Frage zur LG Garantiereparatur

olum2k

Lt. Commander
Registriert
Apr. 2005
Beiträge
1.106
Ich weiss nicht genau, ob das Thema hier reinpasst, aber vielleicht kann mir ja geholfen werden.

Und zwar habe ich vor 5 Monaten einen LG 37LD450 LCD beim großen Internethändler bestellt.
Vor ca. einem Monat fing der LCD fürchterlich an zu Brummen.
Ich hab sofort LG angeschrieben und knapp eine Woche später standen auch zwei Servicetechniker bei mir vor der Tür.
Sie bescheinigten mir, dass das Display defekt ist und notierten zusätzlich auf dem Service-Formular, dass eine Reparatur unrentabel ist und der Austausch des Fernsehers über den Händler erfolgen soll.
Ich schrieb direkt eine Email an den Internethändler und bekam auch prompt die Rückmeldung, dass das Gerät bei mir abgeholt wird und dann zu einer Werkstatt zur Prüfung geschickt wird.
Ein paar Tage später, was vorgestern genau zwei Wochen her ist, wurde das Gerät auch abgeholt.
Ich wies den Interhändler darauf hin, dass bereits ein Servicetechniker bei mir vor Ort war und das Gerät ausgetauscht werden soll, da eine Reparatur unrentabel ist. Zusätzlich mailte ich das Service-Formular vom Techniker dem Internethändler zu.
Als Antwort vom Händler bekam ich, dass es der normale Gang ist, dass das Gerät nochmal zur Werkstatt zur Überprüfung geschickt wird.

Meine Frage ist, was kann ich nun machen?
Das Gerät wurde doch bereits bei mir vor Ort vom Servicetechniker überprüft.
Das Gerät ist inzwischen zwei Wochen weg und der Händler sagte mir, dass sie sich wieder melden, sobald sie näheres wüssten.
Kann ich auf ein neues Gerät bestehen, da ja der Servicetechniker bei mir vor Ort mir bescheinigte, dass das Gerät vom Händler ausgetauscht werden soll?
 
es heißt für dich nur warten. der händler muss die möglichkeit haben den mangel in angemessener zeit beheben zu können. ob er das nun durch reparatur oder tausch macht ist für dich irrelevant.
 
Dein Kauf-Vetragspartner ist leider nicht der Hersteller des Fernsehers, sondern der Händler. Damit steht im bei Feststellen eines Mangels das Recht der Nacherfüllung zu. Hierzu wird i.d.R. die Nachbesserung in Anspruch genommen -> Reperatur des Fernsehers und damit Behebung des Mangels.
Neuerdings werden Garantieleistungen immer öfter von den Herstellern übernommen, dennoch werden dadurch die Rechte des Händlers nicht berührt. Er darf und wird also selber prüfen lassen, ob sich eine Reperatur lohnt oder nicht. Dabei ist die Meinung der Techniker erstmal nicht relevant.
Wichtig ist, dass das BGB dem Händler einen angemessenen Zeitraum zur Nacherfüllung einräumt. Dieser wird leider nicht näher benannt, allgemein aber auf ca. 4 Wochen bemessen. Du solltest also Deinem Händler schriftlich eine Frist setzen, in der er den Fernseher reparieren bzw. austauschen soll. Nur dann hast Du nach Ablauf dieser Frist das Recht auf "Rücktritt vom Vertrag", sollt die Nacherfüllung nicht erfolgreich sein.
 
ok, danke für die infos.
dann weiss ich erstmal bescheid.
 
Zurück
Oben