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Garantie/Gewährleistung PS3

xpplayer schrieb:
Ganz einfach, es ist ein bekanntes Problem, das die Laufwerke kaputt gehen. Zeig dem Händler ein paar Foren-Beiträge und es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, da es ein bekannter Mangel ist. Es ist ja nicht so das der TE hier allein mit diesem Problem kämpfen muss.

@DevilCry: Wohin wurde sie eingeschickt? Wenn ihr sie zu Sony oder deren Reperatur-Service geschickt habt wundert mich das nicht, denn Sony gibt 1 Jahr Garantie, danach gillt nochmal ein Jahr Gewährleistung vom Händler.

Ja also er hatte sie mal bei Karstadt gekauft und die haben gesagt er soll sie bei Sony einschicken weil die das auch nur machen würden.

Karstadt hat ihm ja auch noch mal erklärt das Sony nur 12 Monate auf die Konsole gibt und nach reparatur 3 Monate.

Nur finde ich das eine Frechheit!

Ich meine er hat 599€ für die gezahlt und zahlt jetzt noch mal 399€ für eine Neue und das ist nicht gerade wenig Geld.

Also anderes Beispiel ist das ich eine Xbox 360 vom 11.10.2005 bekommen habe die wurde mir gegeben weil dem sie gehörte ja eigentlich gedacht hat gibts ja nur 2 Jahre Gewehrleistung und 3 Jahre auf die drei roten Lichter.

So dann hab ich bei Microsoft angerufen und habe ja schon damit gerechnet das ich für die Reperatur 87€ bezahlen muss.

Nein ich musste nichts Zahlen was mich natürlich verwundert hat nach einer Nachfrage warum sagte mir der freundliche Mitarbeiter das Microsoft alle Release Xbox 360 bis zum 14. Januar noch kostenlos reparieren.

Und darauf bekommt man sogar gleich nochmal 1 Jahr Garantie!

Also da muss ich sagen Top wenn man bedenkt das die Konsole 3 Jahre und 3 Monate alt ist.

Kann man natürlich sehen wie man will weil ja die Xbox 360 stark RoD gefährdet sind aber trotzdem Top-Service und das sogar noch nach Ablauf der Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Versuch es nochmal bei Karstadt und lass dich nicht mit solchen Sätzen abwimmeln. Wenn Karstadt die zu Sony schickt, sollen die das so machen, aber 230€ bezahlen musst du bzw. dein Bruder nicht, solang die 24 Monate noch nicht abgelaufen sind.
 
Du weist aber schon wie die Rechtslage ist oder?

Mein Bruder muss beweisen das der Fehler schon seit dem Kauf der Konsole vorhanden ist wie soll er das beweisen?

Die Konsole leuchtet nur Rot und das wars keine Funktion mehr nicht mal das Spiel lässt sich aus dem Laufwerk nehmen.
 
vergiss es, er raffts nicht...
 
Wie ihr wollt, dann zahlt eben die Reparatur oder werft das Ding gleich in den Müll. Anscheinend wollt ihr ja nicht verstehen, dass ihr ein gutes Druckmittel in der Hand habt, es jedoch nicht nutzen wollt.

Außerdem gibt es die Laufwerke bei ebay & Co. günstiger, mal so nebenbei ...
 
wir haben GARNICHTS in der hand, weil wir nicht beweisen können, dass es das laufwerk ist...
 
Tomy schrieb:
Na na...das ist doch weiter oben schon gesagt worden. Ab dem 7. Monat nach Kauf setzt eine Beweislastumkehr ein. Bis dahin gilt...liegt ein Defekt vor wird unterstellt, der lag schon im Kaufzeitpunkt vor bzw. war abzusehen. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen...kann er nicht, daher problemlos Umtausch, Reparatur (beides auf Händlerkosten) oder zur Not Geld zurück in den ersten 6 Monaten nach Kauf.

Ab dem 7. Monat nach Kauf kommt die angesprochene Beweislastumkehr. Nun muss der Kunde dem Händler beweisen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt defekt war oder abzusehen war, dass das Gerät über kurz oder lang hops geht, um (kostenlose) Ansprüche auf Umtausch, Reparatur oder auch Geld zurück geltend machen zu können. Kann er das nachweisen? Nein. Damit ist der Händler rechtlich gesehen raus. Ob er aus Kulanz noch was macht, ist was anderes.

