Frage zum LUCID Verpackungsregister

pbreak2001

Cadet 3rd Year
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Okt. 2023
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39
Hi Leute,

Gewerbetreibende müssen sich ja registrieren, wenn sie was mit Produktverpackungen zu tun haben. Eine Kleinigkeit ist mir da noch unklar.

Klar ist, dass man als Onlinehändler Versandverpackungen in Verkehr bringt, solange Sie nicht wiederverwendet wurde. Muss sich registrieren und mengenmäßig Angaben machen.

Unklar: Jemand verkauft aus seinem "Bauchladen" kleine Produkte in der Herstellerverpackung. Dieser muss sich wohl auch registrieren (Produktverpackung an Endkunden), aber was soll er dann in diesem Register angeben?
 
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Es kommt auch drauf an wo die Sachen her kommen. Kommen die zb aus China dann musst du auch die Umverpackungen die für den Import der Ware genutzt werden, mit einbeziehen(Kartonagen).

Sind es Lieferanten innerhalb der EU dann sind die normalerweise schon die jenigen die am lucid Verfahren teilnehmen.

Kurzum es geht nicht nur um den Verkauf sondern auch um den Einkauf.
 
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Nach der Umverpackung für den Import (zu 99% aus CN) hat bisher bei uns noch niemand gefragt. Wir melden nur die Verpackung der verkauften Artikel. Wurde auch bei der Prüfung nicht beanstandet.
 
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RegShoe


Wäre auch eine Frechheit, wenn man noch für die Verpackungen anderer aufkommen muss. Meldet ihr da nur die Versandverpackungen?
 
nebulein schrieb:
Kurzum es geht nicht nur um den Verkauf sondern auch um den Einkauf.
Das ist nicht korrekt. Registriert und gemeldet muss nur werden, was üblicherweise beim Endkunden in der Tonne landet. Masterkartons und andere Verpackungen, die während dem transport unter den Händlern entstehen, müssen nur registriert, aktuell aber nicht gemeldet werden.
pbreak2001 schrieb:
aber was soll er dann in diesem Register angeben?
Erstmal klären, ob der Hersteller oder ein importeuer bereits selber meldet. Bist du der importeur und der hersteller hat keine niederlassung in DE und kann sich daher nicht selber registrieren und hat auch keinen 3. damit beauftragt, dann musst du diese Verpackungen registrieren und melden. Du registriest dich mit deiner firma und registrierst die jeweilige marke darunter.
Die Gewichte der jeweiligen Verpackungsarten musst du dir vom hersteller geben lassen oder selbst ermitteln. Und das sollte nicht geschätzt sein denn bei einer Prüfung musst du nachvollziehbar darlegen, wie du diese ermittelt hast ubd es werden Stichproben genommen. Wenn du testatpflichtig bist, brauchste eh einen Wirtschaftsprüfer, der die das testiert. Jedes Jahr.
 
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Der Passus bezieht sich ausschließlich auf Produktverpackungen und ggf. wenn direkt aus dem Ausland an einen Endkunden versendet wird, zählt auch der Versandkarton dazu. Paletten, Masterkartons und sonstige Großverpackungen werden jedoch nicht an Endkunden versendet. Wäre zumindest extrem unüblich und mir würde kein Grund einfallen, unter welchen Vorrausetzungen es dazu kommen könnte, wenn dieser Kunde dann nicht selber als Händler auftritt... Und dann muss er seine Transportverpackungen sowieso registrieren, nicht jedoch melden und alles, was an Produkt- und Versandverpackungen anfällt, die beim Endkunden in der Tonne landen üblicherweise, registrieren und melden.

Am einfachsten ist es sich zu verinnerlichen, dass alles, was bei einem Endkunden verbleibt und dort in die Tonne wandert, muss registriert und gemeldet werden. Mit dieser "Faustregel" macht man zu 99% alles korrekt. Das sollte man auch beachten, wenn man mit Lizenzero oder so zusammenarbeitet, denn die Mengen müssen ja trotzdem Vom Hersteller/Importeur an die DIenstleister mitgeteilt werden.
 
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