Garfikkarte defekt - nur Teilwert bekommen

Spock55000

Rear Admiral
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Hey ihr!

Ich war heute im Arlt und mir wurde gesagt, dass meine Zotac 460 nicht zu reparieren ist und ich einen Zeitwert zurückbekomme. Ich hatte damals 209,99 Bezahlt und bekam heute 179 Euro wieder.

Gerade habe ich im Web recherchiert und gelesen, dass der EUGH so etwas untersagt hat.
Die GPU wurde vor einem Jahr gekauft. Wurde ich da heute über den Tisch gezogen?

Grüße
Spock
 
Zunächst wäre anzumerken, dass sich der Mangel nach der Schilderung später als 6 Monate nach dem Kauf gezeigt hat. Daher hat der Käufer hier nur Ansprüche gegen den Verkäufer, wenn er beweisen könnte, dass die Sache schon bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Falls Arlt hier trotzdem einen Sachmangel anerkannt hat, dann wird es schon schwieriger, denn das Recht sich vom Vertrag zu lösen, hätte in diesem Fall nur der Käufer nicht der Verkäufer.

Arlt müsste also reparieren oder eine mangelfreie Karte nachliefern, beides könnte unter bestimmten Vss. verweigert werden.

Sollte der Käufer dann irgendwann zurücktreten (dürfen), so kann er den Kaufpreis zurückverlangen, der Verkäufer aber im Gegenzug einen Ersatz für die Nutzung verlangen.

Mit dem Angebot von Arlt fährt der Käufer m.E. sehr gut, denn für das Geld sollte ja eine deutlich schnellere und neue 6950/gtx560 drin sein.
 
Das ist ja das Problem.
1. Umtausch gegen eine MSI 470. Aber die MSI hat nicht 5 Jahre Garantie wie Zotac! Das ist also kaum gleichwertig!

2. Zeitwert. Da kamen mit so einer komischen Formel 179 Euro heraus,

Anzumerken ist, dass ich bereits die zweite Zotac Karte ausgetauscht hatte. Kurz nach kauf ging mir die 460 kaputt und ich bekam dann diese die nach einem Jahr dann Fehler aufwies.

Ich habe inzwischen eine 560 TI aber von K&M gekauft - EVGA - weil Arlt die nicht führt.

Problem wird es zur Zeit mit meinen Samsung Bildschirm. Der geht das zweite mal in Reparatur wegen den gleichen Fehler und Samsung meint der sei in Ordnung, was er aber nicht ist! Die Garantie geht noch bis zum 18.03.2012. Urgs! Ich hoffe mal dass ich beim dritten mal noch von KV zurücktreten kann und mir nicht wieder eine Nutzungsgebühr berechnet wird!

Eventuell interessant für die Moderatoren:
http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf
Heftet das doch einfach mal im Forum an ;)
 
Die 179,- liegen doch deutlich über dem aktuellen Zeitwert, wo ist denn das Problem?

Du bekommst für lau eine neue, bessere Karte...
 
Hallo,

lange Rede, kurzer Sinn. Die Zeitwertauszahlung ist rechtens.

Und du hast die Zotac ja schon das zweite mal reklamiert. Kaufst Du jetzt eine Neue, beginnt die Garantie ja wieder neu. Und dir bleibt noch Bares über.

Grüße,

Blubbs
 
Schmeiss die Gesetze weg und kauf dir von dem Geld eine neue Karte die besser ist und ein Spiel könnte auch noch drin sein. Alternativ kämpfst du dafür ,das du dieselbe Karte wiederbekommst. Denk nochmal drüber nach.
 
Problem wird es zur Zeit mit meinen Samsung Bildschirm. Der geht das zweite mal in Reparatur wegen den gleichen Fehler und Samsung meint der sei in Ordnung, was er aber nicht ist! Die Garantie geht noch bis zum 18.03.2012. Urgs! Ich hoffe mal dass ich beim dritten mal noch von KV zurücktreten kann und mir nicht wieder eine Nutzungsgebühr berechnet wird!

Garantie hat mit Gewährleistung zunächst nichts zu tun, ebenso wie Samsung mit dem Kaufvertrag nichts zu tun hat.

Schmeiss die Gesetze weg

Von Gesetzbüchern hat er doch nichts geschrieben?
 
Anzumerken ist, dass ich bereits die zweite Zotac Karte ausgetauscht hatte. Kurz nach kauf ging mir die 460 kaputt und ich bekam dann diese die nach einem Jahr dann Fehler aufwies.

Nenn mal bitte konkret das jeweilige Datum dazu (Kaufdatum sowie Austauschdatum).

Im übrigen auch wenn der Zeitwert rechtens ist, ist dieser nicht Grundsätzlich anzuwenden weil es der einfachste Weg für den Händler ist.
 
Arlt schuldet dir überhaupt nichts. Bei der Gewährleistung wird nach 6 Monaten die Beweispflicht umgekehrt. Da du nicht beweisen kannst, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, sind die 179€ mehr als Kulant - und sicherlich über den tatsächlichen Zeitwert.

Eigentlich müsstest du nicht die Gewährleistung, sondern die Garantie in Anspruch nehmen. Dann bekommst du die selbe Grafikkarte auch wieder - ob du dich so besser stellst ist wieder eine andere Frage ;)
 
Jaja schon klar mit der Grafikkarte. ^^ Mir geht es nur noch um den Bildschirm der auch putt ist.^^
 
Von was für einen Fehler des TFTs reden wir denn?

Wenn's nur ein Pixelfehler oder Summen ist, dann ist er für Samsung halt im grünen bereich ;)
Ebenso wenn der Fehler an einer defekten GPU lag ...
 
Nein das Bild wackelt im mittleren Bereich - das tritt spontan auf. Schwer zu reproduzieren. Aber es liegt 100% am Bildschirm. Die Hardware wurde komplett getauscht und ein anderes Modell funktioniert tadellos.
 
Wenn der Hersteller dir 5 Jahre Garantie gibt, warum wendest du dich nicht an diesen?
 
Du weißt schon dass die Samsung-Monitore drei Jahre Garantie geben? Oder sind diese bald um?
 
Also die sind am 18.03.2012 um.

Das tolle ist, dass Arlt den Fehler jetzt nachvollziehen konnte. Der tritt nur bei Nvidia und Intel Grafikkarten auf. Ein Fehler mit der Bildwiederholungsrate. Den hatte ich schon seit erhalt des Bildschirms nur dache ich immer es läge direkt an der Grafikkarte. Er wird jetzt zum zweiten Mal eingeschickt mit Video CD damit Samsung das endlich sieht. Falls das nicht repariert wird... und ich wieder ein drittes Mal einschicken muss, kann ich ja vom KV zurcktreten, jedoch ist auch hier wieder ein Nutzwert obwohl der Fehler schon immer da war...
 
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