Garantiefall

Posey

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Hab da mal eine Frage. Auf meinem Notebook ist ein Garantiesiegel auf geklebt. Lieder ist es mir irgendwie etwas kaputt gegangen. Habe ich trotzdem noch Garantie? Also die Rechnung hab ich auf jeden Fall noch.
 
Das sind diese Siegel, die nicht beschädigt werden dürfen, weil sonst die Garantie verfällt.

Das soll verhindern, dass man selbst am PC rumbastelt. Wenn man dies trotzdem tun will, muss man das Siegel zerstören und somit verfällt dann mal die Garantie.

Normal nicht würd ich mal sagen, aber ruf doch am besten einfach mal bei der Service-Hotline an.
 
Posey schrieb:
Lieder ist es mir irgendwie etwas kaputt gegangen.

Nun ja, der Satz deutet doch daraufhin, oder?

Ohne hier jemanden jetzt irgendetwas unterstellen zu wollen, aber ich frage mich gerade, wie das einem Kaputtgehen kann. Klebt doch fest drauf.
 
Ein beschädigtes Siegel ist kein Grund Garantieleistungen zu verweigern, dazu gibt es ein Grundsatzurteil. Wenn der Hersteller jedoch nachweisen kann, dass der Umbau bzw. Einsatz der Hardware den Defekt, auf den man einen Garantieanspruch erhebt, auf die neue oder zusätzliche herstellerfremde Hardware zurückzuführen ist, verfällt ein Garantieanspruch. ist also z.B. nur die Original-Disk mit einem Medienerror oder was auch immer ohne Funktion, kann der Hersteller kaum eine Garantieleistung verweigern.
 
Am besten wäre mal ein Foto von dem Siegel.

Wie und wo ist es denn aufgeklebt?
Was heißt denn beschädigt? Ein wenig abgekratzt oder komplett? Klebt es über einem Schraubenloch und ist durchstoßen worden, um an die Schraube zu kommen? Ist es über Ober- und Unterteil des Gehäuses geklebt und komplett durchschnitten?
Hast Du überhaupt irgendwas an dem Notebook verändert? Irgendwas gewechselt oder eingebaut? Ist das Notebook überhaupt kaputt?

Die Garantie hängt erstmal vom Kaufdatum ab. Sollte für gewöhnlich bei 2 Jahren ab Kaufdatum liegen.
Ansonsten hat Mueli Recht.
 
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen. Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei uns in D zwei Jahre ab Kaufdatum.
Ohne genauere Informationen des Threaerstellers tappen wir wohl ketzt im Dunkeln.
 
Bei Garantie (also meist erste 6 Monate) ist der Hersteller/ Händler in der Beweispflicht.
Bei Gewähleistung danach umgekehrt, also der Kunde.
Sprich bei Garantie muss man dem Kunden nachweisen, dass er was unzulässiges gemacht hat. Danach im Zweifel der Kunde dem Händler nachweisen, dass er am Schaden unschuldig ist.

In der Regel passiert aber auch Gewährleistung auf Kulanzregelung, so dass obiges meist nicht so eng gesehen wird, je nach Händler und Schaden halt.

Er hat also gute Chancen, wenn er wirklich unschuldig am Schaden ist, wenn das Ding sogar noch Garantie hat, dann erstrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube da würfelst du einiges durcheinander. Die Garantie hat nichts mir Beweispflicht zu tun. Der Hersteller garantiert dir freiwillig eine bestimmte Eigenschaft einer Sache, z.B. es wird garantiert, dass ein bestimmter Prozessor mit 2,8 GHz läuft. Wird diese Eigenschaft nicht erfüllt, so ist das ein Garantiefall. Garantiezeiten sind unterschiedlich hoch, meistens bewegen sie sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Anderes gutes Beispiel sind Festplatten. Bestimmte Hersteller geben auf einzelne Platten fünf Jahre Garantie. Wenn nach drei Jahren die Platte nicht mehr läuft, wird sie anstandslos vom Hersteller umgetauscht. Man muss also nicht beweisen, dass die Platte von Anfang an nicht lief.
Garantie ist und wird immer mehr zu einem Werbeargument. Auch hier im Forum ist zu beobachten, dass immer mehr Leute zehn Euro mehr ausgeben, aber dann anstatt 3 Jahre, lieber fünf Jahre Garantie zu haben.

Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren sagt aus, dass eine Ware zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln ist und für die nächsten zwei Jahre auch bleibt. Besonderheit ist hier, dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweisen muss, dass der Fehler durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand, was sehr schwer ist. Das nennt man dann Beweislastumkehr. Die gesetzliche Gewährleistung kann nur von Privatpersonen ausgeschlossen werden, bei gebrauchten Gütern kann sie auf 12 Monate verkürzt werden.

Ich weiss, alles sehr einfach ausgedrückt, aber dafür hoffentlich verständlich. ;)
 
schätze mal es kommt auf das Book an,
also bei meinem alten HP X3 ist in der Anleitung erkährt,
wie man die HDD wechselt,
also hätte ich damals das öffnen können ohne Garantie Verlust,
nur wenn so was nierendwo steht, schätze ich das die Garantie dann wohl weg ist,
ein Nbook ist ja in dem Sinne kein offenes System wie ein PC z.b !
glaube die erlauben nur das man den Ram aufrüstet, dieser Schacht ist immer gesondeert
zu erreichen ohne das man das Gerät dabei öffnen muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
hwt schrieb:
....dieser Schacht ist immer gesondeert
zu erreichen ohne das man das Gerät dabei öffnen muß.
Da denk mal noch einmal drüber nach. ;)
Ein Siegel ist meines Wissens nach nicht zulässig, um dann die Gewährleistung auszuschliessen. Da lässt sich aber in entsprechenden Foren udn Newsgroups bestimmt etwas zu finden.
 
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