Gäste WLAN

2SiC

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Juli 2012
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Hi,

ich habe eine Wohnung, in der ich Messegäste unterbringe und ihnen mein WLAN zur Verfügung stelle. Damit meine Gäste in meinem Netzwerk kein Schindluder treiben können, würde ich mich gerne absichern.

Optimal wäre es, wenn es ein Gäste WLAN gibt, das per VPN ins Internet geht oder zumindest so, dass ich mir keine Sorgen machen muss, was meine Gäste im Internet machen.

Als Router habe ich einen CBN CH6640E, da kann man soweit ich mich informiert habe ja kein VPN einrichten.
Würde es funktionieren, wenn ich eine FritzBox kaufe, diese an meinen Router anschließe und für das Gast WLAN benutze? (mit VPN)

Habt Ihr vielleicht eine Lösung für mein Problem oder Ideen.
Vielen Dank schon mal im voraus :)
 
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Sers,

ein Gast-WLAN braucht kein VPN. Die User gehen damit getrennt von dir (deinem Netzwerk) ins Internet. Du kannst zB bei Fritzboxen noch eine Vorschaltseite einbauen. Das wird mit deinem Modell eher nicht gehen. Siehe xexex ist das aber nicht mehr nötig. Eine schritlicher Hinweis, dass nur legale Aktivitäten erlaubt sind, sollte in den Mietvertrag bzw. in deine AGB aufgenommen werden.

cheers, alexx
 
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genau... kauf ein router mit gast-Wlan und gib jedem Messebesucher ein zettel zum unterschreiben auf dem in etwa steht, dass keine illegalen Aktivitäten stattfinden dürfen und du sämtliche klagen direkt weiterschickst....
 
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Vielen Dank, dass hört sich ja nach einer sehr einfachen und schnellen Lösung an :)
Also einfach einen neuen Router zulegen, bei dem man ein Gast-WLAN einrichten kann und einen Zettel (AGB) unterschreiben lassen, wo der Gast einwilligt, dass er nur legale Aktivitäten tätigt.

Macht es hier einen Unterschied, ob der Gast aus Deutschland kommt oder nicht?
 
ausser der sprache des zettels, nein
 
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Da du de facto kommerziell vermietest, kannst du dir überlegen, ob du nicht mal in einen Profi investierst, der dir für die Vermietung "gute" AGB schreibt. ;)
Die Sicherheit, welche sich hieraus ergibt, ist immens. Mieter haben im Zweifelsfall viele Rechte, welche du über einen Vertrag/AGB sehr gut einschränken kannst.
 
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