Geldstraffe 300€ für verbotene parkplatz!

V

vota

Gast
Hi leute!

Ich bin alex und wohne in graz stmk, mein vater hat geparkt am parkplatz bei blaue zone das war am sonntag abend ca. von 16.00 Uhr bis 16.20Uhr. Es ging ihm schlecht und deswegen hat er gar nicht geschaut ob dort verkerzeichen hängen oder nicht. Er hat im park kurz gesessen und seine kopfschmerz tabletten genommen damit ihm besser wird. Danach hat er ganz normal mit dem auto nach hause gefahren ich wiederhole nach ca. 20 min.! Im diese zeitpunkt hat jemand von dem haus fotos gemacht und gleich eine anzeige (durch rechtsanwald) weiter geleitet! Ich war schockiert wenn meinen fater per e-mail eine warnung bekommen hat mit 1. Alle privat daten so wie adresse, name, telefon nummer! Jetzt will der man der die anzeige gemacht eine schtraffe um 300€ bis 5 Oktober!!! O_O Ich bin so böse dass solche leute gibt's! Ok falls ich falsch parke zahle ich gern 20 bis 50€ aber nicht 300€ Es ist verdammt zu viel!

Frage, wie kann man seine recht prüfen? Ich biete euch um dringend hilfe! Ihre seite hat mir ein mahl geholfen wegen auto verkauf.

Bitte tut mir leid für mein deutsch ich bin aus russland.

Update: Den typ kontaktiert mit meinen vater NUR per e-mail! Telefonisch ist der hund nicht erreichbar! >.<

Schauen bitte sie foto an.
65117898.png
 
Zuletzt bearbeitet:
In Österreich gibt es bestimmt auch Rechtsanwalt, mit wo man hingehen kann und der einem sagt, ob im Recht oder nicht. Kostet zwar sicherlich Geld aber muss man abwägen, ob 300,- wert sind das Besuch.
 
Richtig. Ich kenne die Verkehrsrechtssituation in Österreich nicht, aber um "sein Recht zu prüfen" geht man sicher auch in Österreich zu einem Rechtsanwalt.

Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber hier wird dir zu deinem Fall keiner eine verlässliche Auskunft geben können, allenfalls Vermutungen verlauten lassen. Du solltest dich wirklich besser um einen Rechtsbeistand bemühen, wenn dir die 300 € zu viel erscheinen.
 
Ausschließlich per E-Mail?
Telefonisch nie zu erreichen?

Neben dem Gesetz völlig überzogene "Geldstrafe"
Sehr kurze Frist...

Außerdem sind in Ö die Blauen Zonen sogenannte: Kurzparkzonen. Wo das kurzzeitige Parken völlig legitim ist.

Ganz ehrlich?

> Spam-Ordner.

Witzig diese Methode :D

Und wegen Adresse: In Ö kommt man noch leichter an die Adressen ran wenn man das KFZ-Kennzeichen hat, als in DE.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gummert, stimmt es wäre am leichtesten im spam ordner zu verschieben oder einfach es ignorieren! Jetzt überlege ich mich ob es zahlt sich überchaut aus einen rechtsanwald zu leisten oder die straffe zu bezahlen und ruhe haben... Aber noch etwas wichtiges, mein vater hat rechtschutz bei versiecherung firma wo auto angemeldet ist! Das bedeuted normal er könnte kostenlos einen rechtsanwald zu fragen und hilfe zu bekommen! Scheise ich bin so böse auf den typ der immer zuhause sitzt und schaut am fenster wo und wer falsch geparkt hat!
 
Die Frage, die ich mir stelle ist, wie der "Fotograf" (also Eigentümer des Grundstücks, vermute ich) an Name, Telefonnummer, Mailadresse und sonstige Daten gekommen ist. Geht das in Österreich so einfach?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Österreich gesetzeskonform ist, wenn ein Grundstückseigentümer einfach mal hohe Geldforderungen stellen darf, wenn man auf seinem Grundstück widerrechtlich parkt.

