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beim einbauen eines cpus auf das mainboard ASRock CONROE1333-GLAN ist einer der pins auf dem socket leicht verbogen. System wurde nicht eingeschaltet und ist somit nicht "defekt". Die frage ist ob das ein Garantiefall wäre.
Frage lieber die dritte Person ob sie eine Haftpflichtversicherung hat, vielleicht zahlt die. Verursacherprinzip.
Gruß
P.S. Und das ist kein Garantiefall um die Überschrift hier mal klar zu stellen. Weder Händler noch Hersteller haften für technisches Unvermögen bei Gebrauch oder Zusammenbau.
Für mich ist dort kein pin wirklich verbogen, ggf. einer der pins im mikrometerbereich, das wäre nun kein fall für die rückgabe bzw. versicherung ?! Zur Ansicht eine Abbildung.
Auf dem Bild ist kaum etwas zu sehen. Passt denn die CPU locker drauf, d.h. "rutscht" sie gleichmäßig in den Sockel hinein? Oder hakt es beim versuchten Aufsetzen?
Sofern der Verursacher nicht der Hersteller oder Händler war, kann man keine Gewährleistung erwarten.