Garantie vs. Gewährleistung bei Gebrauchtwagen (Händler). Ich kapier es einfach net.

Mondgermane

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Hallo,

ein älterer Angehöriger möchte ein Auto bei einem 5 Sterne Händler über mobile.de kaufen.

Der Händler bietet ein PKW mit Erstzulassung 11/22 und 1 Fahrzeughalter zuvor mit Garantie (12 Monate) an.

Welche Rechte haben wir jetzt und was muss er ohne mit der Wimper zu zucken reparieren, falls das Auto mit Garantie beworben im September einen Motorschaden hat oder die sämtliche Bremsscheiben der Hinterachse keinen Belag mehr haben.

Was dann???

Ich selbst kapiere den Unterschied nicht trotz unzähliger Artikel im Internet, die immer kompliziert geschrieben sind.

Also Hobbyjuristen oder Zivilrechtler bitte gerne um verständliche Antworten!
 
Naja, für die Garantie sollte man die Garantiebedingungen lesen. Da steht drin was abgedeckt ist. Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hast du bei einem kommerziellen Händler sowieso. Ich nehme an die Sachmängelhaftung wird auf 1 Jahr im Vertrag reduziert (sonst ganz normal 2 Jahre) - dazu muss man aber auch den Vertrag kennen.

Motorschaden ist ein Einzelfall - kommt auf die Ursache an, müsste aber der Händler nachweisen das man selbst Schuld ist. Abnützung bei Bremsscheiben ist nie abgedeckt (wenn sie auseinanderbrechen sieht es anders aus).

Also ich würde empfehlen den Vertrag/Garantiebedingungen zu lesen.
 
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hallo7 schrieb:
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hast du bei einem kommerziellen Händler sowieso.
Rein rechtlich ja, es kümmert aber viele KfZ Gebrauchthändler nicht und verlangen für die Übernahme der Gewährleistung Geld.
 
@hallo7
Nach zwei Beiträge versteh ich es immernoch nicht...
Keine Ahnung. Welche Garantiebedingungen?
Kein Händler auf mobilde.de händigt irgendwelche Garantiebedingungen aus...
Die schreiben nur mit Garantie optional oder inklusive

Fällt ein Motorschaden unter die Definition Garantie oder Gewährleistung?
Fällt ein defektes Kombiinstrument unter die Definition Garantie oder Gewährleistung?

Abnutzung Reifen, Bremsen oder Motoröl fällt also weder unter Garantie noch Gewährleistung...?
 
Mondgermane schrieb:
händigt irgendwelche Garantiebedingungen aus...
Wenn man fragt durchaus, denn wenn man Garantie anbietet, muss man den Umfang dessen auch belegen.


Mondgermane schrieb:
Fällt ein Motorschaden unter die Definition Garantie oder Gewährleistung?
Kommt drauf an 🤷‍♂️ Wenn Du nach 500km einen Kolbenfresser hast, würde ich mich lieber auf die Gewährleistung verlassen. Denn die Garantie kann individuell ausgelegt werden und ggf. nur eine Garantie gegen Durchrosten sein.

Mondgermane schrieb:
Abnutzung Reifen, Bremsen oder Motoröl fällt also weder unter Garantie noch Gewährleistung...?
Nein. Das ist typischer Verschleiß im Rahmen der üblichen Nutzung.
 
Mondgermane schrieb:
Abnutzung Reifen, Bremsen oder Motoröl fällt also weder unter Garantie noch Gewährleistung...?
Den Zustand der Verschleißteile sollte man vor bzw. bei der Übergabe prüfen und vor dem Kauf ausreden und gegebenfalls vertraglich festhalten wie der Zustand sein soll. Oft gilt hier gekauft wie gesehen - entsprechend sollte man auch genau hinsehen.

Die weitere Abnutzung hat mit dem Verkäufer dann nichts mehr zu tun. In 3 Monaten kann man auch neue Bremsbelege oder Reifen runterfahren, wenn man viel fährt oder auf eine Rennstrecke geht etc. darauf kann dir niemand Garantien geben.
 
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Mondgermane schrieb:
Welche Garantiebedingungen?
Die, die dem Garantievertrag zugrunde liegen.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2022 geschlossen wurden, muss der Gartantiegeber dem Käufer die Garantieerklärung, spätestens mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer, aushändigen.

