Freibeträge AZUBI

ekin06

Captain
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3.465
Da ich zusätzlich zur Ausbildung einen 400€ Nebenjob habe, wollte ich fragen ob jemand ganz genau weiß wie hoch meine Freibeträge sind? Ich hab schon mit Google gesucht, aber steht halt überall was andres und ist evlt. nicht mehr aktuell.

- 56€ pro Monat - Wenn Unterbringung nicht bei Eltern möglich (r?)
- 255€ pro Monat - können vom Nebenjob abgerechnet werden (r?)
- Sozialversicherungsbeiträge 21,5 Prozent (r?)
- Einkommensteuer / Kirchensteuer (r?)
+ Lohn Ausbildung
+ Lohn Nebenjob

= max. 8400€ pro Jahr...

Ich würde gerne wissen, ob die Angaben die ich gefunden habe, wo ein (r?) dahinter steht, aktuell bzw. überhaupt richtig sind? Spielt da irgendwie noch das Einkommen meiner Eltern eine Rolle?

Danke
MfG ekin06
 
Ich würde mit den 8400€ gar nicht hinkommen, mit dem was ich bei Porsche im 2. Lj verdiene :D
 
Hi,

du hast einen Grundfreibetrag von 8004€ im Jahr 2010.
Verdienst du mehr, dann muss das entweder versteuert werden oder du musst absetzungsfähig Abzüge haben. Hauptstichwort sind hier die Werbungskosten. Gibt aber noch weitere Möglichkeiten. Findet man aber alles über Google.

Gruß

edit @Tobi
Das ist nichts außergewöhnliches.
Ich war im ersten Studienjahr (Duales Studium) schon drüber.
Ist aber halb so wild mit den ganzen Werbungskosten die da so anfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich kannst du während deiner Ausbildung eine Nebentätigkeit ausüben. Sofern diese Tätigkeit deine Leistungen in der Ausbildung nicht beeinträchtigen, muss dein Ausbildungsbetrieb nicht einmal zustimmen. Jedoch würde ich empfehlen, dass du das trotzdem mit deinem Ausbilder abklärst. Das macht sich besser, als wenn er es hinten rum erfährt.

Aber worauf zielt denn deine Frage ab? Den 8400 € bzw 8004 € in 2010 nach vermute ich auf Zahlung des Kindergeldes.

dazu siehe Link von Fr4g3r
 
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Naja, dann eben 8004€. Ich hab das mal irgendwo aufgeschnappt das es im Jahr 2010 8400€ sind.

Das Kindergeld ist doch gar nicht Thema. Ich kenne die Seite. Mir geht es darum, ob mir jemand sagen kann, was ich alles von meinem Einkommen abziehen kann.

@All
Und bitte nicht irgendwelche Links mit 100 Seiten gefüllt mit undurchdringlichem Zahlenwirrwarr die ich mir erst durchlesen muss und dann noch 3 Jahre brauche um es zu verstehen. :rolleyes:

Nehmen wir doch mal an ich bekomme 1200€ (inkl. dem 400€ Nebenjob) Brutto im Monat. Was kann ich alles abziehen um evtl. die 8004€/Jahr nicht zu überschreiten?

Wenn ihr mich immer noch net versteht, versuch ich nochmal einen komplett neuen Anlauf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind wie gesagt in erster Linie die Werbungskosten.

Hier mal einige Beispiele was du absetzen kannst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten#Beispiele_f.C3.BCr_Werbungskosten

Solltest du mit den Werbungskosten nicht über 920€ kommen, dann greift hier die Werbungskostenpauschbetrag.
Dieser liegt bei den 920€.
Hast du also Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von 8924€, dann kannst du hier pauschal 920€ abziehen.
Hast du höhere Werbungskosten, dann musst du diese mit Belegen nachweisen.

Gruß
Fr4g3r
 
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moin ekin06, also da ich auch grade in der situation bin...

du hast 8004 € netto + 920 freibeträge ( Pauschalberechnung ) im jahr also 8924 Netto im jahr.
hinzukommen
-6 € pro Tag, wenn du mehr als 8 stunden am tag von zuhause weg bist
-0,30 € pro km zum Werk ( nur hinfahrt ) und BBS ( hin und Rückfahrt )

das sind die groben zahlen.. geh doch einfach mal zu deinen JAV`s die können dir sicherlich weiterhelfen wie bei mir

Ich würde mit den 8400€ gar nicht hinkommen, mit dem was ich bei Porsche im 2. Lj verdiene
nja so viel kriegste auch nicht xD. Die Firma die euch gekauft hat bezahlt mehr :)
 
Hallo, vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

Sicher das es 8004€ netto sind? Dachte es wär brutto gewesen. Aber dann würde es ja im Prinzip nur noch besser werden für mich. ^^

-6 € pro Tag, wenn du mehr als 8 stunden am tag von zuhause weg bist
Also bei ner 40 Stundenwoche ist das dann im Prinzip erfüllt? Ich hab ja auch noch jeden Tag etwa 30 min Fußweg.

Mfg ekin06
 
Die 8.004 Euro sind ein Grenzwert. Die Überschreitung berechnet sich grob in einem solchen Falle "wohl" wie folgt:

Bruttoarbeitslohn (ohne Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen)
abzgl. Werbungskosten, mindestens 920 Euro
abzgl. sog. Versorgungspauschale (in der Regel entspricht dies dem Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen)
abzgl. Sonderausgaben, mindestens 36 Euro

Die angeführten 6 Euro gelten nur bei "vorübergehender" Abwesenheit von seiner Wohnung UND dem gewöhnlichen Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit. Die 0,30 € sind in dem Pauschbetrag von 920 Euro erstmal enthalten. Besitzt man höhere Abzugsbeträge, gelten natürlich diese.

Fürs Kindergeld gelten nochmals andere Maßstäbe ;)
 

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