Kündigungsfristen bei AVD

Tammy

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Hallo,

leider haben wir nach dem ADAC nun auch mit dem zweiten Dienstleister in dem Sektor, dem AVD, schlechte Erfahrungen machen müssen, weshalb wir beim Erhalt der aktuellen Jahresrechnung uns entschieden haben, dort auszutreten, der AVD jedoch möchte nun einen ganzen Jahresbeitrag haben, dabei sind wir schon seit 2 Jahren, also seit 06/2023 dort Mitglied.

Nach der aktuellen Novelle im Verbraucherschutz sollten aber nun doch deutlich kürzere Fristen gelten, der AVD möchte jedoch nicht mit sich reden lassen, wie steht es denn da gerade um die Gesetzeslage, vielleicht kann da jemand helfen?!

Danke euch :)
 
Das was ich gelesen habe, ist die Laufzeit 1 Jahr und verlängert sich um 1 weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde.

Was steht denn in deinen Bedingungen, die Du Mals erhalten hast?
 
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Die müsste ich erst zu Hause später einsehen, habe nur gerade die Mail vor mir und wollte mal prinzipiell nachfragen :)
 
Laut https://www.verbraucherzentrale.de/...e-mehr-schutz-bei-kosten-und-laufzeiten-55274

2. Verkürzte Kündigungsfristen​

Die Kündigungsfrist von Verträgen – zum Beispiel für den Trainingsunterricht im Fitnessstudio – wird verkürzt. Anstatt der bisher möglichen 3 Monate, können Sie künftige Verträge bereits mit einer Frist von maximal 1 Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen.

Ausgenommen sind auch hier unter anderem Versicherungsverträge.

Frage ist hier, gilt die Leistung der AvD vllt als Versicherung? Wann hast du die neue Jahresrechnung bekommen? Vor erreichen der Kündigungsfrist oder erst danach?

Beinhaltete die Jahresrechnung vielleicht eine Preiserhöhung? Frage nur wegen der Möglichkeit der Sonderkündigung.
Ergänzung ()

Also laut den Bedingungen der AvD (es ist ein Versicherungsprodukt)

IMG_3675.jpeg

Sind das die Konditionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhm. Ob man womöglich aus Kulanz raus käme, wenn man androht gerichtlich anzugreifen, dass es sich um ein Versicherungsprodukt handelt? Ist doch eine Mitgliedschaft in einem Verein, oder? Müsste man halt mal prüfen und nachdenken und überlegen. Kenne aber die Bedingungen nicht und will mich auch nicht einarbeiten. :D
 
Was will man denn da für ein Faß aufmachen?

Ich würd einfach noch das eine Jahr bleiben und nächstes Jahr dann ordentlich kündigen.
 
Stagefire85 schrieb:
Ich würd einfach noch das eine Jahr bleiben und nächstes Jahr dann ordentlich kündigen.
Die TO kann auch jetzt schon zum nächstzulässigen Termin kündigen.

@Tammy , kündige bitte so, dass Du den Zugang der Kündigung beweisen kannst, denn eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Kündigungsadressaten wirksam wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
kündige bitte so, dass Du den Zugang der Kündigung beweisen kannst,
Und fordere direkt eine Bestätigung der Kündigung mit entsprechend genannten Vertragsendtermin an. Mache ich immer so und hab noch nie keine solche Bestätigung bekommen.
Ist natürlich an @Tammy gerichtet und nicht an Dich ;)
 
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