News Fremde Marken in Meta-Tags unzulässig

Frank

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Wie das Oberlandesgerichts Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 20. April 2006 klargestellt hat, ist die Verwendung fremder Marken in Meta-Tags rechtswidrig. Die Nutzung markenrechtlich geschützter fremder Bezeichnungen zur Förderung des Auffindens der eigenen Homepage durch Suchmaschinen ist also unzulässig.

Zur News: Fremde Marken in Meta-Tags unzulässig
 
Genau die richtige Entscheidung wie ich finde - den guten Namen anderer auszunutzen, um sich selbst besser zu stellen, ist echt mies.
Außerdem kenn ich die PC-Feuerwehr und mag die Firma :D
 
Ich kannte die Firma bisher nicht aber "Wir löschen Ihr Problem" finde ich nen coolen Spruch. Hört sich so nach Format C: an :D
 
Wieder mal eine geniale Einzelfallentscheidung.

Mac und Linux Feuerwehr verstößt dann wohl auch gegen das Markenrecht...
 
Ist doch eigentlich eh egal - z.B. Google ignoriert die META Keywords total, das wird bei Yahoo und MSN nicht anders sein.
 
Meiner Ansicht nach gehört schon die Firma mit dem Namen "PC-Feuerwehr" von vorne bis hinten mit Klagen eingedeckt. Zitat: "den guten Namen anderer auszunutzen, um sich selbst besser zu stellen, ist echt mies."
Was meinst du, weshalb die Feuerwehr Feuerwehr heisst? Weil sie Brände löscht, diese Aufgabe hoheitlich im ganzen Bundesgebiet einnimmt und auch nicht jeder einfach sein Auto rot lackieren und "Feuerwehr" draufschreiben darf...damit gehen nämlich Sonderrechte einher, die sich wohl die genannte Firma gerne auch aneignen würde, wenn vielleicht auch lediglich im übertragenen Sinne. Denn ich bezweifle mal, dass die genannte Firma tatsächlich Brände löscht. Laut ihrem Slogan ja offenbar nur "Probleme".

Ich halte es für äusserst fragwürdig, eine solche Markenrechtssprechung weiter voranzutreiben oder zu unterstützen, denn die Auswüchse in Form von geschützen Farben (magenta, postgelb) oder grossen Buchstaben (T) nehmen doch schon völlig irrationale Züge an.
Aber die Richter in HH sind ja bekannt für ihre eigenwilligen Urteile...
 
Richtig sowas wie PC-Feuerwehr dürfte gar nicht geschützt werden denn (Hacked the site):

PC ist ein freier Namen und Feuerwehr gehört schon einem.

dann dürfte ich also Bestes-von-Microsoft für mich auch Schützen lassen, hat ja nichts mit Microsoft zu tuhen und ist auch nicht ein geschützter bzw. freies Wort enthalten.
 
Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen!

Feuerwehr ist ein allgemeiner Begriff und kein Marken- bzw. Firmenname.

Nvidia, ATI etc. sind Hersteller von Waren > ergo haben diese kein Problem damit, wenn ein Händler diese in seine Metatags aufnimmt, schließlich will er ja deren Produkte verkaufen.

PC-Feuerwehr ist ein geschützter Firmenname und die Firma selbst ein Dienstleister. Der Konkurrent erhoffte wohl, durch die Hinterlegung in den Metatags, Kunden auf seine Website zu locken, die eigentlich die Firma PC-Feuerwehr gesucht haben.

Von daher kann man dieses Urteil nur begrüssen.

tach auch
das.produkt
 
Was hattet ihr mir den zweiten absatz vor? werbung für PC-Feuerwehr? :)
ich habe jetzt kurz mal geschaut 5mal die marke erwähnt :)
 
Siehste Feuerwehr ist ein Allgemeiner Begriff und PC und sag mir bitteschön wie man allgemeine Begriffe Schützen kann?. Ausserdem darf ich die Wörter Trotzdem so nutzen wie ich will weil diese Wörter ja Allgemein sind. Dann lass ich mir "Mach-Hausafgaben und "Haus Aufgaben" Rechtlich Schützen. Das genauso ist Stupide wie diese Stupide Firma.
 
