Frist zur Nachbesserung setzen?

c0mp4ct

Lieutenant
Registriert
Juli 2008
Beiträge
751
Hallo Leute,

kurz die Geschichte: vor 6 Wochen ging die Grafikkarte von meinem Notebook kaputt *klick*.

Das Notebook wurde dann per Vor-Ort-Abholservice abgeholt und liegt seit 6 Wochen unrepariert bei denen. Beim Kauf habe ich noch ein Servicepaket dazugekauft mit folgendem Inhalt: "max. 1 Werktag Reaktionszeit und schnelle Reparatur innerhalb von 48h nach Eingang". Mehrere Anrufe vertrösteten mich nur, dass ich warten soll da sie auf ein Ersatzteil warten oder es einschicken wenn es kein Ersatzteil mehr gibt. Jedoch kommt mir das eher als Dummfang vor, hätten es ja auch schon direkt nach Erhalt wegschicken können wenn sie wissen es gibt kein Ersatzteil mehr für das NB.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.) Kann/muss ich eine Frist zur Nachbesserung setzen?
2.) wie sieht es mit der Ausfallzeit aus, in Bezug auf das Serviepaket?
3.) sollte ich mir doch professionelle Rechtsbeihilfe besorgen?

Danke für die Hilfe.
 
1. natürlich kannst du das. Einschreiben mit Rückschein, 14 Tage Frist ab Poststempel, ansonsten droht rechtsweg. Auch gerne gelesen wird ein sachlicher Hinweis auf Veröffentlichung (CT magazin/ ZDF,etc.). Da ist kein Hersteller scharf drauf und hat mir auch schon bei Serviceprovidern manchen Ärger erspart.

2.Die Zusatzpakete sind so ne Sache. meistens bieten sie genügend schlupflöcher, sodass sie ausser Mehrkosten nicht viel bringen. da musst du mal die AGBs lesen, ob bzw. was dir zusteht.

3. Der Spaß ist nicht billig. Das musst due selber kalkulieren, obs lohnt. Für 2 Briefe vom Anwalt bekommt ja schon ein Einsteigerlappi.
Hast du Rechtsschutz, dann benutz ihn auch!
 
Wenn die sich Querstellen, dann würde ich auch sofort mit dem Anwalt drohen.
Dir nen Ersatzgerät zu geben, dass dürfte vom Image her auch günstiger sein...
 
Erstmal danke für die Antworten! Werde noch eine Mail von denen abwarten, dann folgt der Hinweis auf Veröffentlichung und das Einschreiben geht raus. Leider steht in den AGBs nichts in Bezug auf diese Servicepakete. Das mit dem Rechtsschutz werde ich berücksichtigen. Danke.
 
Das mit der Veröffentlichung würde ich aber nicht sofort schreiben. Kling ein bisschen wie... wenn du nicht willst ie ich, dann petz ich ebend. Mach ganz sachlich einen Brief mit Fristsetzung und verweise ( wenn das so in den AGBs drinnen steht ) auf die 48h. Mehr würde ich erst einmal nicht machen.

Wenn du anfängst zu drohen werden die sich gleich quer stellen ( kennt man ja.. bockig sein). Denk drann, wenn du Konsequenzen androhst, diese dann aber auch um zusetzen sonst machst du dich unglaubwürdig.
 
Ok, werde dann morgen ein Schreiben aufsetzen. Leider steht das mit den 48h nicht in den AGBs drin, es ist nur ein Punkt mit Bezug auf das Servicepaket "7. Servicepakete, deren Leistungen schon teilweise in Anspruch genommen worden sind, können leider nicht rückvergütet werden." enthalten.
Ich gehe davon aus, dass eine Fristsetzung hier erstmal angemessen ist. Immerhin weiß ich jetzt, wo ich nicht mehr bestellen werden.

Edit: Heute kam eine Antwort auf meine Mail mit dem Inhalt, dass sie mir die Kosten für das Servicepaket erstatten wollen. Jedoch habe ich mich nach weiterer Recherche zu diesem Sachverhalt gefragt, ob das nicht ein Vertragsbruch ist. Es wurde eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, somit könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat jemand vll. eine Idee dazu? In den AGBs ist nichts zu diesem Servicepaket erwähnt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch schon mal was, dass du das Geld für das Servicepaket zurück bekommst.

Ob man daraus jetzt aber ein sofortiges Rücktrittsrecht für den ganzen Vertrag herleiten kann, möchte ich bezweifeln. Das hängt aber von der genauen Ausgestaltung des Paketes ab. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist ja lange um.

Meiner Meinung nach, solltest du eine kurze Frist von einer Woche für die Nacherfüllung setzen und dann zurücktreten.
Schließlich hast du durch den Kauf dieses Zusatzpaketes schon deutlich gemacht, dass du auf die Kiste angewiesen bist und eine Reparatur schnell gehen muss. Dswegen könnte das mit der Frist durchaus klappen.

Das hängt aber natürlich auch davon ab, was in diesem Zusatzpaket drin steht. Wertvoll wäre das, wenn nur die Gewährleistungsfrist verlängert wäre und am besten noch eine Beweislastumkehr zu deinen gunsten für 3 Jahre vereinbart wäre. Das wäre quasi eine Garantie.
Es ist aber eher wahrscheinlich, dass du nicht komplett die gesetzlichen Gewärhleistungsregeln hast, sondern dass einige für dich dämliche Änderungen drin stehen. Man könnte ja auch das Rücktrittsrecht ausschließen. Das ist aber reine Spekulation.

Außer in dem Fall, dass du eine vertragliche Beweislastumkehr hast, hättest du im Endeffekt ein Problem nachzuweisen, dass die Karte schon seit der Übergabe, vor fast 3 Jahren einen Defekt hatte, sodass du vielleicht nicht ganz so offensiv vorgehen solltest.
 
Zurück
Oben