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Gbrauchtes 11 Pro 64GB
- Ersteller Zocker311
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En3rg1eR1egel
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- Registriert
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- 7.343
warum hat ein 3 tage altes gerät keine ovp mehr ?
dazu ein mehr als unrealistischer preis
außerst fragwürdig
dazu ein mehr als unrealistischer preis
außerst fragwürdig
DaysShadow
Admiral
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 9.218
Wenn's zu gut ist, ist es zu 99% faul und davon würde ich hier auch sehr stark ausgehen.
Das Teil kostet neu immer noch 1050€. Niemand gibt das nach 3 Tagen für 650€ weg. Selbst 950€ wären so gesehen ja schon ein Schnäppchen und das Ding wäre sehr schnell weg, wenn man dringend Geld braucht.
Geh mal davon aus, dass derjenige der da inseriert hat nicht der Inhaber des Accounts ist -> Account wurde gekapert.
Das Teil kostet neu immer noch 1050€. Niemand gibt das nach 3 Tagen für 650€ weg. Selbst 950€ wären so gesehen ja schon ein Schnäppchen und das Ding wäre sehr schnell weg, wenn man dringend Geld braucht.
Geh mal davon aus, dass derjenige der da inseriert hat nicht der Inhaber des Accounts ist -> Account wurde gekapert.
Ko$chi
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2015
- Beiträge
- 587
2 kleine Tipps dazu unabhängig vom Gegenstand:
1. immer nach Abholung fragen, auch wenn man es gar nicht vor hat. Wenn das nicht geht aus seltsamsten Gründen, Finger weg.
2. Per Facetime/WhatsApp als Videoanruf das Produkt live vorführen lassen.
650€ wenn dann nur als Paypal mit Käuferschutz
1. immer nach Abholung fragen, auch wenn man es gar nicht vor hat. Wenn das nicht geht aus seltsamsten Gründen, Finger weg.
2. Per Facetime/WhatsApp als Videoanruf das Produkt live vorführen lassen.
650€ wenn dann nur als Paypal mit Käuferschutz
Berlinrider
Commander
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 2.549
OVP ist ja egal solange die Rechnung dabei ist und auch die korrekte Seriennummer und IMEI darauf zu sehen ist.
Wenn PayPal mit Käuferschutz möglich...why not.
Würde mir halt vorher die Rechnung schicken lassen und für die fehlende OVP sollte es eine sinnige Erklärung geben.
Für den Kauf soll er einen unterschriebenen Kaufvertrag beilegen inkl. den üblichen Klauseln "frei von Rechten Dritter" etc. Und das auch vor Zahlung zusenden lassen.
Wenn PayPal mit Käuferschutz möglich...why not.
Würde mir halt vorher die Rechnung schicken lassen und für die fehlende OVP sollte es eine sinnige Erklärung geben.
Für den Kauf soll er einen unterschriebenen Kaufvertrag beilegen inkl. den üblichen Klauseln "frei von Rechten Dritter" etc. Und das auch vor Zahlung zusenden lassen.
Lan_Party94
Commander Pro
- Registriert
- Jan. 2013
- Beiträge
- 3.004
OT: Das werde ich für meine nächsten Käufe auf jeden Fall merken. Danke.Ko$chi schrieb:2 kleine Tipps dazu unabhängig vom Gegenstand:
1. immer nach Abholung fragen, auch wenn man es gar nicht vor hat. Wenn das nicht geht aus seltsamsten Gründen, Finger weg.
2. Per Facetime/WhatsApp als Videoanruf das Produkt live vorführen lassen.
650€ wenn dann nur als Paypal mit Käuferschutz
Da kriegst gern einen gefälschten, vorgelegt. Das hatte ich schon.masterv schrieb:Ein weiterer Tipp wäre, sich den Personalausweis schicken zu lassen und die Daten dann mit den vorher bekannten Daten abgleichen lassen.
Als Verkäufer würde ich da meist auf den Käufer verzichten, bevor Schabernack mit meinen Daten passiert. Da verkaufe ich vorher noch auf Nachname. Als Käufer brauchst halt einen Zeugen beim Öffnen des Pakets, wenn du Bedenken hast.
Bei einem Gerät, das bereits einmal angemeldet wurde und eventuell eine Sperre hat, würde ich sehr vorsichtig sein und bei Bedenken auf einen Schnapper verzichten. Das spart im Endeffekt am meisten, Sorgen und Geld.
Zuletzt bearbeitet:
danke für den Tip, frag geichM4ttX schrieb:Wenn du vorher die Seriennummer bekommst UND eine Garantieabfrage machst UND es registriert ist und die Garantie seit 3 Tagen läuft, dann vl. Sonst nicht.
O
onesworld
Gast
Bei Kleinanzeigen gilt Abholung. Alles andere braucht man gar nicht diskutieren.
