Gebrauchter i5 Boxed erhalten mit falscher SN

Eventuell hat der TE sogar Glück und hat eine noch nicht all zu alte Boxed CPU bekommen und jetzt sogar Garantie über Intel. :D
 
Looniam schrieb:
Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box :o
das stimmt so nicht
-es gibt die Boxed Variante, mit Kühler/Lüfter und Intel Garantie.
-dann gibt es für die übertaktbaren CPUs die WOF Variante, ist wie die Boxed Variante nur ohne Kühler
-und dann gibt es Tray Variante, halt ohne Kühler, ohne Intel Garantie und es können Rückläufer sein
 
Holt schrieb:
Nichts, aber Du scheinst das auch nicht zu wissen, denn: Das ist gerade falsche, die Beweislastumkehr ist dann abgelaufen, dann muss nicht mehr der Händler beweisen, dass er Dir eine fehlerfrei Ware geliefert hat, sondern Du musst beweisen, dass der Fehler bzw. seine Ursache zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war. Das hat aber aber mit der Garantie nichts zu tun, bei Tray CPUs schon gar nicht.

Scheinbar hast Du gar nicht gelesen, was ich geschrieben haben, denn wir sind uns eigentlich einig!
Lies es nochmal und dann denk über Deinen Post nach... :D

Sound-Fuzzy schrieb:
Wenn die Tray-CPU zunächst läuft und Du nach mehr als 6 Monaten ein Problem damit hast, dann versuch mal zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand (Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch nach 6 Monaten!). Das wird nicht möglich sein und die Garantie ist dann abgelaufen.
 
Looniam schrieb:
Bei den neuen Skylake CPUs sind gar keine Lüfter mehr dabei, von daher ist der Unterschied nur die sinnlose Box :o

Dann frage ich mich, welcher Lüfter da gerade auf meinem i5-6600 sitzt.

Also meines Wissens nach fehlt nur bei den K-Modellen der Lüfter. Das nicht erst seit Skylake. Und auch da würde ich immer die BOX (WOF)-Variante holen. Allein wegen der Garantie... Ich würde wegen 10 Euro nicht auf drei Jahre Garantie verzichten wollen...
 
@TE,

schicke das Ding wieder zurück (Widerruf) und bestelle dir eine boxed-cpu ! Schon bist du die Sorge los! Ganz einfach!

MFG

-GTX-
 
Sound-Fuzzy schrieb:
Scheinbar hast Du gar nicht gelesen, was ich geschrieben haben, denn wir sind uns eigentlich einig!
Lies es nochmal und dann denk über Deinen Post nach... :D
Doch ich hatte es sogar fett hervorgehoben wo Dein Fehler liegt:
Sound-Fuzzy schrieb:
Wenn die Tray-CPU zunächst läuft und Du nach mehr als 6 Monaten ein Problem damit hast, dann versuch mal zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand (Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch nach 6 Monaten!). Das wird nicht möglich sein und die Garantie ist dann abgelaufen.
Es ist nicht die Garantie die nach 6 Monaen abgelaufen ist, da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander. Die Tray CPUs haben keine Garantie, die anderen 3 Jahre:
Es gibt keine Garantie die nach 6 Monaten abgelaufen sein kann, nach 6 Monaten muss man dem Verkäuft nachweisen, dass der Fehler oder seine Ursache schon beim Kauf vorhanden waren um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, davor muss er beweisen, dass es nicht so war.
kachiri schrieb:
Also meines Wissens nach fehlt nur bei den K-Modellen der Lüfter. Das nicht erst seit Skylake. Und auch da würde ich immer die BOX (WOF)-Variante holen.
Es gab die Haswell k CPU (von Broadwell gibt es ja keine K, sondern nur C Versionen) als Boxed mit und ohne Kühler, aber da die Boxed ohne Kühler meist teurer sind, teils wie beim 4790k um 30€, ohne es sich nicht die zu kaufen.
 
Holt schrieb:
Es ist nicht die Garantie die nach 6 Monaen abgelaufen ist, da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander.

Sorry, aber da wirfst Du leider auch zwei Dinge durcheinander!
Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt für den Händler, die Garantie nicht. Wenn der Hersteller etwas zusagt, dann ist das eine "Garantie". Der Händler muss die gesetzliche Gewährleistung geben (welche nach mehr als 6 Monaten oft nicht viel bringt), kann darüber hinaus aber auch eine Garantie geben. Garantie ist ist nichts, was ausschließlich der Hersteller gibt! Jedoch kann der Händler (falls er denn will) seine Garantie nach eigenem Ermessen geben, muss sie aber eindeutig ausführen (z.B. in den AGB oder auf der Rechnung).

Boxed-CPUs haben 3 Jahre Garantie, tray zwar offiziell nicht, aber die Regelungen für die Gewährleistung entsprechen zumindest in den ersten 6 Monaten einer Garantie ggü. dem Händler (auch wenn man es nicht zwingend Garantie nennt, hier liegt wohl die begriffliche Differenz), weil hier der Kunde nicht in der Beweispflicht ist, sondern ihm vom Händler grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsste.

Btw.: Für einige Verschleißteile gilt auch diese Regelung nicht, oder würde man etwa einen benutzten Küchenschwamm bemängeln, weil er inzwischen verdreckt ist und komisch riecht? :D
Ebenso sind auch z.B. Akkus von den üblichen Regelungen weitestgehend ausgenommen, hier sind daher meist auch nur 6 Monate Herstellergarantie angegeben.
 
Nicht ich werfe das durcheinander, ist war mein Kommentar auf das Zitat Deines Textes, wo Du das durcheiander wirfst und die Gewährleistungsregelung entspricht auch nicht einer Garantie, weil die Garantie vom Hersteller kommt, der Gewährleistungsabspruch aber gegenüber dem Händler besteht. Du willst mich hier über etwas belehren, was ich besser als Du? Das ist echt schon lächerlich was Du hier von Dir gibst.
 
Ach, Du weisst es also besser? Und warum erzählst Du dann, dass nur Hersteller Garantie geben? Das ist lächerlich!
Mir ist selbst klar, dass die tray keine vom Vokabular her exakte Garantie haben, aber es entspricht für den Verbraucher einer Garantie. Nun klar für Dich?
Nur dass der Händler (unabhängig von der Gewährleistung) keine Garantie geben kann, das stimmt schlichtweg nicht!

Garantie ist eine freiwillige Leistung von Hersteller und/oder Händler.
Wikipedia dazu:
"In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen.

Rechtlich gesehen kommen die Rechte und Pflichten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate bei einem Gewährleitungsfall einer Garantie gleich. Erst danach ist es eigentlich nur z.B. bei Serienfehlern möglich, auf eine Gewährleitung zu pochen. Alle anderen Lösungen wären eher Kulanz des Händlers oder werden von der Herstellergarantie abgedeckt, es sei denn, der Händler hat außerdem auch noch eine Garantie gegeben, was ihm unabhängig von der Gewährleistung möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist, dass du nach 6 Monaten bei Tray Probleme mit einer RMA bekommst wenn er nicht von Amazon stammt, alle andren Händler inkl. Mindfactory und Co pochen auf die 6 Monate Beweislastumkehr - man bekommt von denen die gesetzliche Gewährleistung, nicht mehr und nicht weniger. Da muss man nicht Wikipedia quoten sondern auf eigene Erfahrungen zurück greifen. Tray kauft man nie, fertig. Und wenn man Tray kauft muss man sich nicht wundern wenn die Umverpackung eine andere SN hat, die ist bei Tray irrelevant.
 
Sound-Fuzzy schrieb:
Ach, Du weisst es also besser? Und warum erzählst Du dann, dass nur Hersteller Garantie geben? Das ist lächerlich!
Wo habe ich das behauptet? Nur geben Händler von sich aus gewöhnlich keine Garantie, sie sind aber an die gesetzliche Gewährleistiungspflich gebunden, aber Aunahmen bestätigen die Regel.
Sound-Fuzzy schrieb:
Nur dass der Händler (unabhängig von der Gewährleistung) keine Garantie geben kann, das stimmt schlichtweg nicht!
Das habe ich doch nie behauptet, Du unterstellt mir hier Dinge die ich nie gesagt haben um diese Blödsinn dann selbst zu widerlegen und mir einen Fehler zu unterstellen, den ich nie gemacht habe. Das ist typisches Tollverhalten, daher bist Du jetzt auf meiner Ignore-Liste, da ich auf so eine Blödsinn keine Lust habe.
 
Holt schrieb:
Wo habe ich das behauptet? Nur geben Händler von sich aus gewöhnlich keine Garantie, sie sind aber an die gesetzliche Gewährleistiungspflich gebunden, aber Aunahmen bestätigen die Regel.
Das habe ich doch nie behauptet, Du unterstellt mir hier Dinge die ich nie gesagt haben

Und wonach klingt das sonst?:

Holt schrieb:
da wirftst Du Garantie (Versprechen des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers) durcheinander.
 
Steht da "Versprechen des Herstellers" oder vielleicht "Versprechen welche ausschließlich durch den Herstellers möglich ist"? Und wie viele Händler bieten freiwillig eine Garantie auf Intel CPUs? Vor allem gibt MINDFACTORY eine, um die es in diesem Thread geht? Du hast den Platz auf der Ignoreliste wirklich verdient, so viel Dumm- und zugleich Verdrehtheit habe ich selten gesehen.
 
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