Freundin durch Prüfung gefallen was nun?

Naesh

Commodore
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Hallo Leute,

meine Freundin ist Krankenschwester durch und durch, habe sie so kennengelernt und kann sie mir in keinem anderen Beruf vorstellen. Sie lebt das einfach.

Leider war sie "bis jetzt" noch Azubine und ist 2x durch das mündliche Examen gefallen, alle schriftlichen Prüfungen waren die Noten 1 bis 3. Das erste mal war aufregung und blackout und jetzt kam der Arzt der ihr wichtige Infos zu dem Patienten geben sollte zu spät und der Spruch der Prüfer war "Tja das hätten sie gestern auch einholen können, das ist jetzt ihr Problem". Danach war sie so fertig/geschockt, dass natürlich nichts mehr funktioniert hat und die Prüfer natürlich kurzerhand gesagt haben "Tja sorry aber wieder nix". Bei diesem Beruf darf man genau 2x durchfallen und man hat nichts.... einfach nichts.... 3,5 Jahre für NICHTS! Sie musste alles abgeben und man hat sie mit nem Zettel mit Abgangszeugnis in die Hand gedrückt und vor die Tür gesetzt.

Sie ist so fertig, das könnt ihr euch net vorstellen. Aber ich auch. Das war schon ihr Kinderwunsch ( sie hatte als Kind Krebs und weil die schwestern so nett waren, hat sie gesagt "Das werde ich auch!".

Ich brauche einen rat. ich weiß nichtmehr weiter. Jetzt sagt sie natürlich als "ausfallreaktion", dass sie etwas ganz anderes machen will. Bürojob oder sowas. ich kenne sie sehr gut und weiß das sie nichts anderes machen will. Es muss doch irgendetwas geben.

Ich habe ihr gesagt sie solle erstmal den 1 jährigen Krankenpflegehelfer machen und nach ein paar Jahren sich nochmal irgendwie bewerben, sodass sie jetzt nicht ohne alles da steht.

Ich bin momentan aber so fertig, dass sie so leidet.
 
öhm, wie ist sie denn mündlich benotet worden? gibt es da später keine Gesamtnote aus schriftlichem und mündlichem Teil?

Würde mal einen Rechtsanwalt aufsuchen der sich in so Fällen auskennt.

Man wollte mich auch mal mit einem Abgangszeugnis abspeisen, weil ich einen Teil der 3teiligen praktischen Prüfung nicht absolviert hatte (war bei allen anderen Teilen da und auch in der mündlichen (ging damals um Elektrotechniker erstes Lehrjahr). Man musste mich später bestehen lassen, da der Rest so gut war, dass die Gesamtnote gerreicht hatte um weiter zu kommen (hat mich allerdings von Seiten der Schule die Lehrstellenoption in jeder Firma gekostet, da das ganze sich ewig hingezogen hat). Da es sich hier aber um eine Abschlussprüfung handelt, kann es hier durchaus anders sein. Würde wie gesagt mal einen Anwalt aufsuchen, 3,5Jahre für Null ist echt happig.

Gruß Killa
 
Jap, das mit dem Anwalt ist eine gute Idee, da es beim zweiten Mal anscheinend nicht ihre Schuld war.

Kann sie denn nicht auch woanders eine Krankenschwesterprüfung absolvieren oder gilt die Sperre deutschlandweit?

Es sind jetzt natürlich zu wenig Hintergrundinfos ihrerseits vorhanden, aber vll. einen ähnlichen Job, z.B. per Medizinstudium dann Ärztin zu werden ;) Wobei Ärztin eben auch nicht gleich Schwester ist, klar.

Ansonsten muss sie sich ja neu orientieren.

Ich kann mir das mit der Sperre nur schwer vorstellen, beim Studium kann ich selber nach 2 schriftl. und einer mündl. Prüfung zwar an der einen Uni nicht weiterstudieren, könnte dann aber woanders weiterstudieren (selbe Fachrichtung).
Ich kann mir gut vorstellen, dass es da irgendein Schlupfloch gibt (z.B. anderes Bundesland).
 