Bei dem Preis wird es meiner Meinung nach wie folgt ablaufen:
Geld als Freund überwiesen, Geld weg, kein Smartphone kommt na.
oder
Geld wird überwiesen, das Telefon kommt an und lässt sich bei Apple weder anmelden noch ummelden, weil es als gestohlen gemeldet ist oder der ehemalige Besitzer, welcher eventuell nichts vom Verkauf weiss, das Telefon noch immer als seins gemeldet hat und sich auch nicht für einen neuen Nutzer registrieren lässt.
Ich würde es nur dann kaufen, wenn Du es abholen kannst und vor Ort an Deinen Account binden kannst. Sollte das Treffen entweder abgelehnt oder unter einer Brücke (symbolisch) stattfinden sollen, nehme Abstand.
Geld als Freund überwiesen, Geld weg, kein Smartphone kommt na.
oder
Geld wird überwiesen, das Telefon kommt an und lässt sich bei Apple weder anmelden noch ummelden, weil es als gestohlen gemeldet ist oder der ehemalige Besitzer, welcher eventuell nichts vom Verkauf weiss, das Telefon noch immer als seins gemeldet hat und sich auch nicht für einen neuen Nutzer registrieren lässt.
Ich würde es nur dann kaufen, wenn Du es abholen kannst und vor Ort an Deinen Account binden kannst. Sollte das Treffen entweder abgelehnt oder unter einer Brücke (symbolisch) stattfinden sollen, nehme Abstand.
Ltcrusher
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 15.439
Das Fehlen einer OVP kann kann simple und nachvollziehbare Gründe haben.
Gibt immer Leute, die wirklich so wenig wie möglich Verpackungen rumliegen haben wollen - egal wie groß oder klein. Für die spielt es auch keine Rolle, daß ein Handykarton ja in eine Schublade passt. Ich selbst hebe sogar fast schon zu viele OVPs auf.
Oder aber Verkäufer hat Kinder, eins kippt die Tasse Kaffee oder das Glas Cola um, OVP liegt auf dem gleichen Tisch und ist dann voll versifft - hebt doch dann auch keiner auf.
Wichtig wäre generell bei einem iPhone:
"Find my iPhone" ist deaktiviert worden? Das reine Rücksetzen hilft dann nämlich gar nichts, würdest das Gerät nicht auf deine Apple-ID registriert bekommen.
Wenn der Verkäufer zu der Rechnung passt, sollte auch mit O2 abgeklärt sein, ob die einen Gewährleistungsfall auch dann behandeln, wenn du nicht zu der Rechnung namentlich passt.
Ebenso sollte man das mit Apple abklären, denn im ersten Jahr kannst du immer in einen Apple Store gehen, wenn ein Garantiefall ansteht.
Nachtrag: die abgeklärten Aussagen schriftlich geben lassen. E-Mails kann man dann ausdrucken.
Mutig, wenn du selbst so etwas zustimmen würdest. Das Gegenüber hat dann alle deine Daten und könnte sie auch missbräuchlich nutzen.
Sag nicht, man kann einiges schwärzen. Ja, kann man. Aber nicht jeder denkt soweit.
Gibt immer Leute, die wirklich so wenig wie möglich Verpackungen rumliegen haben wollen - egal wie groß oder klein. Für die spielt es auch keine Rolle, daß ein Handykarton ja in eine Schublade passt. Ich selbst hebe sogar fast schon zu viele OVPs auf.
Oder aber Verkäufer hat Kinder, eins kippt die Tasse Kaffee oder das Glas Cola um, OVP liegt auf dem gleichen Tisch und ist dann voll versifft - hebt doch dann auch keiner auf.
Wichtig wäre generell bei einem iPhone:
"Find my iPhone" ist deaktiviert worden? Das reine Rücksetzen hilft dann nämlich gar nichts, würdest das Gerät nicht auf deine Apple-ID registriert bekommen.
Wenn der Verkäufer zu der Rechnung passt, sollte auch mit O2 abgeklärt sein, ob die einen Gewährleistungsfall auch dann behandeln, wenn du nicht zu der Rechnung namentlich passt.
Ebenso sollte man das mit Apple abklären, denn im ersten Jahr kannst du immer in einen Apple Store gehen, wenn ein Garantiefall ansteht.
Nachtrag: die abgeklärten Aussagen schriftlich geben lassen. E-Mails kann man dann ausdrucken.
masterv schrieb:Ein weiterer Tipp wäre, sich den Personalausweis schicken zu lassen und die Daten dann mit den vorher bekannten Daten abgleichen lassen.
Mutig, wenn du selbst so etwas zustimmen würdest. Das Gegenüber hat dann alle deine Daten und könnte sie auch missbräuchlich nutzen.
Sag nicht, man kann einiges schwärzen. Ja, kann man. Aber nicht jeder denkt soweit.
Zuletzt bearbeitet:
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