redjack1000
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2022
- Beiträge
- 16.429
Die steht im ersten Beitrag, "Nutzungsentschädigung".fritz.boks schrieb:Wenn sie trotzdem nur 'ne Gutschrift mit Abzug anbieten, würde ich gerne mal die Begründung hören.
Cu
redjack
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Die steht im ersten Beitrag, "Nutzungsentschädigung".fritz.boks schrieb:Wenn sie trotzdem nur 'ne Gutschrift mit Abzug anbieten, würde ich gerne mal die Begründung hören.
https://www.rain-brandt.de/pleite-b...rs: Der veraltete,um Unternehmenspleiten geht.100%Laie schrieb:Einziger Unterschied zu Konkurs
also ich bezweifle stark, dass man nur garantieanspruch hat, wenn das produkt schon beim kauf defekt ist. das würde ja längere garantieansprüche ad absurdum führen...BlubbsDE schrieb:Dann kann er auch ganz leer ausgehen. Mindfactory kann verlangen vom TE nachzuweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag.
ich habe hier ganz klar nur austausch/reperatur angewählt und eben keine rückerstattung, das weiß ich noch sehr genau.fritz.boks schrieb:Beim Anlegen der RMA wird auch bereits festgelegt, ob Gutschrift oder Austausch/Rep. erwünscht ist (s. meinen Beitrag oben.)
Hallo ... ,
vielen Dank für deine Nachricht.
es tut uns leid das momentane durcheinander.
Wir haben noch zugriff auf dein altes Kundenkonto. Dort kann ich sehen das deine Grafikkarte sich noch bei unseren Vorlieferanten befindet.
Da wir momentan nicht viel ändern können bitte ich noch um etwas Geduld, sobald deine Grafikkarte bei uns wieder eingetroffen ist oder wir eine Rückmeldung erhalten werden wir dich sofort darüber informieren.
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Mindfactory Service Team
BlubbsDE schrieb:Du hast schon die Überschrift gelesen?
Ich würde ja vorsichtshalber einfach mal nachgucken, so alt kann die email ja noch nicht sein.D0nnieDark0 schrieb:das weiß ich noch sehr genau.
Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.fritz.boks schrieb:Das ist erstmal noch in der Gewährleistung.
tja, das stand leider nur in meinem alten, gelöschten kundenkonto.fritz.boks schrieb:Ich würde ja vorsichtshalber einfach mal nachgucken, so alt kann die email ja noch nicht sein.
aber wie gesagt, das weiß ich noch zu 100%, dass ich da eben keine gewährleistung angeklickt habe, da da der "aktuelle wert von ~500€" angegeben wurde mit der begründung, dass da keine bearbeitungszeit benötigt wird. da mir die bearbeitungszeit nicht so wichtig war, bzw ich eben reperatur/ersatz wollte (bei den aktuellen preisen) hab ich das explizit nicht angewählt.Deine Rücksendung ist bei uns eingegangen und wird jetzt sorgfältig geprüft.
Wenn Du Deinen Widerruf erklärt haben solltest, wirst Du in den nächsten Tagen dazu eine Nachricht von uns erhalten.
Im Falle einer Reklamation bitten wir Dich um etwas Geduld. Wir bearbeiten diese schnellstmöglich.
Nachfolgend findest Du Deine Auftragsdaten:
Kundennummer: xxxxxx
Auftragsnummer: xxxxxx
Fakt ist doch, dass Zotac eine 5 jährige Garantie anbietet.Helge01 schrieb:Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.
Das steht in Deinen emails. Auf Deinem Rechner oder wo Du die hast.D0nnieDark0 schrieb:tja, das stand leider nur in meinem alten, gelöschten kundenkonto
nein, wie geschrieben, ist das die einzige email, die mir zugesendet wurde... den retourenschein konnte ich über das kundenkonto audrucken usw. das lief alles übers kundenkonto...fritz.boks schrieb:Das steht in Deinen emails. Auf Deinem Rechner oder wo Du die hast.
komisch, vielleicht im spam gelandet?D0nnieDark0 schrieb:ie einzige email, die mir zugesendet wurde
Kaum ein Händler wird da diesen kostspieligen Weg wählen. Auch wenn die das Recht zu hätten.Helge01 schrieb:Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Fehler von Anfang an bestand, das ist wohl kaum möglich.
Was genau ist daran Kostspielig, wenn der Kunde den Nachweis bringen muss?Miximus schrieb:Kaum ein Händler wird da diesen kostspieligen Weg wählen.
Zeit? Ggf. Anwälte?redjack1000 schrieb:Was genau ist daran Kostspielig, wenn der Kunde den Nachweis bringen muss?
Der "Rechtsanspruch" verfällt nicht, den kann er anmelden; allerdings wird der "Anspruch" aus der endgültigen Konkursmasse "bedient": evtl gibt es dann 30ct? Eher aber 3ct!Miximus schrieb:Trotzdem verfallen Rechtsansprüche damit nicht!
Konkurs ist nur ein anderes Wort für Insolvenz, egal in welcher Form.
Nicht nur dass.D0nnieDark0 schrieb:an und für sich muss ich schon sagen, dass das eine frechheit ist.
Ja scheint so. Daher kaufe ich lieber vor Ort bei meinem Händler ober bei Amazon. Da gibt es so einen Mist erst gar nicht.Zwirbelkatz schrieb:Klingt für mich leider so, als hätten wir nun Fälle von NBB, Alternate und Mindfactory, die dies so allesamt dergestalt gehandhabt haben.