Mindfactory Garantiefall RTX4080

@redjack1000

Ja, Nutzungsentschädigung ist ja auch üblich, wenn er 'ne Gutschrift verlangt.
Ich meinte den Umstand, daß sie überhaupt diesen Weg gehen (wollen), anstatt dem Rep-/Austausch-Wunsch nachzukommen.
(Da reite ich doch die ganze Zeit drauf rum, aus dem TE rauszukitzeln, was bei der RMA-Anfrage angeben wurde, ob überhaupt ne RMA-Anfrage gestellt wurde, s.o.)
In meiner RMA oben wurde bei Erstellung bereits abgefragt, was erwünscht ist. Und entsprechend dokumentiert.
Muss der TE ja auch in der Art haben, kann er ja mal drauf gucken.
(Würde fast wetten da steht "Gutschrift" oder er hat die rma nicht angemeldet.)
Und sollte da wirklich "Austausch/Rep" stehen, dann würde ich halt gerne mal die Begründung hören, warum MF es nicht machen will (und damit durchkommen will).
 
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BlubbsDE schrieb:
Dann kann er auch ganz leer ausgehen. Mindfactory kann verlangen vom TE nachzuweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag.
also ich bezweifle stark, dass man nur garantieanspruch hat, wenn das produkt schon beim kauf defekt ist. das würde ja längere garantieansprüche ad absurdum führen...
fritz.boks schrieb:
Beim Anlegen der RMA wird auch bereits festgelegt, ob Gutschrift oder Austausch/Rep. erwünscht ist (s. meinen Beitrag oben.)
ich habe hier ganz klar nur austausch/reperatur angewählt und eben keine rückerstattung, das weiß ich noch sehr genau.


was noch zu erwähnen wäre ist, dass mindfactory mei altes kundenkonto gelöscht hat. auf nachfrage kam diese antwort:
Hallo ... ,

vielen Dank für deine Nachricht.

es tut uns leid das momentane durcheinander.

Wir haben noch zugriff auf dein altes Kundenkonto. Dort kann ich sehen das deine Grafikkarte sich noch bei unseren Vorlieferanten befindet.

Da wir momentan nicht viel ändern können bitte ich noch um etwas Geduld, sobald deine Grafikkarte bei uns wieder eingetroffen ist oder wir eine Rückmeldung erhalten werden wir dich sofort darüber informieren.


Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dein Mindfactory Service Team
 
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BlubbsDE schrieb:
Du hast schon die Überschrift gelesen?

Ja, aber du hast scheinbar meinen Beitrag nicht gelesen.
Das Posting auf welches ich mich beziehe, ist sogar als Zitat dort drin.
 
D0nnieDark0 schrieb:
das weiß ich noch sehr genau.
Ich würde ja vorsichtshalber einfach mal nachgucken, so alt kann die email ja noch nicht sein.
Damit die Folgekonversationen günstig verlaufen. Vielleicht kannste es noch drehen.

Jetzt haste ja eh die Karte schon zurückverlangt... also werden sie Dir vermutlich bald schreiben, daß Du Porto dafür überweisen sollst, vielleicht kannst Du da nochmal reingrätschen:

Du möchtest eine Reparatur bzw. Austausch, kannst es sogar noch belegen, daß Du nie was anderes wolltest. Die Karte ist nachvollziehbar unverschuldet von allein kaputt gegangen und das alles innerhalb der Gewährleistung.

-> Rep/Austausch werden sie nicht können (Falls doch: auch gut. Haste wieder ne funktierende 4080, also das, was Du möchtest.)
Und werden Dir 'ne stattdessen 'ne Gutschrift anbieten ohne Abzug. Allerdings dann nochmal Kontaktaufnahme nötig für Verrechnung oder Rücküberweisung. So kenne ich es.
 
fritz.boks schrieb:
Das ist erstmal noch in der Gewährleistung.
Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.
 
fritz.boks schrieb:
Ich würde ja vorsichtshalber einfach mal nachgucken, so alt kann die email ja noch nicht sein.
tja, das stand leider nur in meinem alten, gelöschten kundenkonto.
in der email steht nur:
Deine Rücksendung ist bei uns eingegangen und wird jetzt sorgfältig geprüft.

