Scholle1309
Lt. Commander
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Looniam schrieb:Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box![]()
Genau das ist falsch, es fehlt ebenso die Garantie!
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Looniam schrieb:Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box![]()
das stimmt so nichtLooniam schrieb:Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box![]()
Holt schrieb:Nichts, aber Du scheinst das auch nicht zu wissen, denn: Das ist gerade falsche, die Beweislastumkehr ist dann abgelaufen, dann muss nicht mehr der Händler beweisen, dass er Dir eine fehlerfrei Ware geliefert hat, sondern Du musst beweisen, dass der Fehler bzw. seine Ursache zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war. Das hat aber aber mit der Garantie nichts zu tun, bei Tray CPUs schon gar nicht.
Sound-Fuzzy schrieb:Wenn die Tray-CPU zunächst läuft und Du nach mehr als 6 Monaten ein Problem damit hast, dann versuch mal zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand (Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch nach 6 Monaten!). Das wird nicht möglich sein und die Garantie ist dann abgelaufen.
Looniam schrieb:Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box![]()
Doch ich hatte es sogar fett hervorgehoben wo Dein Fehler liegt:Sound-Fuzzy schrieb:Scheinbar hast Du gar nicht gelesen, was ich geschrieben haben, denn wir sind uns eigentlich einig!
Lies es nochmal und dann denk über Deinen Post nach...![]()
Es ist nicht die Garantie die nach 6 Monaen abgelaufen ist, da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander. Die Tray CPUs haben keine Garantie, die anderen 3 Jahre:Sound-Fuzzy schrieb:Wenn die Tray-CPU zunächst läuft und Du nach mehr als 6 Monaten ein Problem damit hast, dann versuch mal zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand (Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch nach 6 Monaten!). Das wird nicht möglich sein und die Garantie ist dann abgelaufen.
Es gibt keine Garantie die nach 6 Monaten abgelaufen sein kann, nach 6 Monaten muss man dem Verkäuft nachweisen, dass der Fehler oder seine Ursache schon beim Kauf vorhanden waren um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, davor muss er beweisen, dass es nicht so war.
Es gab die Haswell k CPU (von Broadwell gibt es ja keine K, sondern nur C Versionen) als Boxed mit und ohne Kühler, aber da die Boxed ohne Kühler meist teurer sind, teils wie beim 4790k um 30€, ohne es sich nicht die zu kaufen.kachiri schrieb:Also meines Wissens nach fehlt nur bei den K-Modellen der Lüfter. Das nicht erst seit Skylake. Und auch da würde ich immer die BOX (WOF)-Variante holen.
Holt schrieb:Es ist nicht die Garantie die nach 6 Monaen abgelaufen ist, da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander.
Wo habe ich das behauptet? Nur geben Händler von sich aus gewöhnlich keine Garantie, sie sind aber an die gesetzliche Gewährleistiungspflich gebunden, aber Aunahmen bestätigen die Regel.Sound-Fuzzy schrieb:Ach, Du weisst es also besser? Und warum erzählst Du dann, dass nur Hersteller Garantie geben? Das ist lächerlich!
Das habe ich doch nie behauptet, Du unterstellt mir hier Dinge die ich nie gesagt haben um diese Blödsinn dann selbst zu widerlegen und mir einen Fehler zu unterstellen, den ich nie gemacht habe. Das ist typisches Tollverhalten, daher bist Du jetzt auf meiner Ignore-Liste, da ich auf so eine Blödsinn keine Lust habe.Sound-Fuzzy schrieb:Nur dass der Händler (unabhängig von der Gewährleistung) keine Garantie geben kann, das stimmt schlichtweg nicht!
Holt schrieb:Wo habe ich das behauptet? Nur geben Händler von sich aus gewöhnlich keine Garantie, sie sind aber an die gesetzliche Gewährleistiungspflich gebunden, aber Aunahmen bestätigen die Regel.
Das habe ich doch nie behauptet, Du unterstellt mir hier Dinge die ich nie gesagt haben
Holt schrieb:da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander.