Adagio schrieb:
Ist doch eigentlich eh egal - z.B. Google ignoriert die META Keywords total, das wird bei Yahoo und MSN nicht anders sein.
stimmt ...
Viel WERTVOLLER und günstiger
ist eine Nennung im Content.
"Was die PC-Feuerwehr kann, können wir schon lange" <- vergleichende Werbung ist ja erlaubt und durch die Nennung des Namens hat dieser Thread hier schon mehr gewicht als ein noch so schöner Meta-Tag
... mich würde es nicht wundern, wenn dieser Forenthread noch vor der eigentlichen Webseite in Google ist.
Das ganze ist eigentlich schon bekannt - was hier wieder abgeht ist doch PURE Abzocke - entweder hat sich ein blanker/geldgeiler Anwalt direkt bei der PC-Feuerwehr gemeldet und gefragt "bitte bitte - darf ich?" oder die PC-F brauchte nen bissel Geld - was durch den Schadenersatz reinkommen soll ... diese Firma wäre für mich jetzt jedenfalls gestorben (wenn ich überhaupt ein bedürfnis für sowas hätte)
@overdriver: da verstehst du das Markenrecht aber nicht. Wenn du zwei Allgemeine Begriffe (oder Gattunsbegriffe) zu einem Wort neu"schöpfts" ist das kein allgemeiner Begriff mehr. PC und Feuerwehr darf ich beide weiterhin in meine Meta-Tags haben - aber nicht als ein Begriff:
* PC-Feuerwehr, Blabla <- nein
* PC, Feuerwehr, Blabla <- ja
* PC Feuerwehr Blabla <- ja
Wobei man höchstens drauf achten muß wofür Feuerwehr geschützt ist: Feuerwehr für den Namen eines Getränkes kann man sehr wohl schützen - dann darf halt kein anderer mit dem Namen "Feuerwehr" ein GETRÄNK anbieten - die Pornoseite darf aber weiterhin "Feuerwehr" heißen. Wenn jetzt "Feuerwehr" für PC-Dienstleistungen geschützt ist, passt das ganze ... wenn die Marke aber "PC-Feuerwehr" heißt, darf man schon "Feuerwehr" nutzen - aber auch für den PC-Dienstleistungsbereich? ... k.a. lieber lassen oder Patentanwalt aufsuchen
Gruß
Wulfman