Garantie bei Insolvenz. Betrug?

Interessant ist auch, dass in meiner Garantie der sog. Pick-up Service enthalten ist. Theoretisch sollten die das Ding ja bei mir abholen müssen, würde mir einiges an Ärger ersparen. Nicht umsonst habe ich die das Teil zusammenschrauben lassen, ich habe wenig Lust jetzt doch noch Schraubmeister zu werden, egal wie einfach das auch sein mag.
 
BmwM3Michi schrieb:
also die Garantieverlängerung greift ja eh erst nach Ablauf der normalen Garantiezeit!
Auch Hersteller unterliegen der Gewährleistungsplicht
Doppelter Blödsinn! Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der HändlerHersteller hat damit nichts zu tun. Die deckt auch nur Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung i.d.R. des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab. Die Hersteller wollen eben das Vertrauen der Kunden in ihr Produkt stärken indem sie versprechen diese sei für eine bestimmte Zeit nutzt und wenn nicht, bekommt der Kunde es repariert oder gleichwertigen Ersatz oder was immer sie in die Bestimmungen der Garantie hineinschreiben. Dabei spielt es aber eben im Gegensatz zur Gewährleistung auch überhaupt keine Rolle ob der Mangel oder dessen Ursache zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren oder nicht.

Ein Hersteller ist also nur dann auch zu einer Gewährleistung verpflichtet, wenn er zugleich der Verkäufer des Produktes an den Endkunden ist, sonst nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Holt schrieb:
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der Händler hat damit nichts zu tun. Die deckt auch nur Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden.

Glücklicherweise liegt die Beweislast generell beim Verkäufer, dass der Fehler nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Zumindest im ersten Jahr.
 
Zumindest im ersten Jahr.
Falsch, nur 6 Monate.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der Händler hat damit nichts zu tun.
Hast Du aber schön geschrieben, bei mir ist der Händler auch meistens der Verkäufer, sollte wohl der Hersteller sein?
 
So oder so, kann ich eurer Auffassung nach auf die kostenlose Abholung und Reparatur des Geräts bestehen?
 
Schreib doch endlich mal den BeQuiet Support an bevor wir hier noch mehr rumrätseln....

Oder ruf an...
 
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