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Gebranntes aber legales Win7?

Ben Benim

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Hallo,

verkaufe hier die Windows 7 Home Premium Version OA.


Geliefert wird der original Key,
die Windows DVDs werden von mir gebrannt, 32 oder 64 bit je nach Wunsch.

Dies ist keine Raubkopie! Die DVDs werden offiziell von Microsoft runtergeladen und mit einem original Key versand.

Auf Wunsch versende ich den Key auch per email und einen Link, so entfällt das Porto.

Fragen werde ich gerne beantworten.


Was haltet ihr davon?
 
Die DVD ist völlig belanglos, das wichtige ist nur der Key, wo die DVD herkommt, ob aus dem Netz und selbstgebrannt oder eine originale ist ist eigentlich egal.
Man kauft ja nicht die DVD sondern die Lizenz, die DVD dabei kann man sozusagen als Verpackungsmaterial ansehen für die Software für die man die Lizenz erwirbt.

Von daher ist das erstmal legal, allerdings glaub ich nicht das er(sie das Recht erworben haben Kopien des datenträgers zu erstellen und dann zu verkaufen/verschenken, das ist doch erst letztens einer Firma in GB glaube gegen gegangen.

Eigentlich dürfte der Verkäufer dir nur den Key verkaufen und du selber sorgst dann für den datenträger, dann wär es legal.
 
Ist ja so. Du kannst dir ne Windows Iso von Microsoft direkt downloaden. Die stehn online. Es geht nur um die Aktivierung, und dafür brauchste nur nen passenenden Key.
 
Wieviel soll das Ganze denn kosten?

Gruß Uwe
 
Balduin88 schrieb:
ich nehm mal bezug und auf den artikel
https://www.computerbase.de/news/wi...000-windows-cds-illegal-verkauft-haben.34027/

mit dem key kann man es runterladen , aber er will es brennen und versenden , somit illegal
Wie gut das er reinschreibt AUF wunsch key per email udn LINK zum DL ...
und der Beitrag mit den 94.000 cd´s hat mit dem hier absolut nichts zu tun .. nächstes mal lies lieber mal richtig durch ...

cryeR schrieb:
lass dir lieber einen Keynachweis zeigen

er braucht den Key und wenn es jemand verkauft dann ist das seine Sache ...


Du kannst den Key beruhigt kaufen ... lass dir aber sowas wie einen Kaufbeleg geben, bzw nachweis das du es von Ihm gekauft hast, fertig
Im nedeffekt brauchst du nur einen gültigen KEY, mehr nicht.
 
du willst ja nicht direkt dne KEy, du willst die Lizenz.
Wenn man bei dir klopft und du nur eine Mail mit einem "KEY" als Nachweis hast... blöd ;)
 
man wird aber nicht bei ihm klopfen ...
 
Wird wohl dieses Angebot sein:
eBay

Du solltest darauf achten, daß du den Aufkleber (COA) bekommst.
Einen Key kann ich dir auch auf ein Blatt Papier schreiben und zuschicken.
Jedoch würde dir das nichts bringen...

COAs gibt es in diversen Foren für ca. 40 € inkl. und die sind dann meist schon Pro-Versionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich habe ein ähnliches gekauft und es lässt sich problemlos aktivieren,
aber es war ein anderer händler..:)
 
Gem. Lizenzbestimmungen ist es nur legal:

1. COA und der Kaufnachweis

ODER

2. der LIZENZKEY in irgendeiner Form und der Kaufnachweis.

Bei diesem Angebot, dürfte der schriftliche Kaufnachweis schwer zu erbringen sein.
Nur jeweils beides zusammen bildet die gültige Lizenz.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja...sagen wir es so.... was Microsoft will und was wirklich rechtlich zulässig ist sind immer noch 2 paar Schuhe.

Viele Firmen wollen nicht das ihre Software auf 2.Hand weiterverkauft wird und versuchen in die Lizenz/Geschäfts-Bedingungen gewisse Stolperfallen einzubauen.

Ich selbst habe vor kurzem eine früher bereits benutzte Windows 7 Lizenz mit COA welche ich ich nicht mehr benötigte weiterverkauft und keinen Kaufnachweis geliefert.
Dies ist -egal was MS in ihre Bedingungen schreibt- in Deutschland so zulässig.
 
Graf-von-Rotz schrieb:
Na ja...sagen wir es so.... was Microsoft will und was wirklich rechtlich zulässig ist sind immer noch 2 paar Schuhe.