Gut, dein Vater hätte das Schild sehen müssen, da es in Sichthöhe und gut erkennbar angebracht ist, dennoch bezweifle ich, dass da jeder einfach mal eine saftige Strafe verhängen darf.

So wie ich rausgelesen habe, hat der Grundstückseigentümer über seinen Rechtsanwalt eine Anzeige bei den Behörden erstattet, richtig?
Dann würde ich erstmal auf ein Schreiben der Behörden warten und nicht mal eben auf irgendwelche dubiosen Mails eingehen.
Ausserdem denke ich, dass selbst in Österreich die Frist für solche Bußgelder zur Zahlung etwas länger ausfallen dürfte, als 5 Tage inklusive Zahlungseingang. Wenn die Mail heute gekommen ist, dann sind es sogar nur 4, noch schlimmer.

Wie gesagt, das solltest du besser mit einem RA klären, dir vorher die angebliche Anzeige durch seinen Rechtsanwalt oder den Behörden bestätigen lassen, alles andere bringt dich nicht weiter.

Edit:

Wenn dein Vater rechtsschutzversichert ist, sollte das ja kein Problem sein, sich an einen RA zu wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin kein Rechtsanwalt und möchte dir keine verbindliche Auskunft geben, aber ich finde es einfach lächerlich, dass eine Privatperson irgendwelche Strafen festlegt. Auf dem Bild ist zu sehen, dass dein Vater nicht auf seinem Grundstück, sondern vor dem Grundstück parkt, also auf der Strasse. Meiner Meinung nach ist hier Ordnungsamt zuständig. Der Besitzer könnte mMn höchstens den Abschleppdienst rufen, weil das Auto die Zufahrt blockiert hat, und nicht selbst irgendwelche Strafen verhängen.
Wie gesagt, ich kenne die Rechtslage in diesem Fall nicht und noch weniger die österreichischen Gesetze. Aber meiner Meinung handelt es sich eindeutig um einen Anzeigetroll und ich würde mich an deiner Stelle dagegen wehren. Am besten einen Rechtsberater aufsuchen. Mit Sicherheit gibt es in Graz auch russischsprachige Rechtsanwälte.

Gruß
tshape
 
_Systemfehler_, Ja sie haben alles richtig verstanden! Ich habe noch eine problem mit dem autokauf aber die werde ich im neue thema eröffnen!
Ergänzung ()

tshape, vielen dank. Aber deutsch ist kein problem für mich, ich kann schön alles erzälen wie und wann war es. Am besten gehen wir mit vater zum rechtsanwald und beraten wir über diese fall erstmalige im meine leben! Komisch ist dass der rechtsanwald will nicht telefonisch sprechen! Nur per e-mails!!! Wenn sie möchten ich kann 2x briefe hier posten natürlich ohne unsere privat daten!

Update: Adresse von den rechtsanwalt habe ich im brief! Der will aber keine anrufe beantworten und keine sms! Gar nichts! Nur per e-mail! Was ist das ich habe keine ahnung :(
Update: Ich war im polizei und habe ich die anzeige gezeigt die haben mir gesagt dass in österreich kann mann durch kfz zeichen alle daten aubrufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
also in D kann man E-mails getrost Ignorieren.
unternimm etwas wenn du Post bekommst!
 
vota schrieb:
österreich kann mann durch kfz zeichen alle daten aubrufen!

Sag ich doch ;-)
In Ö ist es erheblich einfacher als in D - und in D ist es schon verdammt einfach.
Meist reicht auch ein simpler Vorwand ( der nicht mal stimmen muss ) ... das überprüft auch niemand, weil der Aufwand die Kosten sprengt.
 
Was steht eigentlich in der Mail? Beruhend auf welcher Gesetzesgrundlage hat der Rechtsanwalt die Strafe verhängt?
 
