Gameserver vermieten erlaubt?

Sandmännnchen

Lt. Junior Grade
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Feb. 2010
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272
Hallo :)

Ich besitze einen Root. Da ich den ganzen Root nicht brauche, habe ich mir überlegt Gameserver zu vermieten.

Dazu habe ich ein paar fragen:

- Ist das nach dem deutschen Recht erlaubt?
- Muss ich Gewerbe anmelden?
- Muss ich die Mehrwertsteuer dazu berechnen?

Falls das wichtig sein sollte: Ich denke, dass ich damit weniger als 100€ verdienen würde.

Danke :)
 
Also ich denke das liegt noch im Steuerfreien Rahmen, soweit ich weiß kann man Monatlich bis 450€ Steuerfrei verdienen! Ich würde das aber aufjedenfall vorher nochmal mit Fach leuten abklären und nicht hier in einem PC Forum!
Wenn da nämlich irwas dem Finanzamt nicht passt, und ne Steuernachzahlung in höhe von n-€ haben wollen wirste das bereuen ;)
 
Ich würde auch noch die AGB deines Serverbetreibers checken, ob eine quasi "Untervermietung" erlaubt ist.
 
Ist doch, als würdest du einem Kumpel einen Server bereitstellen, der dir zwischendurch dafür mal etwas Geld schenkt... sollte doch problemlos funktionieren. Abgesehen davon merkt das doch eh keine Sau.
 
Lord_Alti schrieb:
Ich würde auch noch die AGB deines Serverbetreibers checken, ob eine quasi "Untervermietung" erlaubt ist.

Ja Untervermietung ist bei meinem Betreiber erlaubt :)

Aber da ich mit der Vermietung nur meine eigenen Kosten decken würde und vielleicht nur sehr sehr wenig Gewinn machen würde, könnte ich die Gameserver ohne irgendwas anzumelden und zu versteuern vermieten, oder?
 
Mattef schrieb:
Da du das Ganze eh nicht professionell aufziehen möchtest, geht das im Endeffekt auch so unter der Hand.

Dann betrachten wir es mal juristisch. Unter der Hand ist offiziell immer verboten. Ich glaube der Ersteller dieses Themas möchte ja gerade die rahmenbedingungen erfahren. Ob er es nachher immernoch unter der hand macht ist ja dann seine Sorge.

Offiiell müsstest dus beim FA melden. Die werden dann aber wahrscheinlich eh sagen, dass ihnen das bei dem BEtrag egal ist. Dein Einkommen ist erst über dem Grundfreibetrag (Etwa 8000 Euro pro Jahr) zu versteuern. Wenn du nebenbei aber noch jobbst musst du alles addieren logoscherweise. Auch kindergeldansprüche gibt es nur bis zu einem bestimmten Einkommen.

Ein ganz anderer Hut ist aber die Anmeldung eines Gewerbes. Was du machen willst ist eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit und die muss man theoretisch ab dem ersten Euro anmelden. Damit hat das Finanzamt aber nichts zu tun, da musst du zum gewerbeamt gehen. Da Gewerbesteuer auch erst ab einem bestimmten BEtrag zu entrichten ist, musst du da auch nichts befürchten. Also melde ein Gewerbe an (kostet je nach stadt einmalig zwischen 15-40 euro etwa) und du solltest fein raus sein. Wenn dus ganz sauber haben willst mach ne gewerbeanmeldung beim FA und warte was sie sagen. Dann haste ne steuernummer und musst sowieso keine Steuer bezahlen.
 
Danke für die ausführliche Erklärung misterk87!

Allerdings ist mir § 22 EStG Punkt 3 aufgefallen:

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. 3Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 4Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. 5Verluste aus Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 3 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden. 6Sie mindern abweichend von Satz 4 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Absatz 1 Nummer 11 erzielt;

Quelle

Würde "Gameserver vermieten" unter diesen Paragraphen fallen? Würde das bedeuten, dass ich mich doch nicht beim Finanzamt und Gewerbeamt melden müsste?
 
enzor schrieb:
Ist doch, als würdest du einem Kumpel einen Server bereitstellen, der dir zwischendurch dafür mal etwas Geld schenkt... sollte doch problemlos funktionieren. Abgesehen davon merkt das doch eh keine Sau.

Und wenn es doch Probleme gibt und der Kunde mit Schadensersatzansprüchen auf dich zukommt?

So etwas wie "unter der Hand" funktioniert nur bei Freunden. Wenn du alledings so eine Dienstleistung öffentlich anbietest, dann brauchst du eine Absicherung.
Mietvertrag oder ähnliches ist Pflicht. Was passiert wenn der Mieter etwas illegales aufzieht?
Dann steht man blöd da mit seinem "unter der Hand".
Denn dann bist du in der Verantwortung.

Genaueres bitte beim Finanzamt oder entsprechender Stelle erfragen.
 
Sandmännnchen schrieb:
Danke für die ausführliche Erklärung misterk87!

Allerdings ist mir § 22 EStG Punkt 3 aufgefallen:



Würde "Gameserver vermieten" unter diesen Paragraphen fallen? Würde das bedeuten, dass ich mich doch nicht beim Finanzamt und Gewerbeamt melden müsste?

Ein beweglicher Gegenstand liegt hier meines Achtens nicht vor ;-) eine Vermittlung auch nicht.
Wie schon gesagt. Gewerbe anmelden ist ein Muss. Du kannst es aber auch ersteinmal testen und später noch anmelden. Kann dann höchstens sein dass das Gewerbeamt daraus ne ordnungswiedrigkeit macht und du 40 euro strafe zahlen musst. Aber ich würde es gleich anmelden. Ist kein großes Ding. Gehste hin und das wars.

Das GEwerbeamt wird aber dann das Finanzamt automatisch verständigen. Die melden sich dann bei dir mit einem Fragebogen. Da du bei geschötzten einkünften mal so 1000 euro reinschreiben wirst, werden sie entweder erst garkeine steuernummer erteilen oder dir aber eine geben und du musst ne steuerklärung einreichen, die dann aber sehr schnell zu machen ist bei den paar piepen ;-)

Wenn sie dir keine geben um so besser, dann musst du sie auch nicht auf deine rechnungen schreiben. Diese dürfen dann aber 110 euro nicht übersteigen.
 
§ 22 EStG ist wohl nicht einschlägig. Vergleich doch einfach mal folgenden Beitrag von vor ein paar Tagen:
https://www.computerbase.de/forum/threads/gewerbe-anmelden.860950/page-2#post-9409398

Sonstige Einkünfte sinds nur, wenn es den anderen Arten nicht zugeordnet werden kann.

Aber man müsste hier genau schauen, ob es nicht private Vermögensverwaltung sein könnte. Hängt meiner persönlichen Meinung nach davon ab, wofür der übrige Server verwendet wird.

Aber lest am besten die Finanzverwaltungsansicht dazu selbst:
"R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
Allgemeines
(1) 1Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. 2Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung nicht entscheidend in den Vordergrund tritt. 3Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. 4Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs ist grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen, →aber R 16 Abs. 5.
" (Einkommensteuerrichtlinien 2008 in der aktuellen Fassung)
Ein Absatz 2 ist nicht vorhanden ;)
 
JurChris schrieb:
Aber man müsste hier genau schauen, ob es nicht private Vermögensverwaltung sein könnte. Hängt meiner persönlichen Meinung nach davon ab, wofür der übrige Server verwendet wird.
Wo bitte soll da denn eine Vermögensverwaltung vorliegen? Das erschließt sich mir noch nicht einmal im Ansatz.
 
Nunja, der Begriff der Vermögensverwaltung ist ein Typusbegriff (anders gesagt: Viel Geschwätz und man kann nicht sicher sagen, was rauskommt).

Er grenzt jene Tätigkeiten aus, die sich nicht als gewerblich vom "Gesamtbild" darstellen. Dabei werden nicht nur Umstände der Tätigkeit selbst, sondern auch Umfeldfaktoren berücksichtigt. Einleuchtendes Beispiel:

Der Einzelunternehmer hat ein größeres Aktiendepot und schichtet dort sein Vermögen um. Dabei realisiert er Vermögensgewinne (Unterstellt sei Kapitalertragssteuer bis 1.1.2009, die Aktien wurden 1,2 Jahre gehalten, macht das Ergebnis sichtbarer).
Das Umschichten an sich erfüllt die Merkmale eines Gewerbebetriebes. Ist es aber ein privates Aktiendepot, so ist es nach der Gesamtschau nur eine private Vermögensverwaltung, weil eben die Verwaltung eigenen Vermögens im Vordergrund steht. Dann sind die Gewinne nicht steuerbar.
Ist das Aktiendepot aber dem Einzelunternehmen zuzuordnen, sind die Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerbar.

Nun zur Serververmietung:
Es kann nicht von vornherein folgendes ausgeschlossen werden:
Der Server wird rein privat genutzt, die Vermietung folgt nur in einem engen Rahmen insbesondere auf Basis persönlicher Verbindungen zu den Kunden. Es findet keine nennenswerte Vermarktung statt, es werden nur geringe Gewinne erzielt. Meiner Einschätzung nach wäre dies der privaten Vermögensverwaltung, weil eben der Vermögensgegenstand - der Server in seiner Nutzungsmöglichkeit, soweit nicht die Substanz als solche ebenfalls zuzuordnen ist - als solcher in nicht nennenswerten Umfang genutzt wird. Dies kommt einer Fruchtziehung aus Kapital wirtschaftlich gleich - und sollte es damit auch rechtlich.

Völlig abwegig ist dies jedenfalls nicht. Aber: Der Rahmen dürfte schmal sein, zumeist werden gewerbliche Einkünfte vorliegen - denke ich persönlich.
 
Gehört denn ein (privat) angemieteter Server zu meinem Vermögen (bzw. im vorliegenden Fall zu dem des TE)? Eher nicht, würde ich mal sagen.
 
Der Vermögensbegriff ist dann doch weiter zu sehen... Vermögen ist nicht nur der Server an sich, sondern auch ein Nutzungsrecht kann ein Vermögensgegenstand sein.
 
Na aber daraus dann direkt auf Vermögensverwaltung zu schließen finde ich doch arg weit hergeholt. Nachher muss der das noch bei der BAFIN anmelden, weil er fremdes Vermögen (sprich: den Server) verwaltet :D.
 
Tja, das wäre wirklich absurd, weil er den Vermögenswert Server für den Erstvermieter garnicht verwaltet ;)
Anders gesagt:
Wenn man keine Ahnung hat von der Sachmaterie ;)
 
Mal abgesehen davon ich hab das selbst früher schon gemacht um meine kosten zu decken und du hast da nur Probleme, außer es ist für Bekannte. Sonst rennst du ständig deinem Geld hinterher und inzwischen ist es auch so, dass viele GSP so günstig sind und der Vorteil einer privaten Vermietung deshalb kaum gegeben ist. Früher war man da ja noch günstiger aber das is nicht mehr so einfach.

Zusätzlich kannst du nicht die Qualität bieten, sofern Webserverdienste auf dem Root laufen, vergiss es direkt, diese führen nämlich zu laggs auf dem Gameserver.
 
Also wenn du in nur Kosten deckend weiter vermietest, (also 30% der Kapazität = 30 % der Kosten bekommst du vom Kumpel) ist das das alles kein Problem. Kein Gewinnerzielungsabsicht=keine steuerlichen Einnahmen, Umstzsteuer fällt auch nicht an (Im Zweifel Kleinunternehmer). In dem Moment wo du über den anteiligen Kosten vermietest, hast du Gewinnerzielungsabsichten und das ganz wird steuerlich interessant.
Ich würde sagen, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, da Nutzungsrechte an Servern nicht unbedingt der klassiche Fall der Vermögensverwaltung darstellen. Allerdings könnten es auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn du es nicht Werbemäßig usw. aufziehst. Die steuerlichen Folgen sind aber in der Regel die gleichen. Jeder Euro Gewinn ist zu erklären, ob du darauf dann Steuern zahlen musst hängt von deinen sonstigen Gegebenheiten ab (Höhe, Andere Einkünfte usw.)
 
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