@ paxtn

Ob man beim Studium woanders weiterstudieren kann, hängt vom Studiengang ab.


@ Naesh

Auch wenn es hart klingt:
Gerade eine Krankenschwester muss auch in Stresssituationen "funktionieren"!
Stell dir vor es ist ein Notfall und die Krankenschwester weiß vor lauter Stress nicht mehr was zu tun ist. Wenn schon eine "einfache" Prüfung sie so aus der Fassung bringt, dann wird sie bei einem Notfall sicherlich nicht die Ruhe in Person sein...
Genauso verhält es sich mit der Vorbereitung: Wenn sie Informationen für die Prüfung benötigt, dann muss sie sicher gehen, dass sie auch rechtzeitig da sind. So verantwortungsbewusst und soviel Eigeninitiative muss man gerade in diesem Beruf eigentlich besitzen.
Im Umfeld einer Krankenschwester können kleine Fehler und schlechte Vorbereitung schnell über Leben und Tod entscheiden!
 
Achso okay, danke für die Info, wusste ich noch nicht.

Bei welchen kann man denn z.B. dann nicht mehr weiterstudieren?
 
Bei einem nicht bestandenen Staatsexamen (weiß jetzt nicht auswendig wie viele Fehlversuche erlaubt sind) verlierst du z.B. bei Pharmazie und Medizin deutschlandweit den Prüfungsanspruch (Bei nicht bestandenen Klausuren hängt es von der Studienordnung der entsprechenden Universität ab, wie das gehandhabt wird). Bei z.B. Maschinenbau kann man so weit ich weiß nach dem dreimaligen Nichtbestehen einer Klausur bundesweit nicht mehr Maschinenbau studieren.
 
Auch wenn die Krankenpflege-Prüfung meiner Frau schon ein paar Jahre (6?) zurückliegt ist es wohl so, (sie hatte auch einen Mitschüler der die Prüfung zwei Mal vergeigt hat) dass man nach zweimailgen nichtbestehen deutschlandweit "gesperrt" wird. Man kann sich also eine neue Ausbildung suchen. Ein Ausweichen oder sonstges Rumtricksen ist nicht möglich. Man kann natürlich, sofern man weiterhin im Pflegebereich arbeiten möchte, zB. noch eine Altenpflegeausbildung machen.
 
Seppuku schrieb:
Bei einem nicht bestandenen Staatsexamen (weiß jetzt nicht auswendig wie viele Fehlversuche erlaubt sind) verlierst du z.B. bei Pharmazie und Medizin deutschlandweit den Prüfungsanspruch (Bei nicht bestandenen Klausuren hängt es von der Studienordnung der entsprechenden Universität ab, wie das gehandhabt wird). Bei z.B. Maschinenbau kann man so weit ich weiß nach dem dreimaligen Nichtbestehen einer Klausur bundesweit nicht mehr Maschinenbau studieren.

Das mit Maschinenbau stimmt so nicht. Es liegt oft im Ermessen des Hochschule. Dürfte nur beim Staatsexamen genauer geregelt sein.
 
Seppuku schrieb:
Stell dir vor es ist ein Notfall und die Krankenschwester weiß vor lauter Stress nicht mehr was zu tun ist. Wenn schon eine "einfache" Prüfung sie so aus der Fassung bringt, dann wird sie bei einem Notfall sicherlich nicht die Ruhe in Person sein...

Sorry, aber das sehe ich vollkommen anders. Eine Prüfungssituation ist etwas ganz anders als Stress im Beruf. Von diesem einem Moment, diesen paar Minuten Prüfung hängt deine berufliche Zukunft ab. Dies kann einen enormen Druck aufbauen und ein Totalversagen bewirken, obwohl man eigentlich alles weiß. Nicht umsonst gibt es die (bewiesene) Prüfungsangst.
Natürlich muss eine Krankenschwester auch im Stress einen klaren Kopf bewahren, die Situation ist aber anders. Erstens hängt davon (im Regelfall) nicht die berufliche Zukunft an einer einzigen Situation, zweitens kann man sich immer Hilfe holen, wenn man das Gefühl hat überfordert zu sein und drittens handelt es sich hier um einen Krankenschwester, die oft nur auf Anweisung von Ärzten handeln darf. Die medizinische Verantwortung liegt also eher in der Hand des behandelnden Arztes und nicht bei der Krankenschwester.
 
