der Tag hat immer noch 24h. Außerdem füllt den Zettel deine Schule aus, mal oben lesen ;). Also was zerbrichst du unsere Köpfe?!

Weil ich wissen will ob "erfüllt" oder "nicht erfüllt" :(
 
Ich würde sagen du hast die mit 10 Jahren Anwesenheit in der Schule erfüllt - wirst du aber dann am ausgefüllten Zettel schon sehen. Dürfte auch Wurst sein, dein Arbeitgeber will wohl nur den Nachweis, daß du Schüler bist.

Tip: in der 10. vielleicht nicht zu viel nebenher machen, gute Noten sind für den Abschluß(und auch das Zwischenzeugnis) ziemlich wichtig - alles vorher ist da fast egal...
 
Nagut Danke schonmal ! :D

Drückt mir morgen die Daumen ich werds ja sehen

Ich sach dann morgen bescheid, wie's ausgegangen ist :)
 
Ich weiß sry für den Doppel-POST !!!

Aber ich wollte nur sagen, dass ich die Vollzeitschulpflicht erfüllt habe :D

Also zählt auch ein Wiederholtes Jahr
 
Gauder schrieb:
Glaube kaum, dass ein wiederholtes Jahr zählt. Nur wenn du vor den 10 Jahren einen Abschluss erreichst, endet die Schulpflicht eher:

Weiste wieviele Schüler jedes Jahr von der Schule gehen weil sie in der 9 Klasse bereits 10 Jahre hinter sich haben... ;)
Ausserdem musst du ja wenn du jetzt die zehnte Klasse machen willst, ein elftes Schuljahr beantragen.

Ich habe leider das Pech das meine Eltern Lehrer sind, deswegen kann ich das bestätigen.. :P
 
naja is ja auch egal :D

Hauptsache ich kann arbeiten :lol:
 
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