Interessant ist auch, dass in meiner Garantie der sog. Pick-up Service enthalten ist. Theoretisch sollten die das Ding ja bei mir abholen müssen, würde mir einiges an Ärger ersparen. Nicht umsonst habe ich die das Teil zusammenschrauben lassen, ich habe wenig Lust jetzt doch noch Schraubmeister zu werden, egal wie einfach das auch sein mag.
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Garantie bei Insolvenz. Betrug?
- Ersteller MaserMynd
- Erstellt am
Doppelter Blödsinn! Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.BmwM3Michi schrieb:also die Garantieverlängerung greift ja eh erst nach Ablauf der normalen Garantiezeit!
Auch Hersteller unterliegen der Gewährleistungsplicht
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der
Ein Hersteller ist also nur dann auch zu einer Gewährleistung verpflichtet, wenn er zugleich der Verkäufer des Produktes an den Endkunden ist, sonst nicht.
Zuletzt bearbeitet:
Holt schrieb:Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der Händler hat damit nichts zu tun. Die deckt auch nur Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden.
Glücklicherweise liegt die Beweislast generell beim Verkäufer, dass der Fehler nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Zumindest im ersten Jahr.
Falsch, nur 6 Monate.Zumindest im ersten Jahr.
Hast Du aber schön geschrieben, bei mir ist der Händler auch meistens der Verkäufer, sollte wohl der Hersteller sein?Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, der Händler hat damit nichts zu tun.
Ja, habe es korrigiert.werkam schrieb:sollte wohl der Hersteller sein?
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