Fragen zur Kündigungsfrist

synno

Lieutenant
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Okt. 2014
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881
Hi wollt mal kurz nach fragen ob mir vllt jemand helfen kann in sachen Kündigungsfrist.

Habe gestern meine Kündigung zum 26.01.2015 bekommen und eine kündigungsfrist bis 15.02.2015 sprich knapp 2 wochen !?

Habe aber gehört die mindest kündigungsfrist ist 4 Wochen in Deutschland Gesetzlich ?!?!

meine Frage nun:
Habe ich anspruch auf die 4 wochen Kündigungsfrist? Bin seit 1Jahr und 5 Monate bzw. 6te Monat beginnt ab Februar beschäftigt bei dieser Firma !?

würd mich freuen wenn mir da jemand was genaueres zu sagen könnte.

MFG Thoma
 
vielen dank und bin au arbeit deshalb musste es etwas schnell gehen daher keine zeit für google gehabt Sorry :/

vielen dank nochmal !
werd wohl nur die 2 wochen frist haben weils so auch im arbeitsvertrag steht und daher is es diese unabhängige vertrags geschichte so wie ich es versanden habe :( naja egal :) leben geht weiter
 
Jup. Wichtig ist was im Vertrag steht!

Gruß,
lurid
 
jap leider is es so naja gut werd mch dann morgen früh erstmal zum amt begeben und dort vorstellen :/ ! hoffentlich hab ich nicht lange mit denen zutun :/ ...

vielen dank euch schönen dienstag noch :)
 
Kannst dich dort auch telefonisch arbeitssuchend melden.

Nutz die Zeit lieber um Bewerbungen zu schreiben und die Unterlagen auf Vordermann zu bringen!
 
ich habe im netz gelesen das man persönlich vor ort sich arbeitssuchend melden muss! telefonisch wäre nur machbar wenn man neue arbeit hat! ansonsten papiere vorlegen und formulare abholen alles vor ort :/ und hab schon was neues in aussicht zu 99% sicher allerdings muss ich für mich schauen ob mir das ganze auch gefällt zumindest einigermaßen ich stell da eigenlich keine ansprüche ausser pünktliche bezahlung dafür bin ich ja dan auch immer da und selbst pünktlich!

und ansonsten gleich noch zu paar firmen vorstellen hab mir im internet schon was raus gesucht
 
Die Kündigungsfrist kann zwar vereinbart werden, darf aber nicht geringer sein als die gesetzliche, sprich in deinem Fall 4 Wochen.

Mit welchem Grund hat der AG eigentlich gekündigt?
Wie viele Angestellte sind dort tätig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Online oder per Telefon meldet man sich arbeitsuchend, die Arbeitslosmeldung muss man immer persönlich beim zuständigen Amt machen
 
thoma schrieb:
... Bin seit 1Jahr und 5 Monate bzw. 6te Monat beginnt ab Februar beschäftigt bei dieser Firma !?

...

Wohl kaum...
 
Auf den ersten Blick scheint die Kündigungsklausel in deinem Vertrag eher ungültig zu sein. Keine Ahnung was du vor hast, aber macht bestimmt Sinn hier mal einen Anwalt aufzusuchen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
 
Hi Sorry war bis grad noch auf der Arbeit,

also Folgendes ich hatte 6 monate Probezeit die sind aber schon seit einem Jahr rum ! ich Arbeite dort seit 01.08.2013.

Kündigungs Grund steht keiner auf der Kündigung aber mir wurde gesagt das es sich für die Firma nicht mehr lohnt mich weiter zu beschäftigen da sie zurzeit keine arbeit für mich hätten ! (Ich bin da anderer meinung aber gut ist nicht mein Betrieb)

Und im Arbeitsvertrag steht foglendes drin ( VON MIR ZUSAMMEN GEFASST !!! ) nicht das jemand sagt ich würde hier Betriebsgeheimnisse aus dem Arbeitsvertrag POSTEN oder sowas !? man weiss ja nie :)

Wenn die Probezeit rum ist kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Arbeiten mehr als 20 Leute ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung, kann die Kündigung beiderseitig nur zum 15 oder Ende des Monats erfolgen.

Also das steht hier quasi in meinem Arbeitsvertrag.


hatte dann heute nochmal mit dem Chef gesprochen wegen der 4 Wochen Kündigungsfrist darauf wurde mir gesagt das es so auch im internet zu finden ist das es nach 2 wochen gültig ist und in der Kündigung steht ja auch drin das es wie vertraglich vereinbart nach 2 Wochen erledigt ist mit dem Arbeitsverhältnis.


hmm...

wenn die 4 Wochen gehen würde wäre schon schöner dann müsste er mir ja noch einen ganzen Monat bezahlen also den Februar :=)

wenn da jemand nochmal was zu sagen könnte wäre nett :)

ps. hab die Kündigung heute allerdings dann schon unterschrieben :/ und für morgen Urlaub damit ich zum Amt kann.
 
Außer in der Probezeit sind es immer mind. 4 Wochen für Vollzeit MA, die Sonderreglung für Firmen kleiner 20 MA gilt für den Arbeitgeber darf aber auch die 4 Wochen nicht unterschreiten
 
Gleipnir schrieb:
Außer in der Probezeit sind es immer mind. 4 Wochen für Vollzeit MA, die Sonderreglung für Firmen kleiner 20 MA gilt für den Arbeitgeber darf aber auch die 4 Wochen nicht unterschreiten

heisst Gesetzlich ist er verpflichtet mir die Kündigung NEU zu schreiben mit der Richtigen ( 4 Wochen ) Kündigungsfrist ?!
kann ich das morgen auch nochmals beim Arbeitsamt ansprechen ??

(in unserer Firma wo ich bisher beschäftigt war sind wir Unter 20 Leute)


Kannst du mir vllt einen Link oder irgend etwas geben womit ich dies meinem Chef vorlegen könnte das es diese MINDEST FRIST von 4 Wochen gibt und nichts anderes gültig ist / wäre ?!
Würd schon gern noch die 4 Wochen / quasi den Februar durch Arbeiten um nochmal was geld zu verdienen.
 
Zuletzt bearbeitet:
laut § 622 BGB und anderer Seiten im Netz gibt es eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, die nur in der Probezeit unterschritten werden darf und immer für den Arbeitnehmer gilt.
 
ok werd ich mir das BGB mal anschauen und den Paragraphen dazu und dann nochmal mit Chef diskutieren müssen. !


vielen Dank für Deine und Eure Hilfe :)


mfg Thoma
 
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