Lotusbloom
Commander
- Registriert
- Apr. 2003
- Beiträge
- 2.107
Hallo,
für meinen Dad und seine teure EOS-Kamera habe ich einen 253,90 € teuren Blitz (inkl. Versand) gekauft. Dieser war aber nicht besser als der in der Kamera integrierte Blitz. Also haben wir innerhalb der Frist (14 Tage) die Waren zugesendet.
Nun erhielten wir am vergangenen Freitag eine Rücküberweisung des Kaufpreises - aber nur 224 €. Das entspricht einem Abzug von fast 12% - nur: wofür?
Der Händler heißt Pixxass.de und hat bei geizhals.at eigentlich eine gute Bewertung.
Hier ist ein Ausschnitt aus deren AGBs:
Kann ich dagegen vorgehen? Wir haben uns an die Frist gehalten - die Ware wurde vollständig zurückgeschickt - sie war weder beschädigt, noch verschmutzt. Die Empfehlung der AGBs - um die Wertersatzpflicht zu vermeiden, indem wirdie Sache nicht wie unser Eigentum in Gebrauch nehmen - nahmen wir ernst.
Was meint ihr?
für meinen Dad und seine teure EOS-Kamera habe ich einen 253,90 € teuren Blitz (inkl. Versand) gekauft. Dieser war aber nicht besser als der in der Kamera integrierte Blitz. Also haben wir innerhalb der Frist (14 Tage) die Waren zugesendet.
Nun erhielten wir am vergangenen Freitag eine Rücküberweisung des Kaufpreises - aber nur 224 €. Das entspricht einem Abzug von fast 12% - nur: wofür?
Der Händler heißt Pixxass.de und hat bei geizhals.at eigentlich eine gute Bewertung.
Hier ist ein Ausschnitt aus deren AGBs:
AGBs von Pixxass.de schrieb:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufs- erklärung erfüllen.
Kann ich dagegen vorgehen? Wir haben uns an die Frist gehalten - die Ware wurde vollständig zurückgeschickt - sie war weder beschädigt, noch verschmutzt. Die Empfehlung der AGBs - um die Wertersatzpflicht zu vermeiden, indem wirdie Sache nicht wie unser Eigentum in Gebrauch nehmen - nahmen wir ernst.
Was meint ihr?