Garantiefrage ASUS Komponenten/Grafikkarte

PerfectKnight

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Hallo,

Asus gewährt ja auf Grafikkarten 3 Jahre Herstellergarantie ab Produktionsdatum, ggf. in Anspruch zu nehmen über den Händler, bei dem die Komponente erworben wurde.

Den Garantiebestimmungen konnte ich jedoch nirgends entnehmen, dass im Falle eines Weiterverkaufs die Herstellergarantie ausgeschlossen ist oder erlischt - die entsprechenden Bedingungen habe ich der Vollständigkeit halber als Anlage beigefügt.

Hier wird ausdrücklich erwähnt, dass lediglich
Im Reparaturfall sind die Seriennummer und die Kaufquittung Bewertungsgrundlage für die Herstellergarantie. Die Dauer der Herstellergarantie ist unabhängig vom Kaufdatum und gilt ab Produktionsdatum ( Seriennummer ) des Produkts. Die Herstellergarantie wird nur in Verbindung mit einer Kopie der Original-Kaufquittung gewährt.

In den Ausschlußkriterien ist zudem ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen, somit besteht doch der übliche Garantieweg weiter, oder sehe ich das falsch?!

Über eine Einschätzung eurerseits wäre ich dankbar.

MfG.
 

Anhänge

Ich habe mal ein Grafikkarte weiterverkauft, bei der dann ein garantiefall eingetreten ist. Der neue Besitzer hat mir dann ein Formular zugeschickt, indem ich bestätigen musste, dass dich die Karte verkauft habe (Mein Name stand ja auf der Rechnung).
Danach war alles gut!
 
Ja, entsprechend einer Abtretungserklärung, das mag ggf. angefordert werden - der Interessent der Karte hatte das allerdings so formuliert, dass er mir, wohl aus Preisgründen, nicht mehr zahlen werde, da keine Garantie darauf besteht ... und das kenne ich von Asus nun wirklich nicht :-) MfG.
 
PerfectKnight schrieb:
Hallo,

Asus gewährt ja auf Grafikkarten 3 Jahre Herstellergarantie ab Produktionsdatum
MfG.


Kann das asus so machen? Was ist wenn die karte 2 jahre irgendwo in einem lager liegt? Also bei uns in der schweiz fängt die garantie erst beim kauf an zu laufen....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Oktanius
Naja, ich bin kein Rechtsanwalt, aber die Herstellergarantie ist ja eine freiwillige Leistung, daher kann sie auch ausbedungen werden wie der Hersteller es möchte; sofern natürlich die Rechtsprechung etwas anderes entscheiden würde (Stichwort: lebenlange Garantie > max. 10 Jahre), müssten die entsprechenden Garantiebedingungen abgeändert werden.

MfG.
 
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