Garantie bei gebrauchter Ware mit Rechnung

K

Klanac

Gast
Hallo

Ja, der Titel ist ganz mies und ich finde nur sehr alte Themen aber ich beschreibe mein Anliegen einfach mal und entschuldige mich für den Titel.

Ich suche auf eBay Kleinanzeige nach Hardware, wie einer Grafikkarte oder CPU, finde etwas und bekomme vom Verkäufer die Rechnung, welche er von mindfactory/alternate/x/y erhalten hat.
Kurz darauf verabschiedet sich die gekaufte Hardware und nun sitze ich mit defekter Hardware da und einer Rechnung, wo nicht mein Name drauf steht und wo die Adresse falsch ist.

Wie gehe ich vor? Habe ich keinen Anspruch? Was sagt das Gesetz?

Bin momentan auf der Suche nach einer Grafikkarte und es gibt 5 Angebote wo ich sofort zuschlagen würde aber bei rund 500-600€ spielt es mMn keine Rolle, on ich noch etwas drauf lege.

Ich will es aber jetzt unbedingt wissen, um halt im Fall der Fälle zu wissrn, ob ich es mit Rechnung trotzdem ohne Garantie/Gewährleistung kaufen würde. Außerdem würde mich interessieren, ob Ihr selbst Erfahrungen damit gesammelt habt.


Gruß
 
Abtretung ist zumindest bei Gewährleistung möglich. Bei Garantie ist das Sache der Herstellers bzw. der jeweiligen Bedingungen.

In der Praxis sorgt das regelmäßig für großen Aufwand und Frust.

Ein Grund, weshalb ich nur neu kaufe.
 
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gravitas schrieb:
Was Garantie angeht, so musst Du auf das Kleingedruckte des Verkäufers (Händler) achten
Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, in aller Regel eben eine Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab. Dort steht dann auch z.B. drin, ob die Garantie auf den Erstkunden beschränkt ist oder nicht, wie die Abwicklung zu erfolgen hat und welche Unterlagen man dafür braucht. Bei Abwicklung über den Händler sollte man beachten, dass man diese explizit entweder um dessen Gewährleistung oder eben um die Abwicklung der Herstellergarantie bittet, wenn man ihm das defekte Geräte zuschickt und es nicht ihm überlassen dies zu entscheiden.
 
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Holt schrieb:
Bei Abwicklung über den Händler sollte man beachten, dass man diese explizit entweder um dessen Gewährleistung oder eben um die Abwicklung der Herstellergarantie bittet, wenn man ihm das defekte Geräte zuschickt und es nicht ihm überlassen dies zu entscheiden.

:daumen: Sehr guter Hinweis!
 
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