Pandora
Admiral
- Dabei seit
- Aug. 2008
- Beiträge
- 7.392
Bei Gewerbetreibenden besteht ja die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Ware, aber wie sieht es aus wenn Käufer und Verkäufer Privat agieren ?
Muss ein Käufer dann ebenfalls unverzüglich die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen, oder könnte er auch noch nach einem Monat bemängeln das z.b. ein Kabel fehlt ?
Und wenn es keine Frist gibt, könnte man einen solchen Passus ins Kleingedruckte setzen, das z.b. Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt angezeigt werden müssen, oder wäre dieser ungültig ?
Muss ein Käufer dann ebenfalls unverzüglich die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen, oder könnte er auch noch nach einem Monat bemängeln das z.b. ein Kabel fehlt ?
Und wenn es keine Frist gibt, könnte man einen solchen Passus ins Kleingedruckte setzen, das z.b. Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt angezeigt werden müssen, oder wäre dieser ungültig ?