Fragen zu Win10 Lizenz und MS-Konto

@BlubbsDE
Was kann man an diesem sehr deutlich formulierten Urteil falsch auslegen und zitieren?
Es ist bei uns schlicht und ergreifend nicht erlaubt, die Nutzung von Software jeglicher Art an die Hardware zu knüpfen.

BGH: OEM-Version
BGH, Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97, Link: http://tlmd.in/u/290

Leitsätze des Gerichts
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

Quelle: https://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/290-BGH-Az-I-ZR-24497-OEM-Version.html
 
Genau. Lesen und verstehen. Dabei geht um eigens gekaufte Software zusammen mit einem PC. Die darf nicht eingeschränkt sein und nur an diesem PC gebunden werden. Bestreitet niemand und zeigt wieder mal, falsch für sich verstanden.

Und was kam danach? MS ha die DSP Versionen im EU Raum auf den Markt gebracht.

Das alles hat aber nichts mit den OEM Lizenzen zu tun, die auf einem PC vorinstalliert sind und die man nicht einzeln erworben hat.
 
Du kannst die Bedingungen von M$ bzgl Windows aber vor Kauf einsehen.. Da musst du einfach nur Google für eine Sekunde bemühen oder den Verkäufer nach den Lizenzbedingungen fragen und dass er dir diese aushändigt bzw einen Link dazu gibt.
Das ist auch der Grund warum man Snow Leopard und alles davor, wenn man es legal erworben hat, auch als Hackintosh installieren kann. Dort konntest du VOR Kauf die Lizenzbestimmungen garnicht einsehen. Zack, Apple hats dann geändert und deswegen ist die Nutzung von Hackintosh nach Snow Leopard illegal.
 
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