Wenn Du Deinen Widerruf erklärt haben solltest, wirst Du in den nächsten Tagen dazu eine Nachricht von uns erhalten.

Im Falle einer Reklamation bitten wir Dich um etwas Geduld. Wir bearbeiten diese schnellstmöglich.

Nachfolgend findest Du Deine Auftragsdaten:
Kundennummer: xxxxxx
Auftragsnummer: xxxxxx
aber wie gesagt, das weiß ich noch zu 100%, dass ich da eben keine gewährleistung angeklickt habe, da da der "aktuelle wert von ~500€" angegeben wurde mit der begründung, dass da keine bearbeitungszeit benötigt wird. da mir die bearbeitungszeit nicht so wichtig war, bzw ich eben reperatur/ersatz wollte (bei den aktuellen preisen) hab ich das explizit nicht angewählt.

Helge01 schrieb:
Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.
Fakt ist doch, dass Zotac eine 5 jährige Garantie anbietet.
Falls der Fehler bei Zotac liegt und MF wirklich auch nur die 540€ von Zotac erhalten hat, dann kann ich damit leben und dann ist es eben so. Dann liegt der Fehler ja auch nicht bei MF sondern bei Zotac. Dann muss mir MF das aber auch nachweisen.
Nur hab ich das üble Gefühl, dass MF mich da schlichtweg übers Ohr hauen will, sprich von Zotac eine neue Karte bekommen hat oder den Einkaufswert voll erstattet bekommen hat. Und damit geb ich mich dann nicht zufrieden!
 
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@Helge01
War bei mir nie nötig.. rx390 damals nach ~23 Monaten (oder so, jedenfalls kurz vor Ende der Gewährleistung) abgeraucht, in nem System, was ich gebaut hatte.
Kein OC, UV, OV kein gar nichts (rx390 war ja wattmaessig eh schon..naja..). Im laufenden Betrieb war plötzlich Schicht im Schacht. Kühlung ok. Alles andere auch. Andere gpu funktioniert.
Vollen Kaufpreis zurückbekommen, bzw. damals mit einer dann aktuellen gtx1060 verrechnet, noch 20€ Wechselgeld bekommen. Und natürlich neue Garantie/Gewährleistung usw. War ja wieder ein Neukauf.
Also unterm Strich, wenn man die Mühen mal ausklammert: ein Glücksfall. (Die 1060 von damals ist heute noch im Einsatz, nicht mein Rechner, nur gekauft und gebaut).

Da wurden keine Fragen gestellt, ging einfach so durch und war ja auch richtig so.. (und mit der gpu wurde auch wirklich nichts angestellt.)
Ergänzung ()

D0nnieDark0 schrieb:
tja, das stand leider nur in meinem alten, gelöschten kundenkonto
Das steht in Deinen emails. Auf Deinem Rechner oder wo Du die hast.
Z.Bsp auch in der email, wo sie Dir die DHL-Retour-Rücksende"aufkleber" zuschicken.
 
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fritz.boks schrieb:
Das steht in Deinen emails. Auf Deinem Rechner oder wo Du die hast.
nein, wie geschrieben, ist das die einzige email, die mir zugesendet wurde... den retourenschein konnte ich über das kundenkonto audrucken usw. das lief alles übers kundenkonto...
ich kann maximal nochmal schauen, ob ich den retourenschein noch im downloadordner habe, auf diesen rechner hab ich aber erst wieder am WE zugriff..
 
@fritz.boks Mag ja alles sein, man darf Kulanz aber nicht mit Anspruch verwechseln. Viele große Händler machen davon kein Gebrauch um Kunden zu halten, müssen tun die das aber nicht. Gerade jetzt in der Situation von Mindfactory würde ich mich auch nicht darauf verlassen.

