Kindergeld in der Wartezeit auf Studienplatz

N

.Neo

Gast
Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Also:

Momentan mache ich ein Praktikum als Teil einer schulischen Ausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife). Zuerst hatte ich geplant Fachinformatiker zu werden (Mai Prüfung) jedoch ist es nicht so wie ich es mir vorgestellt habe. (Viel zu öde- da fehlt einfach die Kreativität^^)

Vor ein paar Tagen bin ich dann auf die Idee gekommen hier in Hannover auf der FH Mediendesign zu studieren. Ich war schon immer kreativ und habe während meiner Schulzeit immer gemalt.^^. Bewerbungsschluss der Mappe ist aber schon der 15. März und da ich nicht denke das ich in der kurzen Zeit eine Mappe mit 20 Arbeiten zusammenstellen kann, habe ich mir überlegt das ganze im nächsten Jahr zu machen und in der Zwischenzeit an meiner Mappe arbeite sodass ich sehr sehr sicher angenommen werde. Vllt. ist es auch nicht schlecht mal 1 Jahr zu warten, da ich eig. immer so ziemlich mit der jüngste bei allem war.

Nun ist aber das Problem mit dem Kindergeld. Ich habe ja eig. keine wirkliche Absage da ich mich nicht beworben habe, aber ohne Mappe /schlechter Mappe zu bewerben würde 100% zu einer Absage führen.

Hilfe?^^

Gruß
 
"Kinder, die arbeitslos sind
Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind."


>> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

Zur Arbeitsagentur und dort als arbeitssuchend melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, und das ist ja auch richtig so.
 
Ja aber soweit ich weiß geht doch das Kindergeld flöten sobald man 1x gearbeitet hat während man sich nicht in einer Ausbildung/Studium befindet?
 
Dann schreib dich für die zwei Semester doch einfach in irgendeinen zulassungsfreien Studiengang ein.
Bzw würde ich die Ausbildung erstmal abschließen, wenn es nur noch 2 Monate sind (in der Überbrückungszeit wird weiterhin Kindergeld gezahlt, musst nur den Zulassungsbscheid vorlegen) und mich dann für ein Semester lang in irgendein zulassungsfreien Studiengang einschreiben.
 
Geht nicht flöten, wird nur für die Zeit ausgesetzt.

Hab zwischen Ausbildung und Studium 'n gutes Dreivierteljahr normal gearbeitet. Bis zur Abschlussprüfung der Ausbildung gabs Kindergeld und nachdem ich das Studium angefangen habe rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Bewerbung fürs Studium.
 
Edit:

Ok. Habs jetzt verstanden.

Arbeitssuchend + 400€ job + Kindergeld ist rechtlich korrekt oder?

@|MELVIN|
Wenn man arbeitslos und Geld vom Staat bekommt (Arbeitslos/Harz4), muss man jede Arbeit annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein. Einkommenstechnisch passt das, da du nicht über 8000 Euro /Jahr verdienst.

Die Frage ist, ob du mit dem 400 Euro-Job noch als "arbeitslos" deklariert bist. Da solltest du kurz mal bei der Agentur für Arbeit durchrufen, die werden dir da fix weiterhelfen können.

Alternative wäre der von Airbag vorgeschlagene Weg dich zum Wintersemester irgendwo einzuschreiben, kostet dich allerdings die Semestergebühren.
 
@.Neo
Ach und Kindergeld ist kein Geld vom Staat?! Im Post #2 wird der entsprechende Paragraph doch zitiert: "...für Kinder, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen...". Es gäbe also nur Kindergeld wenn du angebotene Jobs annimmst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr machts mir echt nicht leicht.
Also:

Stellt euch folgende Situation vor:
Ich arbeite max. 15 Stunden pro Woche (minijob - 400€) beziehe Kindergeld, bin arbeitssuchend gemeldet und warte ca. 10 monate auf den neuen Mappentermin zwecks Studium.

Wäre es dann nicht total unlogisch wenn ich andere jobs annehmen müsste?

btw, bin die ganze Zeit am googeln aber irgendwie sagt jeder was anderes.
 
Als Minijobber bis du doch nach Definition der Arbeitsagentur nicht mehr arbeitslos?! Man könnte dir in dem Fall höchstens sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen anbieten, was aber unwahrscheinlich ist, da du ja keine Ausbildung hast!
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag doch einfach mal beim Arbeitsamt ;)
Mit hat man damals mitgeteilt, dass ich mich für die 3 monatige Überbrückungsphase zum Studium gar nicht arbeitssuchend melden könnte, bzw. sie es aus irgendwelchen Gründen nicht machen (Arbeitslosenzahlen schönen`?).
 
Ja das weiß ich schon. 3-4 Monate Überbrükungszeit ist i.O. nur halt nicht 1 Jahr...^^
 
sikkness schrieb:
Alternative wäre der von Airbag vorgeschlagene Weg dich zum Wintersemester irgendwo einzuschreiben, kostet dich allerdings die Semestergebühren.

Man kann sich ja auch einfach in irgendeiner Dorf Fh an der Ostsee einschreiben, wo es keine Studiengebühren gibt und man lediglich einen Semesterbeitrag von 30 euro, weil kein Semesterticket, entrichten muss.

Auf 400 Eurobasis kann man dann problemlos jobben, man ist nachwievor familienversichert und kriegt Kindergeld.

da du ja keine Ausbildung hast!

Er hat doch geschrieben, dass er seien Ausbildung erstmal im Mai abschließen will. ;)
 
Ich werd die Tage mal beim Arbeitsamt nachfragen, aber eig müsste es ja gehn das man trotz minijob weiterhin kindergeld bekommt (natürlich unter 21 Jahren).
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben