Freundin durch Prüfung gefallen was nun?

WhiteShark schrieb:
Ich würde zum Psychologen gehen und mir die Prüfungsangst bescheinigen lassen. Anschließend Antrag auf erneute Wiederholung der Prüfung stellen.
Mir Viel Glück wird dem dann stattgegeben. Ein Versuch wäre es sicher Wert.

Das ist leider nicht wirklich hilfreich. Pathologische Prüfungsangst ist extrem selten und höchst umstritten; im ICD-10 wurde diese Angststörung gar nicht explizit hinterlegt. In wirklich fast allen Fällen begründen sich solche Ängste mit einer lückenhaften Vorbereitung. Dass man in Prüfungssituationen grundsätzlich nicht tiefenentspannt ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Man kann natürlich versuchen, das Prüfungsergebnis mit anwaltlicher Unterstützung aufgrund der Unregelmäßigkeiten (Prüfer zu spät?) anzugreifen, aber ob das Erfolg haben wird? Mich macht folgendes stutzig:
und jetzt kam der Arzt der ihr wichtige Infos zu dem Patienten geben sollte zu spät und der Spruch der Prüfer war "Tja das hätten sie gestern auch einholen können, das ist jetzt ihr Problem

Mich würde interessieren, warum die besagten Informationen zur Prüfung nicht einen Tag vorher eingeholt worden sind, wenn die Möglichkeit dazu bestanden hätte. Was schrieb ich eben über Prüfungsangst? Ursache ist fast immer lückenhafte Vorbereitung! In diesem Fall dann wohl auch. Wenn sie wirklich so schludrig war, sich Informationen über den inhaltlichen Ablauf der Prüfung nicht am Vortag einzuholen, obwohl die Möglichkeit gegeben war, dann muss man leider sagen "selber Schuld".

Wenn der erste Schock verdaut ist, würde ich nach Alternativen Ausschau halten. Es gibt genügend Ausbildungsberufe im medizinischen/sozialen Bereich, die sicherlich auch interessant für deine Freundin werden könnten.
 
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das ergebnis gerichtlich anfechten geht natürlich immer

die sache mit dem
und jetzt kam der Arzt der ihr wichtige Infos zu dem Patienten geben sollte zu spät und der Spruch der Prüfer war "Tja das hätten sie gestern auch einholen können, das ist jetzt ihr Problem
sehe ich allerdings anders.

wozu am tag vorher holen? normal bekommt man diese informationen doch sowieso immer erst "kurz" vor der prüfung. sonst könnte man sich ja schon monate oder wochen vorher auf seinen mündlich zu bearbeitenden fall vorbereiten.
und bei solchen prüfungen soll man doch mündlich sein erlangtes wissen an dem fall des besagten patienten anwenden und so zeigen, dass man für diesen beruf befähigt ist.

aber das mit dem "zu spät" verstehe ich trotzdem nicht. wie wäre es mal mit zeitangaben? kam der arzt erst 5 minuten vor der püfung und es wurde keine weitere zeit für die vorbereitung gegeben, sondern das ganze schon von der prüfzeit abgezogen?
imho müsste sowas in der art schon der fall gewesen sein.

also bitte mal sagen, wie viel eher die infos von dem artz hätten kommen sollen.
was die normale vorbereitungszeit ist und wie das ganze bei anderen prüflingen aussah.
 
Hm, anwaltliche Hilfe holen.

Erstmal muss doch festgestellt werden, ob der korrekte Ablauf der Prüfung eingehalten wurde. Arzt kam zu spät scheint mir jetzt eher eine ziemlich leichte Erklärung für andere Probleme. Wenn in der Prüfungsordnung nicht festgehalten ist, wann und wie der Arzt kommen muss, kann das auch (leider) nicht als Rechtfertigung herangezogen werden. Vielleicht liegt das Problem auch eher da, dass deine Freundin halt einfach ziemlich angespannt war und es in der Kürze der Zeit und der stressigen Situation nicht hinbekommen hat, obwohl es von den Rahmenbedingungen her möglich gewesen wäre (Arzt kam trotz allem noch rechtzeitig, sonst hätten die Prüfer wohl abgebrochen). Ich habe bei meinen ersten Staatsexamen (Medizin) erlebt, dass die Prüfung ultra klar geplant war und die Prüfer extrem darauf geachtet haben, dass jeder absolut gleiche Chancen hat und alles strikt nach Protokoll abläuft. Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass die Prüfer meist sehr genau einschätzen konnten, welchen Wissensstand ein Prüfling hatte, auch wenn der sehr aufgeregt war (kann man aber sicher nicht auf alle Prüfer übertragen).

Trotz allem wäre es ja enorm traurig, wenn es daran scheitern sollte. Ich würde also wie gesagt juristische Hilfe in Anspruch nehmen, vielleicht kann hier ein weiterer Versuch möglich gemacht werden. Außerdem würde ich dir davon abraten wollen, selbst Einblick nehmen zu wollen (was willst du da sehen?) - wird die Situation ohne Nutzen noch verkomplizieren. Das ganze eher früher als später starten, vermutlich müssen ja Fristen eingehalten werden!

Falls alles nicht klappen sollte, wie wäre eine Alternative im nahen deutschsprachigen Ausland? Kenne einige wenige Medizinstudenten, die nach drei fehlgeschlagenen Prüfungen ihr Studium im Ausland fortgesetzt haben. Nur eine Idee, vielleicht geht es ja auch. Da könnten ja auch wesentliche Inhalte angerechnet werden.

Airbag schrieb:
Das ist ein weitverbreitetes Gerücht, was wenn man es sich genau überlegt nicht so stimmen kann. Betrachte unterschiedliche Hochschulgesetze (Ländersache), keine einheitlichen Prüfungsordnungen (ich nenne hier einfach mal das System von 3 Versuchen und Maluspunkten ) bzw. keine einheitlichen Module.
Btw beruht die Aussage nicht auf eine Sperrung des Studiengangs, sondern auf eine Sperrung für das eine Modul, in dem man durchfiel.

Ich weiß es selber auch nicht genau, aber bedenke, dass es auch mal das Staatsexamen betreffen kann (Lehramt, Medizin, Pharmazie,..) und die sind ja recht einheitlich geregelt.
 
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Das mit dem Anwalt holen würd ich sehr aufpassen. Ein ehemalige Kollege hat ja auch einen Anwalt gesucht und der wurde bei der Prüfung regelrecht gef***t!
Die haben so lange geprüft, bis er was falsch gemacht hat und danach dann weiter drangehängt, bis er durchgefallen ist bei der Prüfung. So wars.

Aber ich finde sowas auch recht hart, dass man keine 3. Chance bekommt. Natürlich ist das Beruf wo man sehr genau sein muss etc.
 
@Sylar:

Ich würde ihr da eher weniger Angst machen, da sie momentan keinerlei Prüfungsversuch mehr hat!
Sollte sie aber doch durch anwältliches Zutun einen weiteren Prüfungsversuch erlangen, hätte sie immerhin einen, den sie nutzen kann - gerade in Anbetracht der beruflichen Existenz würde wohl jeder zum Äußersten gehen (ich natürlich auch!).

Daher auch mein Tipp:
Holt euch auf jeden Fall einen guten Anwalt, lasst euch beraten und zieht dann nach Möglichkeit das Ganze durch... evtl. wäre es auch möglich, den gewonnen Versuch an einem anderen KKH nachzuholen (weiß nicht inwiefern das Wissen um Prüfer in diesem Ausbildungsberuf von Vorteil ist), wenn sie das Gefühl haben sollte, dort niemals eine faire Chance zu bekommen - gerade die erhebliche Differenz zwischen mündlicher und praktischer Prüfung scheint ein Indiz für ihre Leistungsfähigkeit zu sein, evtl. lässt sich so auch etwas Ursachenforschung betreiben.

Wann müssen ihr die Infos zum Patienten zur Verfügung stehen? Was genau darf geprüft werden? Von wem müssen die Infos zur Verfügung gestellt werden? Muss ein Arzt bei der Prüfung zugegen sein?

Habe auch bei meine ersten Stex in Medizin erlebt, dass erfahrene Prüfer sehr gut darin sind, Wissenslücken zu erforschen, aber auch faire Hilfestellungen zu bieten - am Formalismus wird aber IMMER festgehalt, was allein aus Gründen der Gleichberechtigung - sofern realisierbar - absolut essentiell ist.

Viel Glück euch! :)
 
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Sylar schrieb:
Die haben so lange geprüft, bis er was falsch gemacht hat und danach dann weiter drangehängt, bis er durchgefallen ist bei der Prüfung.

Sowas kann man normalerweise umgehen indem man die Prüfer kaum zu Wort kommen lässt. Dass heißt, wenn man eine Frage bekommt, muss man reden ohne Ende. Alles was einem dazu einfällt und auch möglichst weiter ausholen...das ganze natürlich sprachlich gut verpacken. So eine mündl. Prüfung dauert so 20min?
Aber es stimmt schon, wenn die Prüfer von der Aktion mit dem Anwalt Wind bekommen, wird es wohl noch um einiges schwieriger.
 
Cotom schrieb:
drittens handelt es sich hier um einen Krankenschwester, die oft nur auf Anweisung von Ärzten handeln darf. Die medizinische Verantwortung liegt also eher in der Hand des behandelnden Arztes und nicht bei der Krankenschwester.
Als Mediziner dazu nur soviel: Pflege und Ärzte sind ein (!!!) Team. Egal wie in der Praxis hier und da irgendwelche Idiot(inn)en ihre Animositäten gegeneinander hegen und pflegen - wenn's drauf an kommt, hat das ganze Team zu funktionieren. Punkt. Und nein, Schwestern handeln nicht nur auf Weisung von Ärzten, wenn man alles jedem einzeln sagen muss, ist die betreffende Person in der Situation so hilfreich wie ein Kropf. Die Verantwortung trägt sicherlich der Arzt, allein schon, weil er am Ende den Kopf hinhält. aber das ändert nichts daran, dass alle ihren Teil beitragen müssen.
 
Okay wir werden Widerspruch einlegen. Habe mich nochmals mit ihr über das Thema unterhalten und ich habe erfahren, dass sie einige "Komplette Anleitungen" hätte bekommen sollen. Davon ist keine gelaufen und als sie nachgefragt hat wann sie die bekommt kam als Antwort "Momentan ist schlecht weil zuviel zu tun". Auch ein gespräch mit der Chefin ließ durchsickern "Sorry kleine aber momentan haben wir keine Zeit".


Diese Anleitung ist quasi das "wie gehe ich vor". Davon hat meine Freundin nach dem "durchfallen" der ersten Prüfung keine mehr bekommen. War quasi auf dem selben Stand wie vor der Prüfung.

Sie hat sich gekümmert und mehrfach abfuhren bekommen.

Des weiteren wurde Sie als "volle Kraft" eingesetzt, da wohl wirklich viel zu tun war. So KONNTE sie ja niemand auf Fehler aufmerksam machen.

Das hätte man aber merken sollen, als sie das erste mal durchgefallen ist -.-

Mal gucken ob und was ein Widerspruch bewirken wird.

Wenn das nichts hilft gehts zum Anwalt.

Drückt meiner Freundin die Daumen. :)
 
Naesh schrieb:
Wenn das nichts hilft gehts zum Anwalt.

Nein, nicht wenn das nichts hilft, sondern sofort.

Der Anwalt sollte unbedingt den Widerspruch ausformulieren und begründen. Dies sage ich nicht, damit die lieben Anwälte etwas zu tun bekommen, sondern weil uU nachträgliche Argumente nicht mehr in das Verfahren eingebracht werden können und zudem uU ein Verfahrensschritt vergeudet wird.

Diese Thematik ist viel zu heikel, um sich als Nichtjurist selbst darum zu kümmern. Es geht um zu viel. Zumal sich im Lebenslauf auch in anderen Berufen eine dreijährige, erfolglose Ausbildung nicht gerade positiv auswirkt.

MfG,
Dominion.
 
@Naesh:

Ich kann mich domininion1 nur anschließen - GEHT SOFORT ZUM ANWALT !!

Aus jeglicher unprofessionellen Vorgehensweise kann euch/deiner Freundin ein Strick gedreht werden, da es hier um ein Staatsexamen geht, was das Einhalten kleinster Formularien etc. (egal wie sinnfrei das sein mag) essentiell macht - kleinste Tappser/Schuldeingeständnisse etc. könnten deiner Freundin zum Verhängnis werden, was dann das endgültige Aus bzgl. der Ausbildung bedeuten würde.

Sorg dafür, dass am besten noch gestern zum Rechtsanwalt geht und alles wichtige unverzüglich in die Wege geleitet wird - u.U. existieren Fristen von denen ihr gar nichts wisst, da sich oftmals zum Jahresanfang (der ist nicht mehr weit) Rechtslagen ändern können.

AB ZUM ANWALT !
 
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@Naesh: Auch ich kann dir aus meinem eigenen Bekantenkreis nur dazu raten SOFORT einen Anwalt ein zu schalten! Wir hatten den selben Fall und dort wurde das nicht gemacht, was viel viel Stress bedeutet hat und fast zu einem negativen Ausgang geführt hat! Es geht um das gesamte zukünftige Leben deiner Freundin, da sollten euch die paar Euro nicht zu viel Geld sein!
 
Bitte nehmt euch einen Anwalt!
Wenn ihr nicht genug Geld habt (Rechtsschutzversicherung etc. sowieso schon habt)
Beim Amtsgericht bekommt ihr für 10 Euro einen Rechtsberatung bzw. einen Schein für den Anwalt eurer Wahl.
 
Wenn jeder Student der rausgeprüft wird zum Anwalt rennt wär unser Rechtssystem lahmgelegt.

Zwei Chancen, zweimal durchgefallen, aus die Maus. Hart, brutal, unfair, aber leider auch normal und alltag.

Das die äußeren Umstände bei einem Prüfung in der Praxis nachteilig sein können sollte jedem - auch den Prüfern - klar sein und berücksichtigt werden. Wenn die Prüfung weiter ging war es offensichtlich möglich ohne der Arzt weiter zu machen.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht auf am Boden liegende nachtreten, aber dieses kollekte "Anwalt!"kann ich absolut nicht nachvollziehen.
 
@ legan710:

Du hast entweder den Thread nicht (vollständig) gelesen, ihn nicht verstanden, kannst Dich nicht in die konkrete Situation hineinversetzen oder Dir fehlt das juristische Wissen zur Beurteilung der Situation:

Dir ist bewusst, dass der besagte Prüfling vom den Verantwortlichen hinsichtlich der Weitergabe prüfungsrelevanter Unterlagen vertröstet wurde, bis es zu spät war?
Dir ist ferner bewusst, dass dies eine Ungleichbehandlung der Prüflinge darstellt?
Weiterhin ist Dir bewusst, dass die menschliche Psyche sehr mannigfaltig ist, was ebenfalls beinhaltet, dass die Fähigkeit, sich gegen Vorgesetzte zu behaupten und auf sein Recht zu bestehen, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist?
Darüber hinaus hast Du berücksichtigt, welches Maß an Panik aufkommt (und ich spreche hier ganz bewusst von Panik, nicht von Angst), wenn Dir klar wird, dass Du die benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig erhältst und es hier um Dein ganzes Leben geht?

Und dann bekundest Du die Meinung, dass Du es nicht nachvollziehen kannst, wenn sich jemand wehren möchte (was in besagter Situation nur mit anwaltlicher Hilfe geht)? Ist das Dein Ernst? Würdest Du für den Fall, dass es Dich selbst betrifft, auch so handeln und drei Jahre Ausbildung sowie Deinen Traumberuf mal einfach so wegwerfen?

Selbst dann, wenn die Chancen sich gerichtlich bzw. unter anwaltlicher Vertretung zu wehren relativ vielversprechend sind?

MfG,
Dominion.
 
@ dominion1

Dir ist bewusst, dass es hier um die Berechtigung zu Ausübung eines Berufes geht, bei dem Fehler, Panik, schlechte Vorbereitung Menschenleben kosten können?
Da weder du noch sonst jemand Schilderungen genau sagen kann, in wie die Weitergabe der prüfungsrelevanten Unterlagen abgelaufen ist, kann sich hier diesbezüglich keiner ein exaktes Urteil erlauben...
Und ganz ehrlich: Wenn ich Prüfung habe und Unterlagen zwingend benötige, dann sorge ich dafür, dass sie auch spätestens einen Tag vorher da sind. In einer solchen Situation muss ich mich durchsetzen ohne wenn und aber. Stell dir vor, die besagte Person wird doch noch Krankenschwester, braucht dringend eine Patientenakte um eine entsprechende Dosierung nachzuschauen, schafft es aber nicht den zuständigen Arzt, der gerade die Akte bei sich liegen hat, dazu zu bringen, ihr diese zu geben... Bekommt der Patient dann nichts oder eine Dosis, die die Krankenschwester gerade im Kopf hat? (Dann wäre wahrscheinlich wirklich ein Anwalt angebracht...).

Hier wird so getan, als ob bei Prüfung zur Krankenschwester einer den Prüflingen eine Pistole an die Schläfe hält...
Und ja, diese Prüfung entscheidet über die zukünftige Karrierer. So tut dies aber auch jedes Vorstellungsgespräch, jede Abschlussprüfung einer Lehre, das Abitur, eine Klausur in der Uni oder die Staatsexamen/Diplom/Master-oder was auch immer Prüfung. Trotzdem bestehen jedes Jahr Millionen Deutsche diese Situationen, zu denen man anscheinend übermenschliche Fähigkeiten benötigt... Manche scheitern natürlich auch daran.
 
@Bookstar, Seppuku und legan: Ihr seid noch nie einem inkompetenten Lehrer begegnet oder? Oder einem inkompetenten Professor oder Vorgesetzten? Ich finde es gibt davon viel zu viele und dementsprechend sollte man sich auch dagegen wehren wenn so jemand einem das Leben versaut. Niemand schlägt hier vor das etwas illegales gemacht werden soll, sondern lediglich dass die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgenutzt werden sollen. Oftmals wird durch unser nicht gerade gutes System jemand von der Arbeit abgehalten der einen super Job machen könnte, stattdessen versaut man der Person die Zukunft und stopft ihn lieber in einen anderen Job oder gar auf die Strasse. Klasse!

Bevor das jemand von meinen Vorgesetzten ließt: Ihr seid nicht gemeint ;)
 
Sicherlich ist das ganze ziemlich hart für Deine Freundin aber ich sehe das auch etwas differenzierter. Ich selber arbeite in einem med. Beruf. Auch ich musste ein Staatsexamen durchlaufen. Jedem der vor einer so wichtigen Prüfung steht, sollte sich absolut gut darauf vorbereiten und alles was eventuell eintreten und schief gehen könnte einplanen. Ich selber nehme Prüfungen ab und jeder Prüfer den ich kenne geht fair mit den Leuten um. Uns ist schon klar, dass es eine nervliche Ausnahmesituation ist, dennoch gehört eine gute Vorbereitung des Prüflings dazu, gerade dann, wenn es bereits die 2. und somit letzte Prüfung ist und hier eben die berufliche Zukunft dran hängt. Ich sehe ehrlich gesagt keine Möglichkeit da noch etwas zu retten, denn den Beweis zu liefern, dass sie mehrmals vertröstet wurde um irgendwelche Unterlagen zu bekommen, wird schwierig. Da Du von einer MAV sprichst, ist deinen Freundin wohl in einem kirchlichen KH angestellt. Ich würde tatsächlich über die MAV versuchen eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen. Wenn das nicht fruchtet, kann man immer noch einen Anwalt einschalten, auch wenn ich nicht glaube, dass das was nützen wird. Ich schriebe das, weil ich selber in einer MAV bin und wir einiges bewegen konnten in den letzten Jahren.Eine Alternative für Deine Freundin wäre noch eine Ausbildung zur Rettungsassistentin zu machen, der Verdienst ist besser und der Beruf ist zumindest abwechslungsreich. Medizinisch betrachtet hat man auch deutlich mehr zu tun. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn alles Stricke reißen ist das ne gute Alternative, der Markt dafür ist ziemlich gut. Wenn du da Fragen zu hast, kannste dich gerne per PM melden.
 
@Leon: Rettungsassistent ist eine sehr schlechte Idee, die Berufschancen sind super schlecht, die Ausbildung kostet richtig viel Geld und wirklich gut verdienen tut man auch nicht. Wer mir das nicht glaubt: Einfach mal erkundigen, sehr schnell findet man entsprechende Aussagen. Das es jedoch andere Wege und mittel gibt ist sicherlich war und einen Blick wert, sobald alle Stricke reißen.
 
@ Seppuku:

Ich sehe die Angelegenheit etwas differenzierter:

Die konkrete Prüfungssituation sowie die Situation im Berufsalltag sind miteinander nicht vergleichbar.

So besteht beispielsweise ein gravierender Unterschied darin, sich als Auszubildender gegen Vorgesetzte durchzusetzen, auf deren Wohlwollen und Meinungsäußerung man angewiesen ist, wenn man seinen beruflichen Werdegang bei selbigem Arbeitgeber beibehalten möchte, und im Berufsleben, in welchem einem der eigene Arbeitsvertrag, das Arbeitsrecht sowie eigene Leistungen vor den Vorgesetzten schützen kann.

Ferner möchte ich nochmals betonen, dass eine Prüfungssituation, in welcher aufgrund externer Einflüsse eine Situation hervorgerufen wird, die die Stressituation weit über das gewöhnliche Ausmaß einer Prüfung hinaus anhebt, nicht geeignet ist, um eine objektive Überprüfung des Verhaltens des Prüflings in Stressituationen zu gewährleisten.

Insbesondere die Divergenz von schriftlichen Leistungen und den Leistungen in der mündlichen Prüfung unterstützt diese Auffassung.

Übrigens ist es sehr häufig so, dass Personen, denen ein gewisses Durchsetzungsvermögen fehlt (das zielt übrigens sehr häufig auf die Durchsetzungsfähigkeit in eigenen Belangen) auf anderen Gebieten eine hohe Kompetenz aufweisen. Durchsetzungsvermögen kann zudem erlernt werden. Es kann nicht unbedingt von einer 20-jährigen (mal als Beispiel) die Fähigkeit erwartet werden, die eigenen Belange gegenüber Vorgesetzen, zu denen ein Abhängigkeitsverhältnis besonderer Art besteht, kompromisslos durchzusetzen.

Aus der Schilderung in diesem Thread vermag ich zumindest eine mangelnde Eignung der betreffenden Person für den Beruf als Krankenschwester nicht zu entnehmen.

MfG,
Dominion.
 
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