Das ist doch NONSENS , was du hier verbreitest @Gulp.
Selbstverständlich gilt das Bündeln der Hardware und das entbündeln durch das Urteil nicht nur für XP.
Und deshalb gibt es auch nach diesem Urteil die Systembuilder OEM DVD´s überhaupt zu kaufen. (was Microsoft aber nicht passt ! und sie selbst deshalb diese nicht vermarktet)
Und das man jede Bündelung durch eine RECOVERY auch wieder entbündeln kann, dafür sorgt der RECOVERY Hersteller selbst
und erfüllt damit Deutsches Recht.
Er klebt einen Lizenzkey auf jeden Rechner, mit diesem eine Entbündelung möglich und legal ist ... Mit diesem Lizenzkey hat der RECOVERY Hersteller die Bündelung
NICHT vorgenommen.
Auch dürfen Lizenzkeys ganz legal im Internet angeboten und verkauft werden.
Was man selbst erhalten muss, sind, wie bereits geschrieben, die COA und der Kaufnachweis oder der Lizenzkey in irgendeiner Form und der Kaufnachweis,
damit man selbst den legalen Besitz der Lizenz nachweisen kann.
Damit besitze ich eine legale Lizenz, die vor jedem deutschen Gericht legitim ist.
Sollte Microsoft mich damit sperren, habe ich alles nötige um erfolgreich gegen Microsoft zu klagen.
Betrüger im INET würden schon alles versuchen, den Kaufnachweis schuldig zu bleiben.
Aus dem Kaufnachweis muss auch die genaue Version hervorgehen. Also z.B. 32 bit oder 64 bit HP, PROF, ULTIMATE etc.
Somit wäre schon der Umstieg von 32 nach 64 bit mit selbem Lizenzkey nicht (legal) möglich !
Doch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter ... Und : Microsoft tut gut daran, dagegen nicht zu klagen. Das liegt vielmehr an ihrer total verstrickten Lizenzpolitik und eine Umstellung der Lizenzpolitik würde für sie sehr teuer werden.
>>> Siehe Lizenzschema > Seite 2.
Sicherlich gilt auch allgemein, wo kein Kläger ist kein Richter. ZDNet gibt einen tieferen Einblick in die Lizenzgeschichte von Microsoft.
Der kürzlich bei ZDNet erschienene Beitrag zu Lizenzfragen bei Windows 7 ist auf reges Interesse gestoßen. Besonders der Abschnitt über OEM-Lizenzen hat für einige Rückfragen und Kommentare gesorgt. Grund: Die Regelungen in diesem Bereich sind auch bei Juristen umstritten, denn um sie zu bewerten, muss man tief ins Urheberrecht einsteigen. ZDNet hat daher beim Münchner Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, einem Spezialisten für Urheberrecht, nachgefragt.
Experten Interview zur Lizenzfrage
Was Microsoft nicht verrät:
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Viele Grüße