Holzmichi
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2005
- Beiträge
- 841
Guten Abend,
ich hoffe, dass sich hier unter den vielen Computerspezialisten auch Freunde der hessischen VSV bzw. des Beamtenrechts herumtreiben...
Folgende Frage:
Der Beamte erhält seine Besoldung, zzgl. Familienzuschlag, allg. Stellenzulage, 5% Sonderzahlung nach HSZG (hessischem Sonderzahlungsgesetz) sowie Vermögenswirksamer Leistungen.
Nach §40 (1) Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz ist er in der Stufe 1 des Familienzuschlags, weil er verheiratet ist. Weiterhin stünde ihm nach (3) die Stufe 2 des Familienzuschlags zu, weil er ein Kind hat und (theoretisch) Kindergeld erhalten würde.
Da er verheiratet und seine Frau auch im öfftl. Dienst tätig ist, erhält er nach (4) keinen Stufe 2-Zuschlag sondern nur 50% des Stufe 1-Zuschlags.
Ist das soweit richtig?
Falls ja: Eigentlich würde ihm ein Stufe 2-Familienzuschlag zustehen, weil er einen Anspruch auf Kindergeld hat. Bedingt durch seine Frau erhält er jedoch nur 50% des Stufe 1-Familienzuschlags.
Nach §6 des HSZG stünden ihm 2,13€ Sonderzahlung für Kinder zu, sofern er einen Familienzuschlag wegen einem Kind erhält.
Stehen ihm die 2,13€ nun zu, obwohl er bedingt durch seine Frau die Kürzung auf Stufe 1-Familienzuschlag hinnehmen muss?
Danke!
ich hoffe, dass sich hier unter den vielen Computerspezialisten auch Freunde der hessischen VSV bzw. des Beamtenrechts herumtreiben...
Folgender Sachverhalt:
- Beamter in Besoldungsgruppe A11 (Gehobener Dienst, Amtmann) Stufe 5
- Frau ist Beamte, Oberinspektorin im öfftl. Dienst
- Beide sind verheiratet
- Beide haben gemeinsam ein Kind
Folgende Frage:
Der Beamte erhält seine Besoldung, zzgl. Familienzuschlag, allg. Stellenzulage, 5% Sonderzahlung nach HSZG (hessischem Sonderzahlungsgesetz) sowie Vermögenswirksamer Leistungen.
Nach §40 (1) Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz ist er in der Stufe 1 des Familienzuschlags, weil er verheiratet ist. Weiterhin stünde ihm nach (3) die Stufe 2 des Familienzuschlags zu, weil er ein Kind hat und (theoretisch) Kindergeld erhalten würde.
Da er verheiratet und seine Frau auch im öfftl. Dienst tätig ist, erhält er nach (4) keinen Stufe 2-Zuschlag sondern nur 50% des Stufe 1-Zuschlags.
Ist das soweit richtig?
Falls ja: Eigentlich würde ihm ein Stufe 2-Familienzuschlag zustehen, weil er einen Anspruch auf Kindergeld hat. Bedingt durch seine Frau erhält er jedoch nur 50% des Stufe 1-Familienzuschlags.
Nach §6 des HSZG stünden ihm 2,13€ Sonderzahlung für Kinder zu, sofern er einen Familienzuschlag wegen einem Kind erhält.
Stehen ihm die 2,13€ nun zu, obwohl er bedingt durch seine Frau die Kürzung auf Stufe 1-Familienzuschlag hinnehmen muss?
Danke!