Viele Firmen wollen nicht das ihre Software auf 2.Hand weiterverkauft wird und versuchen in die Lizenz/Geschäfts-Bedingungen gewisse Stolperfallen einzubauen.

Ich selbst habe vor kurzem eine früher bereits benutzte Windows 7 Lizenz mit COA welche ich ich nicht mehr benötigte weiterverkauft und keinen Kaufnachweis geliefert.
Dies ist -egal was MS in ihre Bedingungen schreibt- in Deutschland so zulässig.

Das stimmt so wohl kaum, zum einen weil das aus Privatkundensicht noch nie gerichtlich geklärt wurde (aber auch noch nie angeklagt wurde) zum anderen ist auch in Deutschland weiterhin gültig, dass OEM Versionen an die Hardware gebundelt sein dürfen und die Entbundelung und der Weiterverkauf ist in Deutschland solcher "Hersteller OEM" auch noch immer nicht zuläassig. Wenn Du auf das sogenannte OEM Urteil anspielst, so ist dies zunächst mal nur für XP gültig und dort wurde lediglich entschieden, dass eine reine OEM Lizenz inkl. Hardwarebundelung nicht zulässig ist, deswegen gibt es in Deutschland und sonst nirgends ja die OEM/SB Lizenzen. Die Lizenzen die DELL, IBM, HP, etc an die Hardware bundeln dürfen legal auch in Deutschland eigentlich nicht verkauft werden.

Das ist vereinfacht gesagt unter anderem auch deswegen so, weil Dir kein Softwarehersteller in der Regel die Software an sich verkauft, sondern nur das Nutzungsrecht an der Software.

Rechtlich wirksam sind was die Lizenzen an sich angeht bisher zumindest alle von Microsoft (oder auch anderen Herstellern) aufgestellten Lizenzbedingungen, das sieht bei den Nutzungsbedingungen (der EULA) allerdings anders aus, denn da ist der Endkunde in Deutschland nicht an Nutzungsbedingungen gebunden die nach dem Kauf (zB bei der Installation) erst kenntlich gemacht werden. Mit der Lizenz an sich hat das aber gar nichts zu tun.

Will heissen, kauft sich jemand bei eBay ein COA und aktiviert damit sein auch bei Microsoft herntergeladenes ISO, so verwendet er nach aktueller Rechtssprechung eine illegale Lizenz. Sperrt Microsoft diese Lizenz so kann er rechtlich gar nichts dagegen unternehmen, auch bei einer Schadenersatzforderung stehen die Chancen recht dünn. Wird man nicht erwischt, hat man lediglich Glück ..... nicht mehr nicht weniger.

Grüsse

Gulp
 
Es hat doch hier keiner von OEM Versionen gesprochen. Das mutmaßt Du in diesem Falle lediglich.
Egal wie wahrscheinlich oder nich - für mich sind das erst mal normale Verkaufsversionen die einfach (warum auch immer) früher mal genutzt doch nun deinstalliert als Key (also nur die Lizenz) weiterverkauft werden.
Die von mir vor Monaten verkaufte war de facto eine komplett eigenständige Win 7 Version welche ich damals zum Release erworben habe und nun eben -wegen Umstieg- nicht mehr benötigte.

Vor diesem Hintergrund ist das ganze absolut legal und dazu muss ich auch keinen Erwerbsnachweis vorlegen..... nicht mehr nicht weniger.

Zur Hardware/Software-Bindung gab es übrigens in unserem schönen Land mehr als nur ein Urteil welche allesamt bestätigten das dies hier unzulässig ist (Stichwort Apple,iOS) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch NONSENS , was du hier verbreitest @Gulp.
Selbstverständlich gilt das Bündeln der Hardware und das entbündeln durch das Urteil nicht nur für XP.
Und deshalb gibt es auch nach diesem Urteil die Systembuilder OEM DVD´s überhaupt zu kaufen. (was Microsoft aber nicht passt ! und sie selbst deshalb diese nicht vermarktet)

Und das man jede Bündelung durch eine RECOVERY auch wieder entbündeln kann, dafür sorgt der RECOVERY Hersteller selbst und erfüllt damit Deutsches Recht.

Er klebt einen Lizenzkey auf jeden Rechner, mit diesem eine Entbündelung möglich und legal ist ... Mit diesem Lizenzkey hat der RECOVERY Hersteller die Bündelung NICHT vorgenommen.

