Benj schrieb:Die Theorie, dass man selbst dafür verantwortlich ist, was mit dem eigenen WLAN getan wird oder nicht, ist idiotisch. Wie soll ich beweisen, dass jemand mein WPA-geschütztes WLAN-Netz benutzt hat, um mich damit als Filesharer zu diskreditieren? Ab wann gilt ein WLAN eigentlich als sicher? Wenn es WEP-verschlüsselt ist? Braucht man WPA? WPA2? TKIP oder AES? Oder mit nem RADIUS-Server? Darf das WLAN weiter als 5m strahlen? Ergibt es dann noch Sinn?
Das sind alles Frage, mit denen sich sicherlich bald Gerichte in Frankreich auseinander setzen müssen. Und genau deshalb ist die Regelung schwammig und zweifelhaft. Versetzt euch nur ein mal in die Lage, dass jemand euer Netzwerk ausspäht bzw. ein Nachbar über Monate über eure Leitung saugt (und jetzt bitte keine Haarspalterei darüber, ob man das merken würde oder nicht, denn man ist nicht 24/7 online). Dann will ich mal sehen, wie ihr reagieren würdet und auf welche Weise ihr denn gedenkt, euch zu verteidigen. Ungerecht wäre das allemal.
Du bist als Anschlussteilnehmer verpflichtet Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass jemand einfach so Zugriff auf Dein WLAN hat und dort böse Dinge tut. Natürlich kannst Du es auch offen lassen, aber sobald darüber Mist gebaut wird, bist Du verantwortlich. Das ist so als würdest Du eine Waffe auf die Straße legen und jemand anders könnte sie einfach nehmen und damit auf jemanden schießen.
WEP ist zwar nicht sicher, gilt aber bereits als eine solche Schutzmaßnahme. Um das Beispiel mit der Waffe mal wieder aufzugreifen: Wenn Du eine Waffe bei Dir in die Wohnung auf die Anrichte legst, könnte natürlich auch jemand einbrechen, sie klauen und damit auf jemanden schießen. Ebenso könnte natürlich jemand WEP knacken und dann über Dein WLAN böse Dinge anstellen. Aber es geht nicht darum, dass man es anderen Leuten unmöglich macht auf das WLAN zuzugreifen (das kann man nicht), sondern dass man anderen Hürden setzt, die hoch genug sind und dazu gehört auch WEP.
Weiterhin ist es natürlich nicht so, dass Du nachweisen musst, das jemand anders über Dein Netz Blödsinn treibt. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass über Dein Netz Blödsinn getrieben wurde. Und wenn das irgendein Hacker war, dann musst Du natürlich nicht direkt dafür herhalten. Aber wenn Du ein Netz gar nicht absicherst, dann ist es quasi so wie mit dem offen liegen lassen der Waffe (auf der Straße), denn Du bietest Leuten die völlig problemlose Möglichkeit anonym über Dein Netz Unfug anzustellen und dafür (nicht für die eigentlichen Taten) wirst Du hier - völlig zurecht wie ich finde - bestraft.
Jetzt kommen natürlich immer alle mit "aber ich wusste doch nichts davon" und "aber woher soll ich mich denn auskenne?". Solche Kommentare sind aber Blödsinn und schützen glücklicherweise auch nicht vor Strafe. Mann kann schließlich auch nicht ein Auto klauen, damit jemanden umfahren und dann behaupten "Aber ich wusste nicht, dass Diebstahl und Körperverletzung verboten sind". Diebstahl und Körperverletzung sind nunmal verboten, auch für Leute, die nicht wissen, dass sie verboten sind. (Grundsatz:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Benj schrieb:Außerdem finde ich diese GIGA-Community-Mentalität, wo Schadenfreude mehr gewicht hat als ethische Erwägungen, nicht in Ordnung.
Weiß denn zufällig jemand, ob diese Maßnahme -- sofern sie denn angewandt wird -- als "Vorstrafe" gilt? Wenn ja, dann können wohl viele bald ihr Studium oder ihre Ausbildungsberufe an den Nagel hängen, wenn man -- bewusst oder unbewusst -- mal eine solche Dummheit, einen illegalen Download, begeht.
Natürlich ist das eine Vorstrafe, wenn Du verurteilt wirst. Aber genaueres zu diskutieren macht keinen Sinn, weil sich das ja bis jetzt eh noch in Frankreich abspielt. Es wird noch etwas dauern, bis die Merkel mal wieder jemandem in den A**** kriecht und es hier einführen will.