Im vorliegenden Fall sollte der Käufer des PKWs die Garantieerklärung von dem Garantiegeber einfordern.
 
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Danke für eure Antworten😉
Ich habe bei der Allianz folgende Passagen gefunden, zu denen ich noch Rückfragen an euch hätte:

  • Die Gebrauchtwagengarantie wird oft auch Reparaturkostenversicherung genannt. Sie soll vor teuren Reparaturkosten schützen, wenn man ein gebrauchtes Auto kauft.
Fällt darunter dann auch die abgenutzten Bremsen nach bspw. 4 Monate nach Kaufabschluss oder eien etwaige notwendige Zündkerzenerneuerung? Wer wählt dann die Werkstatt aus? Muss ich dem Händler dan einfach die Rechnung der Reparaturkosten schicken und der überweist mir ganz locker das Geld auf mein Konto? Das klingt abenteuerlich...

  • Gewerblicher Händler sind gesetzlich verpflichtet, Sachmängel an deinem Gebrauchtwagen kostenlos nachzubessern (= Sachmängelhaftung). Private Verkäufer müssen meist nicht für Sachmängel haften.

Wie weise ich dem Händler nach bspw. 6 Monate nach, dass die Kupplung plötzlich nichts mehr taugt, wenngleich sie bei Übernahme noch wie neu wirkte?

Danke!
 
Nochmal die Grundlagen:

Garantie: Garantie ist die allgemeine Bezeichnung für für einen Vertragsbestandteil den ein Verkäufer direkt oder durch dritte (z. B. einem Hersteller) bei einem Vertragsverhältnis (z. B. Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge) anbietet.
Damit ist die Garantie rein vom Vertrag abhängig und hat keinen allgemeinen oder rechtlich vorgeschriebenen Umfang. >> Sprich wenn ich etwas verkaufe kann ich dazu eine Garantie anbieten, muss ich aber nicht und was ich garantiere und wie lange kann ich selbst entscheiden.

Gewährleistung: Ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine gesetzlich vorgegebenen Haftung eines Verkäufers die korrekt heute Sachmängelhaftung heist.
Die Sachmängelhaftung hat für verschiedenen Produkte unterschiedliche fristen und Zusicherungen. Produkte mit langer Lebensdauer die keine reinen Verschleißprodukte sind haben dabei üblicherweise eine Haftungsdauer von 2 Jahren.
Die Sachmängelhaftung orientiert sich daran ob ein auftretender Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt bestand. Die Beweislast liegt dabei üblicherweise 12 Monate (Edit danke @Froki ) beim Verkäufer und wechselt dann zum Käufer.
Für Privatverkäufe kann die Sachmängelhaftung eingeschränkt werden. Dies muss aber explizit im Angebot und/oder Kaufvertrag festgehalten sein. Weiter umfasst diese Einschränkung keine Verschleierung von Schäden.
Für gebrauchte Produkte gilt oftmals eine erhebliche reduzierte Haftungsdauer (z. B. nur 1 Jahr), da diese ja bereits Verschleiß erfahren haben die der Verkäufer mit einem reduzierten Verkaufspreis berücksichtigt.

Mondgermane schrieb:
Wie weise ich dem Händler nach bspw. 6 Monate nach, dass die Kupplung plötzlich nichts mehr taugt, wenngleich sie bei Übernahme noch wie neu wirkte?
Durch ein Sachverständigengutachten. Das müsste der Verkäufer ja innerhalb der ersten Monate auch so machen, um ggf. nachzuweisen, dass die Kupplung alles andere als sachgerecht behandelt wurde.
Man hat schon zu Hauf Senioren gesehen, die auf den ersten 10 Metern vom Werkstatthof ihre nagelneue Kupplung zerschossen haben.
Bei Uneinigkeit geht es im Schlimmstenfalls zu Klage und vor ein Zivilgericht. (Es ei den es wird Anzeige wegen Betrug erstattet, dann kann ggf. ein Strafgericht aktiv werden)
 
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Mondgermane schrieb:
Fällt darunter dann auch die abgenutzten Bremsen nach bspw. 4 Monate nach Kaufabschluss oder eien etwaige notwendige Zündkerzenerneuerung?
Nur dann, wenn der Garantiegeber, dies in der Garantieerkläung aufgeführt hat, denn Garantieleistungen decken in der Regel Verschleißteile wie Reifen, Batterien, Scheibenwischer, Bremsen, Zündkerzen und Kupplungen nicht ab.
Es wäre hilfreich, die Garantieunterlagen und den Kaufvertrag zu prüfen, um zu klären, welche Teile möglicherweise abgedeckt sind und welche nicht.