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Da werden sich sicherlich windige Rechtanwälte gleich wieder ans Werk machen und kleine Webmaster von Fanseiten, Clans ect mit einigen herben Strafandrohungen belästigen. Aber in Deutschland muß das wohl so sein....
 
Adagio schrieb:
Ist doch eigentlich eh egal - z.B. Google ignoriert die META Keywords total, das wird bei Yahoo und MSN nicht anders sein.


stimmt ...

Viel WERTVOLLER und günstiger ;) ist eine Nennung im Content.

"Was die PC-Feuerwehr kann, können wir schon lange" <- vergleichende Werbung ist ja erlaubt und durch die Nennung des Namens hat dieser Thread hier schon mehr gewicht als ein noch so schöner Meta-Tag ;) ... mich würde es nicht wundern, wenn dieser Forenthread noch vor der eigentlichen Webseite in Google ist.

Das ganze ist eigentlich schon bekannt - was hier wieder abgeht ist doch PURE Abzocke - entweder hat sich ein blanker/geldgeiler Anwalt direkt bei der PC-Feuerwehr gemeldet und gefragt "bitte bitte - darf ich?" oder die PC-F brauchte nen bissel Geld - was durch den Schadenersatz reinkommen soll ... diese Firma wäre für mich jetzt jedenfalls gestorben (wenn ich überhaupt ein bedürfnis für sowas hätte)

@overdriver: da verstehst du das Markenrecht aber nicht. Wenn du zwei Allgemeine Begriffe (oder Gattunsbegriffe) zu einem Wort neu"schöpfts" ist das kein allgemeiner Begriff mehr. PC und Feuerwehr darf ich beide weiterhin in meine Meta-Tags haben - aber nicht als ein Begriff:
* PC-Feuerwehr, Blabla <- nein
* PC, Feuerwehr, Blabla <- ja
* PC Feuerwehr Blabla <- ja
Wobei man höchstens drauf achten muß wofür Feuerwehr geschützt ist: Feuerwehr für den Namen eines Getränkes kann man sehr wohl schützen - dann darf halt kein anderer mit dem Namen "Feuerwehr" ein GETRÄNK anbieten - die Pornoseite darf aber weiterhin "Feuerwehr" heißen. Wenn jetzt "Feuerwehr" für PC-Dienstleistungen geschützt ist, passt das ganze ... wenn die Marke aber "PC-Feuerwehr" heißt, darf man schon "Feuerwehr" nutzen - aber auch für den PC-Dienstleistungsbereich? ... k.a. lieber lassen oder Patentanwalt aufsuchen ;)

Gruß
Wulfman
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein ? pros Satzende genügt)
<quote>
* PC-Feuerwehr, Blabla <- nein
* PC, Feuerwehr, Blabla <- ja
* PC Feuerwehr Blabla <- ja
</quote>

Genau das wird zur Zeit offensichtlich in großem Umfang abgemahnt:
Zitat aus einem vorliegenden Schreiben "Abmahnung wegen Markenverletzung und unlauteren Wettbewerb"
(...)
Sie benutzen die Marke PC-Feuerwehr im Internet auf Ihrer URL http://www. als META-Tag, auch wenn Sie den Begriff "Feuerwehr" etwas entfernt von "Computer" und "PC" notiert haben.
Zitat Ende
Praktischerweise liegt dem Schreiben eine Unterlassungserklärung anbei.
Achtung: Dies ist eine Schuldanerkenntnis!

Das bedeutet, mit hoher Wahrscheinlichkeit flattert als nächstes ein Schreiben mit Gebühren/Kostenabrechnung in den Briefkasten.

Ich halte alle auf den Laufenden...
 
Hai hai,
ich habe heute eine Abmahnung zum Markenrecht bekommen

Grund: Markenmißbrauch mit dem Begriff PC-Feuerbrigade

Der liebe Herr K. mahnt jetz jeden ab der irgendwo PC und Feuerwehr in seiner Seite hat,
auch wenn damit eine reale Feuerwehr gemeint ist. Soio auch einen Mitbewerber in meinem Ort.

Gruß
Wilfried Grönke
PC-Feuerbrigade
 
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