Der hier geschilderte Fall ist einer der krassen Auswüchse des Systems. Herstellergarantie ist abgelaufen, aber noch fast 1 Jahr Gewährleistung beim Händler, die aber wegen der oben genannten Beweislastumkehr für den Popo ist. Da hat man also dolle gesetzliche Ansprüche, die man aber nicht durchsetzen kann und ist dumm dran. Fantastisch.

Hier ist es doch gut erklärt und leider kann man nichts mehr Machen.
 
Man könnte es dem Hersteller/Verkäufer schon nachweisen, dass es ein herstellungsbedingter Mangel sein muss, dass die Geräte nach dem 1 Jahr ausfallen. Es gibt nicht nur einen Fall, wo das Laufwerk den Geist aufgiebt.

Hierzu müsste nur jemand mal einen Anwalt einschalten und sein Recht durchboxen.
"Wo kein Kläger, da kein Richter."

So schwer ist es mit dem Beweisen ja nicht, bei dem Tausenden an treffern im Internet.


greetings
 
Was versteht ihr denn unter Beweisen? Eine 18 Monate lane Videoaufzeichnung der PS3 um zu zeigen das ihr das gute Stück nicht misshandelt habt? Solang ihr nicht versucht habt euern Stengel da rein zu stecken oder die Digitalen Daten einer Zitronenscheibe auszulesen kann euch doch niemand vorwerfen ihr hättet das Ding durch mechanische Gewalteinwirkung kaputt gemacht. Eine optisch vollkommen intakte PS3 ist Beweis genug, dass sie nicht durch Fremdeinwirkung den Geist aufgegebenhat, wo liegt denn euer Problem?

Falls Karstadt/Händler rumzickt reicht ein Verweis auf die im Internet zahlreich vorkommenden Laufwerksdefekte. In Härtefällen im Gespräch mit dem Geschäftsführer das Wort Anwalt erwähnen und schon haltet ihr ein neues Gerät in der Hand. Mir scheint Ihr steckt den Kopf in den Sand noch bovor der Löwe zu sehen ist ...
 
So noch einmal in der ersten 12 Monate wird ohne irgend eine Beweislast umgetauscht ich denke das ist Sony lang genug um zusagen das die PS3 fehlerfrei läuft.

Danach musst du aber beweisen können das der Fehler schon in den 12 Monaten Garantie vorhanden war!

Aber da war kein Fehler deswegen kein Beweis fertig aus.;)
 
Ich gebs auf, zahl deine xxx€ wenn du das unbedingt so machen willst, nich mein Problem :p
 
Ich glaub du möchtest einfach die Rechtslage nicht einsehen oder?

Es ist einfach so das Sony nicht so tolerant ist.
 
Wer redet hier von Sony?
 
wenn dus uns nicht glaubst, kannst gerne nen anwalt fragen... :rolleyes:
 
Du meinst Karstadt muss dafür aufkommen?

Die machen auch nichts anderes als die PS3 zu Sony zuschicken.
 
D'OH!

Garantie gibt es vom Hersteller, Gewährleistung vom HÄNDLER, in deimem fall Karstadt und ja die schicken es vielleicht zu Sony, aber die müssen dann dafür aufkommen nicht du. Wenn sie es nicht einschicken bekommst du eine andere in die Hand gedrückt, ist das wirklich so schwer?
 
Und da wären wir wieder bei der geliebten Gewehrleistung wo du beweisen musst das der defekt an der PS3 schon beim Kauf vorhanden ist.
 
omg
 
2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".

Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
- nicht der Vereinbarung entspricht, oder
- nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.

http://www.werkzeug-news.de/news/news11203garantie/garantie.html

Und ich hoffe du hast es jetzt endlich Verstanden!;)
 
DeViLcRy schrieb:
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.

Und da haben wir's ja schon, was meinst du ist ein Laufwerk, das nach einem Jahr Ausröchelt? Minderwertige Beschaffenheit oder auch Qualität genannt, merkste wat? Du versuchst gerade krampfhaft deinem Bruder in den Geldbeutel zu greifen, das versuche ich zu verhindern, aber du weißt ja alles besser.

Wenn ein Auto ein Jahr Garantie vom Hersteller hat und es nach dem 13ten Monat in seine Einzelteile zerbröselt muss der Händler haften und nicht der Hersteller (jaja ich weiß, Verscheißteile und so, bitte nicht wieder Erbsen zählen)
 
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