Garantie auf 6 Monate beschränken?

FerrariF100GT

Lieutenant
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Juli 2004
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Hallo,

ich habe ein Artikel in einem Shop bestellt und der ist nun nach etwas über einem Jahr kaputt gegangen. Der Händler ist leider aus dem Internet verschwunden, denke mal er hat sein Geschäft aufgelöst.
Also blieb mir nur noch den Hersteller direkt zu kontaktieren. Der sagte mir dann, das man nichts für mich tun kann, da auf den Artikel nur 6 Monate Garantie bestehen.
Ich könnte höchstens auf eigene Kosten eine Reparatur in Auftrag geben, die vll gar nicht funktioniert.

So zum einen es handelt sich dabei um einen KFZ Halter von einem bekannten Handy Hersteller. Das Teil hat einen Wert von 24€ gehabt, da schick ich gar nichts auf eigene Kosten durch die Welt.
Nun ist aber die Frage, ob ich denn gar keine Ansprüche habe, damit ich das Teil ausgetauscht bekomme?

Gruß
 
Stichwort: Unterschied Garantie zu Gewährleistung.

Gegenüber dem Hersteller hast du keinen Anspruch.
 
Um deine Gewährleistungsansprüche beim Händler durchzusetzen musst du nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand (Beweislastumkehr).

Also Halterung abschreiben und neue besorgen.
 
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