Garantie Monitor

dan19781

Ensign
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Nov. 2013
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Hallo,

da ich leider gar nichts ergoogeln konnte, stelle ich mal die Frage hier. Habe bei meinem Umzug meinen original Karton (OVP) vom Monitor leider vernichtet. Rechnung habe ich ja noch. Erlischt (in diesem Fall BenQ) dadurch mein Garantieanspruch wenn mal was sein sollte? Oder ist das Sache der Kulanz des Händlers, bei dem ich den Monitor gekauft habe?

LG dan
 
Du hast Gewährleistung auf den Monitor, nicht auf den Karton ;). Das größte Problem ohne den original Karton ist das verschicken! Denn so ein Monitor will stabil und fest eingepackt sein, sonst kommt er in Einzelteilen an. Und das ist mit dem original Karton am Besten gewährleistet.

Der Kunde ist nicht verpflichtet, von Kühlschrank, Waschmaschine und Herd die Kartons aufzuheben. Das hat auch nix mit Kulanz zu tun!
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie hat nichts mit Gewährleistung seitens des Händlers zu tun. Garantie gibt es vom Hersteller. Wenn du noch Gewährleistung hast (<6 Monate), würde ich immer über den Händler abwickeln. Und ob dir dein Hersteller seine Garantie ohne Originalverpackung gewährt, hängt nur an seinen AGB's. Wenn dort drinsteht Garantieannahme nur bei OVP, dann hast du keine mehr. Die AGB's und das Kulanzverhalten von BenQ kenne ich nicht.
 
Bestimmte Hersteller, z.B. NEC, schicken vorab einen passenden Karton zum einpacken und holen dann das Gerät später ab.
 
Ok, danke. Leider habe ich noch nichts bzgl. AGB+OVP bei BenQ gefunden.
Muss ich wohl weitersuchen;)
 
Garantie != Gewährleistung

Gewährleistung hast du auch ohne original Karton (gibt ein paar Urteile dazu). Garantie ist eine Freiwillig Leistung des Herstellers, und der kann in die Garantie Bestimmungen reinschreiben was er will, einfach mal nachlesen und im Zweifel beim Hersteller nachfragen.
 
Nilson schrieb:
Garantie != Gewährleistung

Gewährleistung hast du auch ohne original Karton (gibt ein paar Urteile dazu). Garantie ist eine Freiwillig Leistung des Herstellers, und der kann in die Garantie Bestimmungen reinschreiben was er will, einfach mal nachlesen und im Zweifel beim Hersteller nachfragen.

Also so wie ich es aus Wiki verstanden habe, muss innerhalb von 6 Monaten etwas vorfallen (oder die Basis bei der Produktion gelegt worden sein), damit die Gewärleistung greift. Danach kommt die (freiwillige) Garantie zur Geltung wenn ich das richtig verstehe. Ob dann die OVP notwendig ist, weiß ich noch nicht.
 
Selbst wenn du ausserhalb des Gewährleistungszeitraumes bist (2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und die Garantie in Anspruch nimmst solltest du keine OVP dafür benötigen. Wenn der Hersteller die OVP verlangt würde ich ihm freundlich aber bestimmt mitteilen dass du in diesem Fall in Zukunft einfach keine Produkte mehr von ihm kaufen wirst da du nicht genug Platz hast alle OVP's aufzubewahren ;)
 
Gewährleisten hast du zwei Jahre

Kommt es
a) innerhalb der ersten 6 Monate zu einem Schaden, wird davon ausgegangen, dass der Fahler schon zu beginn bestand, dann muss der Hersteller beweisen, dass du den Schaden verursacht hat -> meist teuer als einfach austauschen.
b) nach den 6 Monaten zum Fehler, musst DU beweisen, dass der Fehler nicht von dir kommt. Kann man meist nicht -> man ist auf Kulanz der Herstellers angewiesen

Garantie ist davon unabhängig.
 
Visceroid schrieb:
Selbst wenn du ausserhalb des Gewährleistungszeitraumes bist (2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und die Garantie in Anspruch nimmst solltest du keine OVP dafür benötigen. Wenn der Hersteller die OVP verlangt würde ich ihm freundlich aber bestimmt mitteilen dass du in diesem Fall in Zukunft einfach keine Produkte mehr von ihm kaufen wirst da du nicht genug Platz hast alle OVP's aufzubewahren ;)

Ja eh, man kann ja nicht alles aufheben;)
 
In den ersten 6 Monaten hast du die Gewährleistung ohne Beweislastumkehr
Ab dem 7 Monat - 24 Monat hast du weiterhin die gleiche Gewährleistung mit Beweislastumkehr

Alles was darüber hinausgeht und der Hersteller anbietet ist dann Garantie und freiwillig.

Ich würde alles was man nicht selbst kaputtgemacht hat innerhalb der ersten 2 Jahre zur Reparatur schicken,
weigert sich ein Händler und verweist auf die Beweislastumkehr würde ich den in Zukunft meiden...
 
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