 
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D0nnieDark0 schrieb:
ie einzige email, die mir zugesendet wurde
komisch, vielleicht im spam gelandet?
Die bestätigen doch auch den Eingang, da müsste mind. noch eine Mail fehlen.
Kannste halt vielleicht gebrauchen, ein Beleg ist imho immer besser, dann kannste es denen ja freundlich unter die Nase halten. Im Sinne von " hier, guckt, mal: ich wollte doch nie was anderes...was ist schief gelaufen, usw."
Ergänzung ()

@Helge01
Ja, das wird so sein. Bin halt ein Traumkunde..;) Zig Bestellungen, dabei 2 RMA in über 20 Jahren, (nicht 30% pro Bestellung :evillol:). Rücksendung mit vollem Zubehör immer vom feinsten in Originalverpackung plus Umkarton bzw. Packpapier verpackt, volle RMA-Doku dabei. Halt 'ne ideale Vorlage: nur noch durchwinken.. fertig. Klare Fehlerbeschreibung, keine Fragen offen.
Kontrolle? Zeitverschwendung.:)
 
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Helge01 schrieb:
Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.
Kaum ein Händler wird da diesen kostspieligen Weg wählen. Auch wenn die das Recht zu hätten.
 
redjack1000 schrieb:
Was genau ist daran Kostspielig, wenn der Kunde den Nachweis bringen muss?
Zeit? Ggf. Anwälte?

Verstehe mich nicht falsch. Ich spreche den Händlern die Beweislastumkehr zu, aber für Händler gilt da einfach eine Kosten/Nutzen-Abwägung. Die reichen das am Ende auch nur einfach an den Hersteller weiter, abseits des Kunden.
 
Miximus schrieb:
Trotzdem verfallen Rechtsansprüche damit nicht!


Konkurs ist nur ein anderes Wort für Insolvenz, egal in welcher Form.
Der "Rechtsanspruch" verfällt nicht, den kann er anmelden; allerdings wird der "Anspruch" aus der endgültigen Konkursmasse "bedient": evtl gibt es dann 30ct? Eher aber 3ct!
Es will nicht in die Köpfe: die ALTE Mindfactory ist nur noch Konkurshülle; die Truppe macht mit der NEUEN M.
weiter - ohne Schulden, ohne ALT-Pflichten ...
Das ist doch der Sinn des Konkurses (der "Insolvenz in Eigenverwaltung" - ist ja gut)
Bei dem ganzen Procedere kannst du froh sein, die 540€ erhalten zu haben!
 
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D0nnieDark0 schrieb:
an und für sich muss ich schon sagen, dass das eine frechheit ist.
Nicht nur dass.

Falls Du Gewährleistungsansprüche beim Verkäufer angemeldet hast, deckt sich die Vorgehensweise von Mindfactory so auch nicht mit der Rechtsprechung des EuGH, sofern Du Verbraucher bist und keinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hast, sondern lediglich Nacherfüllung verlangst.

Bitte wende Dich umgehend an eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale und führe keinen weiteren Schriftwechsel selbst mehr mit Mindfactory.

Überlasse das bitte den Profis.
 
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Zwirbelkatz schrieb:
Klingt für mich leider so, als hätten wir nun Fälle von NBB, Alternate und Mindfactory, die dies so allesamt dergestalt gehandhabt haben.
Ja scheint so. Daher kaufe ich lieber vor Ort bei meinem Händler ober bei Amazon. Da gibt es so einen Mist erst gar nicht.
 
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Ich hatte vor sehr lange Zeit (ca. 17 Jahren) ein ähnliches Fall mit Media Markt.
Es ging um ein Notebook, das innerhalb 7-8 Monate 3 Mal defekt war. Kaufpreis war etwa 1000-1100 Euro.
Beim 3. Mal habe ich das Gerät nicht mehr gesehen, stattdessen ein Gutschein von 450 Euro erhalten ( direkt im Laden).
Am gleichen Tag ein Anruf beim guten Bekannten, der das Recht studiert hat. Er hat mir empfohlen, gleich zum Anwalt zu gehen.
Am übernächsten Tag stand ich beim Anwalt (damals musste ich als Student nichts bezahl (10 Euro nur)).
Ein paar Tage später ein Anruf vom Media Markt : ich soll vorbei komme und das Geld abholen.
Am Ende gab es ca. 800-900 Euro zurück (genau weiß ich nicht mehr), abzüglich Nutzungswert.
Es war für mich ok so, da ich dringend ein neues Gerät gebraucht habe und keine Lust auf weitere wochenlange Streitereien hatte.
 
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