Auch dürfen Lizenzkeys ganz legal im Internet angeboten und verkauft werden.
Was man selbst erhalten muss, sind, wie bereits geschrieben, die COA und der Kaufnachweis oder der Lizenzkey in irgendeiner Form und der Kaufnachweis, damit man selbst den legalen Besitz der Lizenz nachweisen kann.

Damit besitze ich eine legale Lizenz, die vor jedem deutschen Gericht legitim ist.
Sollte Microsoft mich damit sperren, habe ich alles nötige um erfolgreich gegen Microsoft zu klagen.
Betrüger im INET würden schon alles versuchen, den Kaufnachweis schuldig zu bleiben.
Aus dem Kaufnachweis muss auch die genaue Version hervorgehen. Also z.B. 32 bit oder 64 bit HP, PROF, ULTIMATE etc.
Somit wäre schon der Umstieg von 32 nach 64 bit mit selbem Lizenzkey nicht (legal) möglich !

Doch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter ... Und : Microsoft tut gut daran, dagegen nicht zu klagen. Das liegt vielmehr an ihrer total verstrickten Lizenzpolitik und eine Umstellung der Lizenzpolitik würde für sie sehr teuer werden. >>> Siehe Lizenzschema > Seite 2.

Sicherlich gilt auch allgemein, wo kein Kläger ist kein Richter. ZDNet gibt einen tieferen Einblick in die Lizenzgeschichte von Microsoft.

Der kürzlich bei ZDNet erschienene Beitrag zu Lizenzfragen bei Windows 7 ist auf reges Interesse gestoßen. Besonders der Abschnitt über OEM-Lizenzen hat für einige Rückfragen und Kommentare gesorgt. Grund: Die Regelungen in diesem Bereich sind auch bei Juristen umstritten, denn um sie zu bewerten, muss man tief ins Urheberrecht einsteigen. ZDNet hat daher beim Münchner Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, einem Spezialisten für Urheberrecht, nachgefragt.
Experten Interview zur Lizenzfrage

Was Microsoft nicht verrät:
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe da absolut keinen Nonsens, zunächst gilt das was der Rechteinhaber festlegt auch in Deutschland solange, bis es gerichtlich anders festgestellt wird oder geltendes Recht eingeschränkt wird. Das ist bisher aber explizit für private Endanwender noch nicht verhandelt worden, da helfen auch keine Interviews mit sogenannten Rechtsexperten. Der gute Mann stellt sein durchaus begründetes Wissen ja auch als Auslegung dar, mehr macht auch Microsoft's Rechtsabteilung (und die anderer Softwarehersteller) beim Formulieren der Lizenzbedingungen nicht, diese werden auch nach deutschem Recht entsprechend gefasst. Stellt sich dann die Frage wer letztlich Recht hat, das wird nur ein Gericht abschliessend feststellen können. Solange gilt zunächst genau das was Softwarehersteller festlegen.

Gebrannte Datenträger sind jedenfalls nicht zum Verkauf gedacht, einzelne COA's auch nicht und ja auch nach deutschem Recht verliert eine Lizenz bei Weiterverkauf von einzelnen Lizenzbestandteilen durchaus ihre Gültigkeit, wie auch UsedSoft feststellen durfte.

Auch der BGH sieht das in gewerblichem Rahmen durchaus anders als Du (und viele andere auch) denkst, daher würde ich zunächst von einer zumindest ähnlichen Auslegung auch im privaten Sektor ausgehen:

Im Herbst 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen (Urteil vom 06.10.2011, Aktenzeichen I ZR 6/10).

Das Gericht führt in dem Urteil weiter aus, dass die isolierte Vorlage von Echtheitszertifikaten (COAs) hat keinen Beweiswert hinsichtlich der Lizenzierung habe. COAs dürfen nach diesem Urteil des LG Frankfurt nicht einzeln verkauft werden und sie verkörpern auch keine Lizenzrechte.

Anders sieht es aus, wenn ich selbst diese OEM Lizenz ordentlich mit Hardware gekauft habe und diese Hardware wegen eines Defektes tausche, dann kann man durchaus nach geltender Rechtslage der Argumentation des von Dir verlinkten Anwalts folgen.

Grüsse

Gulp
 
natürlich stellt ein COA Aufkleber keine Lizenz dar.

Der COA Aufkleber hat eine ähnliche Aussagekraft wie ein Autobahn-Vignette in A oder CH. Eine Lizenz ist ein Zettel, wo Bezahlt drauf steht.
 
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