Ich würde zum Psychologen gehen und mir die Prüfungsangst bescheinigen lassen. Anschließend Antrag auf erneute Wiederholung der Prüfung stellen.
Mir Viel Glück wird dem dann stattgegeben. Ein Versuch wäre es sicher Wert.
 
Gerade weil die schriftlichen Noten deutlich besser waren, bietet es sich schon an, das Thema noch nicht für beendet zu erklären.
Gibt es denn keine Härtefall-Regelung? (am besten bei den entsprechenden offiziellen Stellen nachfragen)
 
Hallo Leute ich bins nochmal, danke für die ganzen Antworten.

Ich stimme größtenteils zu, jedoch habe ich folgendes vor. Könnt ihr mir da vielleicht Tips geben ob das so passt oder ob das ein "Schuss in den Ofen" wird.


Also ich habe vor, dass meine Freundin am Montag dort anruft und eine Akteneinsicht beantragt. Wenn wir den Termin dafür bekommen, möchte ich gerne, dass ein Mitarbeiter dieses Krankenhauses von der MAV (Mitarbeitervertretung) dort mit anwesend ist und das ganze auch einmal beurteilt. Meine Freundin hat jetzt noch bis zum 31.12 den Vertrag ( jedoch ab heute den Resturlaub zum abfeiern) also ist sie ja noch bis zum 31.12 Mitarbeiterin und hat somit ein anrecht auf die MAV.

Meint ihr die MAV kann da noch etwas drehen wenn die da etwas finden, was nicht ganz so "koscher" ist?

Habt ihr vielleicht schonmal soeinen Fall erlebt und könnt mir da ein paar Tips geben?

Meine Freundin ist eine kleine stille Maus die sich da unterbuttern lässt, also muss ich das irgendwie regeln.

Für jede hilfe bin ich dankbar
 
Moin,

der Prüfer war doch bestimmt von irgendeiner Kammer, also kein Krankenhausangestellter. Und auf den wird die Mitarbeitervertretung doch keinen Einfluss nehmen können, wenn ich das mal so mutmaßen darf.
 
Vorausgesetzt, Deine Schilderung entspricht wirklich der Wahrheit, kann man selbstverständlich noch etwas machen.

Es kann zB gerichtlich festgestellt werden, dass die zweite Prüfung keine Gültigkeit besitzt.

Dabei kommt es unter anderem auf die Aussage des zu spät gekommenen Arztes an (gibt er die Umstände zu?), desweiteren ist ein psychologisches Gutachten über die konkrete Situation einzuholen. Dass in einer solchen Situation Panik aufkommt, ist nachvollziehbar und hat mit der Beurteilung der Eignung als Krankenschwester rein gar nichts zu tun, zumal die Situationen rechtlich nicht vergleichbar sind.

Ein weiterer, sehr ausschlaggebender Grund, weshalb Deine Freundin gute Chancen haben dürfte, ist die Divergenz zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung.


AUF GAR KEINEN FALL sollte jedoch, wie von Dir vorgeschlagen, privat Akteneinsicht genommen werden. Dies sollte ausschließlich im Beisein eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltes geschehen. Das halte ich für enorm wichtig, da dieser jede Schwachstelle, auch formaljuristischer Natur, sofort erkennen und angreifen kann. (Formaljuristisch meint zB Fehler in der vorgeschriebenen Form der Dokumentation des Prüfungsablaufes.)

Sind die finanziellen Mittel für einen Anwalt nicht ausreichend, werdet Ihr zudem staatlich sowie vom Ausbildungsträger (zB IHK bei kaufmännischen Berufen; wer Träger in diesem Falle ist kann ich Dir ad hoc nicht sagen) unterstützt. -> beim Amtsgericht nachfragen.