Mondgermane schrieb:
Wie weise ich dem Händler nach bspw. 6 Monate nach, dass die Kupplung plötzlich nichts mehr taugt, wenngleich sie bei Übernahme noch wie neu wirkte?
Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich ist nach Erhalt der Kaufsache der Käufer in der Beweislast, dass ein Sachmangel vorliegt und dass dieser Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.

Hierbei kommt dem Verbraucher, der bei einem gewerblichen Verkäufer eine Sache gekauft hat, die Beweislastumkehr des § 477 BGB zugute.

Tritt nämlich innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang ein Sachmangel auf, so wird vermutet, dass dieser Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.

Ich empfehle Dir und/oder dem Käufer des Gebrauchtwagens anwaltlichen Rat einzuholen, oder die Dienste einer Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung kostet dort € 25,00, welches IMO gut angelegtes Geld ist.
Ergänzung ()

Keylan schrieb:
Die Beweislast liegt dabei üblicherweise 6 Monate beim Verkäufer und wechselt dann zum Käufer.
Das ist mittlerweile ein Jahr.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
 
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Man könnte sich ja überlegen, was passiert, wenn man die Garantiebedingungen gerade nicht anfordert und diese auch nicht erhält und im Fall der Fälle dann ggf. natürlich nur bei tatsächlichem Vorliegen behauptet, dass für alles und jedes eine Garantie übernommen wurde.
 
Avatoma schrieb:
dann ggf. natürlich nur bei tatsächlichem Vorliegen behauptet, dass für alles und jedes eine Garantie übernommen wurde.
Kann man machen ... .

Ich kann von einer solchen Vorgehensweise aber nur abraten.

Denn, sollte ein Käufer nachträglich behaupten, dass eine umfassende Garantie besteht, obwohl keine solchen Bedingungen vereinbart oder kommuniziert wurden, kann dies als betrügerischer Versuch gewertet werden, was strtafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Die Beweislast für bestehende Garantieansprüche liegt stets beim Käufer. Ohne Nachweis der Garantiebedingungen wird es schwierig, Forderungen geltend zu machen.
 
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Mondgermane schrieb:
Fällt darunter dann auch die abgenutzten Bremsen nach bspw. 4 Monate nach Kaufabschluss oder eien etwaige notwendige Zündkerzenerneuerung?
Nein. Das nennt man mangelhafte Wartung, das prüft man bevor man das Fahrzeug kauft. Hat das Fahrzeug keine einwandfreie Servicehistorie, lass die Finger davon oder nimm jemanden mit, der sich damit auskennt.

Mondgermane schrieb:
Wer wählt dann die Werkstatt aus?
Frag den Verkäufer.

Mondgermane schrieb:
Muss ich dem Händler dan einfach die Rechnung der Reparaturkosten schicken und der überweist mir ganz locker das Geld auf mein Konto?
Das kann sein, muss aber nicht.

CU
redjack
 
Gibt nach meinem Wissen 3 Möglichkeiten:

1) der Händler hat keine Ahnung und schreibt deswegen Garantie.

2) der Händler denkt er lockt mehr Kunden an wenn er Garantie schreibt, meine aber die gesetzliche Sachmangelhaftung, ugs. Gewährleistung.

3) der Händler schließt fur das Fahrzeug einen Vertrag mit einem Garantieversicherer wie CarGarantie oder rekoga ab, der ihn bedingt von der gesetzlichen Sachmangelhaftung entbindet, da der Garantieversicherer die Fälle übernimmt.

