Guten Tag,
ich bräuchte etwas Hilfe bezüglich meines Kindergeldes. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Und zwar bin ich in der Ausbildung zum Polizeimeister und habe für das letzte Jahr mein Kindergeld bekommen.
Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass ich das Geld zurückzahlen muss. Daher wollte ich mich hier mal erkunden und benötige etwas Hilfe.
Ich bin in einer Liegenschaft, die etwas 230 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.
Ich fahre montags zur Arbeit, übernachte dann dort zwei Tage und fahre dann in der Woche einmal nach Hause, um meine Familie und meine Freundin zu besuchen.
Die Fahren habe ich auch so angegeben, jetzt wurde mir jedoch bei dem Telefonat gesagt, dass ich nur eine Fahrt pro Woche einreichen kann, da ich ja die Möglichkeit habe, dort zu übernachten und mir wurde dann gleichzeitig gesagt, dass ich das Kindergeld daher zurückerstatten müssen, da ich so über den Regelsatz komme.
Ist das denn in Ordnung so? Nur weil ich die Möglichkeit hätte, dort zu übernachten, muss ich es doch nicht tun oder?!
Es ist mir doch freigestellt, wann ich meine Arbeitsstelle von zu Hause erreiche oder wann ich dort übernachte. Wenn ich aus langen Einsätzen erst in der Nacht wiederkomme, dann übernachte ich dort.
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß
ich bräuchte etwas Hilfe bezüglich meines Kindergeldes. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Und zwar bin ich in der Ausbildung zum Polizeimeister und habe für das letzte Jahr mein Kindergeld bekommen.
Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass ich das Geld zurückzahlen muss. Daher wollte ich mich hier mal erkunden und benötige etwas Hilfe.
Ich bin in einer Liegenschaft, die etwas 230 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.
Ich fahre montags zur Arbeit, übernachte dann dort zwei Tage und fahre dann in der Woche einmal nach Hause, um meine Familie und meine Freundin zu besuchen.
Die Fahren habe ich auch so angegeben, jetzt wurde mir jedoch bei dem Telefonat gesagt, dass ich nur eine Fahrt pro Woche einreichen kann, da ich ja die Möglichkeit habe, dort zu übernachten und mir wurde dann gleichzeitig gesagt, dass ich das Kindergeld daher zurückerstatten müssen, da ich so über den Regelsatz komme.
Ist das denn in Ordnung so? Nur weil ich die Möglichkeit hätte, dort zu übernachten, muss ich es doch nicht tun oder?!
Es ist mir doch freigestellt, wann ich meine Arbeitsstelle von zu Hause erreiche oder wann ich dort übernachte. Wenn ich aus langen Einsätzen erst in der Nacht wiederkomme, dann übernachte ich dort.
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß