Garantie bei einer Festplatte

Freddy007

Cadet 3rd Year
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Jan. 2008
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33
Hallo,

ich besitze leider eine defekte Festplatte.

Da mir eine defekte Platte nichts bringt, bin ich zum Händler gegangen um diese austauschen zu lassen.

Er meinte das er sie zum Hersteller schicken muß. 4 Wochen später gibt er mir meine defekte Platte wieder zurück:(

Grund: Hersteller sagt ausserhalb der Garantie.
Da ich so geschockt war, habe ich die Platte genommen und bin gegangen:freak:

Nun habe ich mich ein wenig informiert.
Garantie ist freiwillig vom Hersteller.
Gewährleistung ist Pflicht vom Händler für 24 Monate.

Nun muß ich wohl beweisen das die Platte diesen defekt schon von anfang an hatte, bzw. in den ersten 6 monaten.

Der Witz ist aber diesen defekt hat die Platte von anfang an gehabt, da ich so viele Festplatten habe dachte ich naja. In der ganzen Zeit habe ich nicht mehr an die Platte gedacht. Bis ich sie zufällig wieder gefunden habe.

Sind meine informationen so richtig? Was kann ich jetzt machen?

Danke:)
 
Um was für eine Platte handelt es sich denn, da die Garantiezeiten von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sind? Normalerweise müsste auch ein Herstellungdsdatum draufstehen. Wenn du keine Rechnung mehr hast, dann kriegst du meist trotzdem Garantie, ab dem Datum.
 
Rechnung habe ich, der Hersteller hat so einen tollen Garantie "Rechner". Dort wird mir auch angezeigt das die Platte keine Garantie mehr hat:(
 
Also von welchem Hersteller ist sie denn? Wenn sie keine Garantie mehr hat, muss sie ja ganz schön lange rumgelegen haben, da die meisten Hersteller 3 Jahre oder teils auch mehr geben.
Das Nachweisen dass der Defekt schon im ersten halben Jahr vorlag kannst du glaube ich vergessen oder wie willst du das anstellen?
 
N Abend,

wann hast du die Festplatte denn käuflich erworben? Mit den Garantiezeiten hast du Recht: lt. Gesetz (HGB und BGB) gilt sowohl bei einem verstecktem als auch einem offenen Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Ist deine Platte nicht älter als ein halbes Jahr (6 Monate) gilt hier auch noch nicht die Beweislastumkehr. D.h. der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Käufer (als Privatperson) im Recht ist. Somit sollte ein Umtausch problemlos möglich sein. Ist sie älter, musst du dem Händler/Hersteller nachweisen, dass die Platte von vornherein einen Fehler hatte.
Im Übrigen: Handelt es sich tatsächlich um eine Reklamation, ist der tatsähliche Bon nicht notwendig - es genügt ein Kaufnachweis (z.B. ein Kontoauszug)
 
Freddy007 schrieb:
Rechnung habe ich, der Hersteller hat so einen tollen Garantie "Rechner". Dort wird mir auch angezeigt das die Platte keine Garantie mehr hat:(

ehem..

Also ist das Ding doch eh gegessen.
 
Der Händler kann aber viel erzählen. Vielleicht ist er auch zu faul, die Platte einzuschicken und sein Garantierechner ist im Kopf und beträgt 2 Jahre.
Daher soll er ja mal Hersteller und Kaufdatum nennen, dass man das prüfen kann.
 
Er meinte ja es liegt innerhalb der 2 Jahresgewährleistung des Händlers aber außerhalb der 6 Monate Garantie des Herstellers!

Das ist egal! dann muss der Händler für den schaden aufkommen sprich die Gewährleistung tritt in Kraft!

*Hier stand Müll*

MFG.:
knuddelbaer
 
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Der Händler muss gar nix. Wenn es sich um eine Platte mit 1 Jahr Garantie handeln sollte und 6 Monate rum sind kann er es auch vergessen, denn wie will er beweisen daß die Platte von Anfang an defekt war ?

Ist es eine Platte mit 2 Jahren Garantie und der Hersteller sagt: Garantie is nich mehr, ist der Händler auch raus. "Fehler von Anfang an" beweisen geht nicht und wäre sinnlos.

Ist es eine Platte mit 3 Jahren Garantie ist der Händler eh raus.

Was sagt uns das ? Händler hat damit nix zu tun.

knuddelbaer1989 schrieb:
außerhalb der 6 Monate Garantie des Herstellers!

Der Händler muss in dem Fall reparieren oder austauschen! Falls er das nicht tut bricht er Deutsches Recht!


Und ich brech gleich ins Essen.
 
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Es handelt sich um eine Maxtor DiamondMax Plus 9;)

Ich habe bisher nichts darüber gefunden das die Garantie nur 1 Jahr beträgt. Bei 2 Jahre wäre ich noch drinnen. Die Platte ist genau 1 Jahr und 22 Monate alt.

Könnte es sein das die einen Fehler gemacht haben? Ich habe übrigens schriftlich das die Garantiezeit abgelaufen ist!
 
Sry war da in Sachen Gewährleistung falsch gewickelt... Innerhalb der ersten 6 Monate hat der Käufer recht wenn er reklamiert dannach liegt die Beweislast beim Käufer um nachzuweisen das es anfangs defekt war hier mal der Wikipedia link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Die Diamond Max hat 2 Jahre das weiß ich hatte diese selbst und ging mir in 2 Jahren 3 mal Kaputt... scheint als ob die einen Fehler gemacht haben vll hat der Hersteller das Produktionsdatum genommen anstatt des Kaufdatums

MFG.:
knuddelbaer

@ sullen: ja sry hab das auch editiert :D
 
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sullen schrieb:
ehem..

Also ist das Ding doch eh gegessen.

Gehen wir mal davon aus die Platte hat wirklich 2 Jahre Garantie. Dann muß der Rechner ja von dem Produktionsdatum ausgehen, oder? D.h. das der Mitarbeiter der sich die Platte angeguckt hat nicht auf das Kaufdatum geachtet hat. Sondern sich evtl. auch nur auf den Rechner verlassen hat?
 
@knuddelbaer1989
Die Garantiezeit variiert auch innerhalb einer Modellreihe, von daher müsste man schon genauere Informationen haben um die Garantiezeit bestimmen zu können.

Gerade Maxtor hat mehrere Modelle (auch aus der DiamondMax Reihe) die nur 1 Jahr Garantie haben.
 
@Freddy007
Hast Du den obigen Link geprüft und die Daten der Platte eingegeben, dann weisst Du es doch ob sie noch innerhalb der Garantie vom Hersteller ist.
 
Ohne Seriennummer, genaue Modellbezeichnung (Grösse) wie gekauft ? (bare = nur das Laufwerk in einer Antistatiktüte oder retail im Karton) kann man da eh nix suchen.

Freddy007 schrieb:
Gehen wir mal davon aus die Platte hat wirklich 2 Jahre Garantie. Dann muß der Rechner ja von dem Produktionsdatum ausgehen, oder? D.h. das der Mitarbeiter der sich die Platte angeguckt hat nicht auf das Kaufdatum geachtet hat. Sondern sich evtl. auch nur auf den Rechner verlassen hat?

Klar muss er das. Woher soll er wissen wann die Platte gekauft wurde ? Samsung und Hitachi lassen afaik die Garantie spätestens einen Monat nach Herstellung anlaufen. Allerdings kann dir das egal sein, da für dich das Kaufdatum zählt. Also sollte man dann den Bon o.ä. immer aufheben.

Gib mehr Input, dann bekommste auch mehr Output.
 
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@sullen
Seriennummer und Modellbezeichnung stehen auf der Platte drauf, da sie ja bereits ausgebaut wurde, kann man das ja wohl nachsehen, es spielt auch keine Rolle ob Retail, OEM oder Boxversion, die Seriennummer/Modellbezeichnung/P/N stehen immer drauf, ausser Du hast den Aufkleber entfernt, dann ist die Garantie eh futsch.
 
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