Geld an falschen Empfänger überwiesen

*shaker*

Lt. Junior Grade
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Dez. 2008
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336
Hallo,
meiner Schwester ist heute ein (großes) Missgeschick passiert!
Sie arbeitet in einer Bäckerei und bringt nach dem Feierabend das Geld aus der Kasse zur Bank.
Dort gibt sie die Indexzahl (oder so ähnlich) des Empfängers an und das Geld wird überwiesen.
Heute hat sich die Bankangestellte allerdings vertippt und eine Zahl falsch geschrieben. Somit ist das Geld an eine Krebsforschungsorg. oder so ähnlich gegangen.
Was kann man jetzt tun? Kann man die Überweisung stornieren?

Danke Euch.!

Gruß Alex
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Überweisung_(Zahlungsverkehr)
Ein Nachteil der Überweisung ist deren Rückgabe, da die Rückabwicklung einer Überweisung nur bis zur Gutschrift des Betrages beim Kreditinstitut des Empfängers möglich ist (§ 676g Abs. 1 Satz 1 BGB). Ist eine Überweisung bei einem Rückruf bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, so wird die Rücküberweisung gemäß dem Überweisungsabkommen zwischen Banken von der Empfängerbank abgelehnt bzw. nicht mehr berücksichtigt. In so einem Fall kann sich der Auftraggeber nur direkt mit dem Empfänger in Verbindung setzen (s. u.).
Aber wenn's der Fehler der Bank war, dann würde die ja Notfalls haften.

Einfach Montag ab zur Bank und das klären.
 
*shaker* schrieb:
[...]Heute hat sich die Bankangestellte allerdings vertippt [...]

Naja, wenn der Fehler vom Bankangestellten gemacht worden ist, ist das ja noch untragischer. Die Schuld liegt bei der Bank und die regelt das...?
 
Danke Euch..habe leider vergessen zu erwähnen, dass meine Schwester auch eine Blatt nach der Überweisung bekommen hat. Dort stand, dass der Empfänger eine Krebsf.org. ist. Allerdings hat sie sich den Zettel gar nicht angeschaut.
Das macht die Sache hoffentlich nicht schlimmer :(
 
um wieviel geld gehts denn da?
 
Mir hat letzten Sommer jemand versehentlich rund 18000€ für einen Autokauf überwiesen, leider war das Geld aber zwei Tage später wieder weg :( , daher gehe ich davon aus, dass das ohne Probleme storniert werden kann. ;)
 
Leider ? Abgesehen davon hättest du es eh nicht behalten dürfen auch wenn es vielleicht ein Irrtum war.
 
Auf der Rechnung steht ja der rechtmäßige Empfänger auch drauf.
Es kann eigentlich gar nichts passieren.
 
fritte76 schrieb:
Leider ? Abgesehen davon hättest du es eh nicht behalten dürfen auch wenn es vielleicht ein Irrtum war.

Es geht ja auch nicht darum was ich wollte oder nicht. Ich wollte lediglich ein ähnliches Beispiel anführen in dem das stornieren wie es scheint kein Problem war.
 
Einfach so schnell wie möglich stornieren! Das ist völligst einfach - kostet nur Stornogebühren.
Wiso habt ihr nicht auf die Bankangestellte eingeredet?

Euer Verhalten sieht so aus:
"Hallo diese 2000€ bitte auf das Konto" - "Ja gerne, Oh entschuldigung, jetzt habe ich mich vertippt" - "Achso, ja das ist doof, tschüüüs"

Warum habt ihr das Problem nicht vor Ort geklärt?

Edit: Ok, jetzt erst gesehnen das Sie sich den Beleg nicht angeschaut hat.
Ja, warum in Gottes Namen ruft ihr nicht bei der Bank an, anstatt erstmal in einem "Computer-Forum" zu fragen ... versteht kein Schwein.
Der Auftrag muss einfach so schnell wie möglich storniert werden, je später, desto schlimmer.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
*shaker* schrieb:
Danke Euch..habe leider vergessen zu erwähnen, dass meine Schwester auch eine Blatt nach der Überweisung bekommen hat. Dort stand, dass der Empfänger eine Krebsf.org. ist. Allerdings hat sie sich den Zettel gar nicht angeschaut.Das macht die Sache hoffentlich nicht schlimmer :(

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ;)

EDIT: Oh, tut mir leid! Hast es ja selbst schon gesehen!
 
Das wurde zu spät bemerkt. Darum konnten wir nicht bei der Bank anrufen.

