Schildkröte09
Admiral Pro
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- Nov. 2009
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Sehr richtig, Frogger.
Und das ist das, was ich immer nur geschrieben habe.
Denn nur aus dem Kaufnachweis geht die genaue Version hervor, UPGRADE, OEM, 32bit, 64bit etc.
Sie muss zwingend daraus hervor gehen.
Und ohne Kaufnachweis besitze ich keine Lizenz, auch wenn ich eine COA besitze.
Wenn ich eine COA verkaufe, muss ich auch den Kaufnachweis mit liefern. So einfach ist das.
Wenn nicht, handele ich dann illegal und der Käufer besitzt KEINE gültige Lizenz.
Auch eine TÜV Plakette am Autokennzeichen, weist nicht alleine aus, das der Wagen eine gültige TÜV Plakette besitzt.
Viele Grüße
Richtig, die COA alleine zählt nicht, aber mit Kaufnachweis (bilden sie eine Lizenz).Das Gericht führt in dem Urteil weiter aus, dass die isolierte Vorlage von Echtheitszertifikaten (COAs) hat keinen Beweiswert hinsichtlich der Lizenzierung habe. COAs dürfen nach diesem Urteil des LG Frankfurt nicht einzeln verkauft werden und sie verkörpern auch keine Lizenzrechte.
Und das ist das, was ich immer nur geschrieben habe.
Denn nur aus dem Kaufnachweis geht die genaue Version hervor, UPGRADE, OEM, 32bit, 64bit etc.
Sie muss zwingend daraus hervor gehen.
Und ohne Kaufnachweis besitze ich keine Lizenz, auch wenn ich eine COA besitze.
Wenn ich eine COA verkaufe, muss ich auch den Kaufnachweis mit liefern. So einfach ist das.
Wenn nicht, handele ich dann illegal und der Käufer besitzt KEINE gültige Lizenz.
Auch eine TÜV Plakette am Autokennzeichen, weist nicht alleine aus, das der Wagen eine gültige TÜV Plakette besitzt.
Viele Grüße
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