Gerade Option 3 ist abgesehen von den Kosten für beide Parteien ideal und kann in vielen Fällen sogar nochmal verlängert werden.
Für den Händler ist es - statt einem mehr oder weniger kalkulierbaren Risiko - ein kalkulierbarer Betrag, den er einfach in den Verkaufspreis einkalkulieren kann. Der Käufer muss keine Streitereien mit dem Händler befürchten, da diesem im Schadensfall ja keine Kosten entstehen.
Der Garantieversicherer macht das ja aber auch nicht aus Herzensgüte, sondern er will damit unterm Strich Gewinn machen.
 
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Ich kenne es bei Gebrauchtwagen so, entweder gibt es vom Hersteller eine Garantie, kann z.B. im Falle von Kia etc. sein, dass man den gebraucht auch mit der Herstellergarantie bekommt. Das gilt dann aber VOR Kauf zu klären ob die auch beim Gebrauchtwagenkauf, zu Stande kommt.

Ansonsten gibt es halt die klassische Gebrauchtwagengarantie. Diese ist meist Optional und ist eben Verhandlungssache ob man die mit nimmt oder nicht. Die Kosten für die Garantie trägt meistens der Käufer, außer man handelt es anders aus. Das läuft dann über oben genannte Anbieter wie z.B. CarGarantie. Die Kostenübernahme ist hier aber nach Tarif etc. individuell. Das ist dann aber alles in den Garantiebestimmungen genau geregelt.

Die gesetzliche Gewährleistung greift bei einem verschwiegenen Mangel. Du kaufst z.B. das Auto, nach 4 Wochen hast du einen Getriebeschaden.

Das meiste was du hier als Beispiel aufzählst ist meiner Meinung nach übrigens weder von der Garantie noch von der Gewährleistung abgedeckt, da es sich hierbei um Verschleissteile handelt. Eine Kupplung oder auch der Reifenverschleiss, sind meistens von der Fahrweise abhängig, außer die Spur wäre total verstellt, das sorgt natürlich auch für erhöhten Reifenverschleiss. Auch lässt sich der Zustand von Reifen selbst für Laien vor dem Kauf überprüfen. In der Theorie hast du ja als Fahrzeugführer vor Fahrtbeginn den Zustand der Reifen zu kontrollieren, das lernt man so in der Fahrschule. Es gibt ja nicht umsonst Markierungen auf den Reifen.

Bei einer Bremse wird's natürlich schon schwieriger den Zustand als Laie vor dem Kauf zu kontrollieren. Wenn das Fahrzeug aber frischen Tüv hat und das nicht der Hinterhoftüv war, ist die Bremsanlage dabei kontrolliert worden. Wenn da keine Bemerkung steht, dann sollte die im Normalfall auch in Ordnung sein.

Du kannst by the way nicht einfach zur nächst besten Werkstatt laufen, das reparieren lassen und die Rechnung dem Händler schicken. Bei einem Mangel hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung und den Erfüllungsort bestimmt im Normalfall er. Es gib dann natürlich noch die Verhältnismäßigkeit. Wenn du Hunderte von Kilometern fahren müsstest, um einen kleinen Sensor tauschen zu lassen, wäre das so ein Fall von ich lasse es in der nächst besten Werkstatt, nach Rücksprache mit dem Händler, reparieren.
 
Mondgermane schrieb:
falls das Auto mit Garantie beworben im September einen Motorschaden hat oder die sämtliche Bremsscheiben der Hinterachse keinen Belag mehr haben.
Bremscheiben sind verschleiß. Dekt keine Garantie ab.
Motorschaden wird abgedeckt, aber nur wenn es kein Eigenverschulden war.
 
Ob die Bremsscheiben Verschleiß sind oder nicht kommt auf mehrere Umstände an. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Wenn sie z. B. einfach so brechen, dann ist das sehr wahrscheinlich kein Verschleiß. Auch bei übermäßig schneller Abnutzung oder wenn zugesichert wurde, dass die Bremsscheiben noch viel Belag haben, wäre das ggf. angreifbar.


Als Käufer würde ich aber grundsätzlich immer dem Verkäufer sagen: Hier, Garantie oder Gewährleistung (was für mich besser ist im Einzelfall), mach ganz, hopp hopp.
 
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Okay danke, dass Auto wurde gekauft.
 
Danke für die Rückmeldung! :schluck:
 
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