ISt schon kalr, dass man es hätte vorher lesen und merken sollen, allerdings macht sie das schon seit Jahren...und da hat sie ein mal nicht drauf geachtet..und schwupps..
 
Es ist ja erst heute passiert, das macht die Sache nicht soo tragisch.
Hat eure Bankfilialie Samstags geöffnet? Dann ruft morgen früh sofort an und schildert das Problem.
In der Regel muss man nur eine Stornogebühr zahlen, ob fester Betrag oder %-Satz ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
Ansonsten schaut im Internet ob's sowas wie ne Notrufhotline gibt, für Falschüberweisungen, aber nach meinem Kenntnisstand macht das eure Filialie.
Wenn nichts von beidem, dann Montag so früh wie möglich anrufen.
MfG
 
Also selbst wenn die Bank nicht haftet, kann ich mir nicht vorstellen das eine seriöse Krebsforschungs Organisation das Geld einfach unterschlägt und behält.
Ich würde mal schauen wohin das GEld genau ging und dort Anrufen und dem den "fehler" schildern. Die werden ja nicht sagen pech ist jetzt unser Geld.
 
Vielleicht kann ich ein wenig Aufklärung bieten, bin mir aber der Sachlage noch nicht völlig im Klaren: War jetzt der Auftraggeber der Überweisung oder die Bankmitarbeiterin, die sich vertippt hat, Schuld an der fehlerhaften Überweisung?

Falls es ein Fehler der Bank ist, greifen §676b BGB (Haftung für verspätete Ausführung; Geld-zurück-Garantie) und §676c BGB (Verschuldensunabhängige Haftung; sonstige Ansprüche). Wird eine Überweisung seitens der Bank fehlerhaft ausgeführt, besteht eine Geld-zurück-Garantie für den Überweisenden in Verbindung mit einer Rückerstattung samt Zinsen (derzeit gültiger Basiszinssatz + 5%) für den Zeitraum ab Auslaufen der Ausführungsfrist der Überweisung.

Sollte der Fehler beim Überweisenden liegen und die Bank hat alles richtig gemacht, kommt erst einmal nur eine Kündigung des Überweisungsvertrags in Frage (§§676, 676a BGB). Diese ist nur möglich, solange der Überweisungsbetrag dem Kreditinstitut des Empfängers (nicht dem Empfänger selbst!) noch nicht gutgeschrieben wurde. Sollte das bereits passiert sein, ist nur noch eine Einigung mit dem Empfänger des Überweisungsbetrags möglich. Im allerschlimmsten Fall endet dies mit einer Klage, wenn der Empfänger (wie in diesem Fall) das Geld unberechtigt erhalten hat. Wie gesagt, das gilt nur, wenn die überweisende Person das auch so in Auftrag gegeben hat und die Bank keine Schuld trägt.

Bitte schildere den Fall noch einmal genauer, damit die Situation besser eingeschätzt werden kann. Womöglich kommt auch noch eine Anfechtung des Überweisungsvertrags aufgrund eines Erklärungs- bzw. Inhaltsirrtums oder (einfacher) eine Anfechtung wg. eines Übermittlungsfehlers in Frage, aber ich möchte mich hier nicht totschreiben, ohne die Umstände zu kennen. ;)

Gruß
webbi
 
OK. Also die Bankangestellte hat sich (wie wir es erst später bemerkt haben) vertippt und das Geld an einen falschen Empfänger überwiesen. Soweit sollte es für meine Schwester kein Problem sein, dass Geld zurück zu bekommen.
Allerdings hat meine Schwester erst am Abend, auf diesem Überweisungsbeleg (oder so) gesehen, dass das Geld an einen falschen Empfänger überwiesen wurde.

Kann die Bank jetzt ihr die Schuld geben, weil sie ja nicht direkt überprüft hat, ob alles richtig gemacht wurde?
 
Naja, ihr müsst halt im nachhinein beweisen, dass ihr der Dame die korrekten Daten gegeben habt und sie letztendlich den Fehler verursacht hat, in dem sie falsch tippte - das wird das schwierige sein.
Außerdem ist der Beleg ja nicht umsonst da, eine Mitschuld, da ihr nicht überprüft habt, tragt ihr auch.
Trotzdem, wie schon nun etliche male erwähnt hast du die größte Chance das Geld zurückzubekommen während das Geld noch in der Übermittlung steht.
Je nach Bankinstitut dauert das zwischen ein paar Stunden und 2-3 Tagen - euch läuft einfach die Zeit davon, verstehst du?

Also deshalb nochmals: So schnell wie möglich die Bank kontaktieren, jeder einzelne Post hier ist verschwendete Zeit.

MfG
 
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