ProGunShooter
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 1.403
Hallo alle zusammen, da ich nicht so Recht weiter weiß, wollte ich mal eure Meinung dazu hören.
Mein Onkel hat sich im Juni diesen Jahres die Yamaha HPH Pro 500 gekauft. Bei diesem waren seit dem beide Ohrpolster abgegangen und er hat sie wieder angeklebt.
Mittlerweile ist eine Seite des KH defekt und gibt keinen Ton mehr von sich. Auf Nachfrage beim Verkäufer bezüglich Garantie wurde diese abgelehnt. Die Begründung dafür ist das durch das Ankleben der Ohrpolster angeblich eine unsachgemäße Reparatur durchgeführt wurde und somit die Garantie erloschen sei.
Nun zu meiner Frage: Ist es denn überhaupt rechtens die Garantie wegen so etwas abzulehnen? der Defekt der Elektronik hat ja mit dem Ohrpolster nichts zu tun und das KH-gehäuse wurde auch nicht geöffnet.
Kann ich hier auf das Recht der Garantie pochen und eine Reparatur einfordern, wenn nötig auch durch gerichtliche Schritte?
VG und danke für euren Input.
Mein Onkel hat sich im Juni diesen Jahres die Yamaha HPH Pro 500 gekauft. Bei diesem waren seit dem beide Ohrpolster abgegangen und er hat sie wieder angeklebt.
Mittlerweile ist eine Seite des KH defekt und gibt keinen Ton mehr von sich. Auf Nachfrage beim Verkäufer bezüglich Garantie wurde diese abgelehnt. Die Begründung dafür ist das durch das Ankleben der Ohrpolster angeblich eine unsachgemäße Reparatur durchgeführt wurde und somit die Garantie erloschen sei.
Nun zu meiner Frage: Ist es denn überhaupt rechtens die Garantie wegen so etwas abzulehnen? der Defekt der Elektronik hat ja mit dem Ohrpolster nichts zu tun und das KH-gehäuse wurde auch nicht geöffnet.
Kann ich hier auf das Recht der Garantie pochen und eine Reparatur einfordern, wenn nötig auch durch gerichtliche Schritte?
VG und danke für euren Input.