In dieser Sache ist längst nicht aller Tage Abend. Unbedingt spezialisierte, anwaltliche Hilfe einholen.

MfG,
Dominion.


EDIT:
Diesen Thread solltest Du Deiner Freundin zeigen, damit sie wieder Hoffnung schöpft.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
...da dieser jede Schwachstelle, auch formaljuristischer Natur, sofort erkennen und angreifen kann.

Und da gibt es immer was, da kannst dir sicher sein. Zu der anwaltliche Hilfe würde ich dir auch raten...als Leie ist sowas sogut wie unmöglich.
Lass die Mitarbeitervertretung erstmal aussen vor...die können auch nicht viel machen oder wollen sich nicht mit anderen anlegen.

...jetzt kam der Arzt der ihr wichtige Infos zu dem Patienten geben sollte zu spät und der Spruch der Prüfer war "Tja das hätten sie gestern auch einholen können, das ist jetzt ihr Problem".

Wurde das vorhher irgendwo notiert/niedergeschrieben, wann und woher sie die Informationen bekommen sollte? So ein Examen läuft nach einem gesetzlich festgelegten Muster ab. Wird dieses nicht eingehalten (oder auch nur leicht verändert) kannst du Klagen auf Teufel komm raus.

EDIT: Jedes Bundesland hat einen Bildungsserver. Da sind genaue Prüfungs-/Examensinformationen zu finden. Du sollest dich da mal durchwühlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Airbag schrieb:
Das mit Maschinenbau stimmt so nicht. Es liegt oft im Ermessen des Hochschule.

Nein, tut es nicht. Der Verlust des Prüfungsanspruches gilt bundesweit, und soweit ich weiss auch in allen Studiengängen.
 
Hi,
Also das mit dem Prüfungsanspruch ist ein bisschen komplizierter.
Beim endgültigen Scheitern einer Prüfung darf man sich für keinen Studiengang immatrikulieren in dem diese vorkommt.
So jetzt ist es aber Sache der Unis zu entscheiden ob eine nicht bestandene Prüfung äquivalent zu einer des Studiums ist auf das man sich bewirbt. So kann es sein, dass Uni a ein Modul mit 5CP "logik" anbietet und Uni 2 ein Modul mit 12 CP "Logik und Theoretische Informatik" Wer an Uni a durch Logik fällt kann nach Ermessen des Imma amtes immer noch an Uni 2 studieren.
Zusammengefasst ist es eine Einzelfallentscheidung. Man kann durchaus das selbe Fach noch an einer anderen Uni/Fh studieren. Ausgeschlossen ist es nur bei Staatsexamen.
 
Nach 3 Fehlversuchen gibt es teilweise auch, je nach Uni noch eine mündliche Ergänzungsprüfung. Gibts bei meiner Uni seit diesem Semester. Bildung ist nun mal Ländersache - da gibts teilweise große Unterschiede :)
 
kisser schrieb:
Nein, tut es nicht. Der Verlust des Prüfungsanspruches gilt bundesweit, und soweit ich weiss auch in allen Studiengängen.


Das ist ein weitverbreitetes Gerücht, was wenn man es sich genau überlegt nicht so stimmen kann. Betrachte unterschiedliche Hochschulgesetze (Ländersache), keine einheitlichen Prüfungsordnungen (ich nenne hier einfach mal das System von 3 Versuchen und Maluspunkten ) bzw. keine einheitlichen Module.
Btw beruht die Aussage nicht auf eine Sperrung des Studiengangs, sondern auf eine Sperrung für das eine Modul, in dem man durchfiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kann sein, dass sich durch den Bologna-Prozess und die damit verbundene Modularisierung hier etwas geändert hat, ich habe vor dieser Zeit studiert.

Auch wenn die Bildung Ländersache ist, so ist durch die KMK der Rahmen hierfür vorgegeben. Die Hochschulgesetze und Prüfungsordnungen der Länder werden sich also nur unwesentlich unterscheiden, weil sonst keine Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegeben ist. Für Ausbildungsberufe gilt das entsprechend.
 
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