Hat der Grundstückbesitzer die Email geschrieben?
Wenn ja -> sowas von egal.

Ich schreib dir jetzt auch: zahl 100€ weil blablubb - machen musst du es nicht.

Selbst wenn es vom "Rechtsanwalt" kommt, denke ich, das solch eine Sache nicht durchführbar ist.
Nur Richter/Polizei sind dazu befugt Strafen auszusprechen - nicht irgendwelche Anwälte ohne Prozess.

Eine Mail kann auch mal einfach nicht ankommen - also nochmal weniger "ernstnehmbar".
 
Typisch Ösis, die können nur abzocken und gerade die Ausländer müssen besonders dran glauben. Wen ich du wäre, würde ich das nicht bezahlen. Hatte mal 4-5 Mautstrafen aufeinmal bekommen weil ich die Vignette falsch geklebt hatte. Hab die bis heute nicht bezahlt und werde den Ösis keinen einzigen Cent bezahlen. Hab selbst 1-2 Jahre in Ö gewohnt und ich weiß wovon ich rede ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, hier ist die e-mail aber mit daten geändert als muster!

---------- Forwarded message ----------
From: Dr. Mustermann <office@muster.co.at>
Date: 2012
Subject: Vorfall_vom_3.9.2012_Aufforderungsschreiben
To: muster@gmail.com


Sehr geehrter Herr Muster!

Im Anhang und in Abschrift nachstehend übersende ich Ihnen ein Schreiben
vom heutigen Tage.

Hochachtungsvoll,

Dr. Mustermann


Anhang:
An Herrn
Musermann
Musterstrasse 123
1234 Graz
per E-Mail: muster@gmail.com


Unser Zeichen: Dr. mustermann
Wien, am 3.10.2012

Betrifft: Vorfall vom 3.9.2012



Sehr geehrter Herr Muster,


durch Ihr Verhalten sind meiner Mandantschaft mittlerweile Kosten in der
Höhe von Euro 300,00 entstanden.

Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

1. Parkversuch samt weiterem Versuch KFZ zu parken und
Parkplatzsuche Euro 45,00
Kosten für die Fotoerstellung und Bearbeitung samt Verständigung
Anwalt Euro 60,00
Parken des KFZ in Musterstrasse 9, nach Ablaufen des Parktickets Euro 45,00
Aufforderungsschreiben vom 11.9.2012 Euro 75,00
heutiges Schreiben vom 1.10.2012 Euro 75,00
Insgesamt Euro 300,00

Ich fordere Sie im Namen meiner Mandantschaft auf die entstandenen Kosten
von Euro 300,00 – einlangend bis spätestens 5.10.2012 – das Kanzleikonto
Nr. 12345 BLZ 123456 zur Gutschrift zu bringen.


Hochachtungsvoll,


Dr. Mustermann
elektronisch abgefertigt


DEUTSCHE VERTRAUENSKLAUSEL:

Diese Nachricht und sämtliche Attachments sind für den ausschließlichen
Gebrauch des Adressaten bestimmt und kann privilegierte, vertrauliche oder
auf andere Weise von der Veröffentlichung ausgeschlossene Informationen
enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind, sind Sie nicht autorisiert,
diese Nachricht, die angeschlossenen Dateien oder irgendeinen Teil davon
zu lesen, zu drucken, zu behalten, zu kopieren oder weiterzugeben. Wenn
Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitte verständigen Sie uns
sofort per E-Mail und vernichten Sie alle Kopien (elektronische oder
andere Kopien) dieser Nachricht.

ENGLISCHE VERTRAUENSKLAUSEL:

NOTE: This information is confidential to the ordinary user of the e-mail
address as above and may be legally privileged. If you are not the
addressee of this e-mail you must not copy, forward or otherwise use the
contents of this e-mail or any part thereof (including attachments) in any
possible way. If you have received this e-mail in error please reply to
this message and delete the e-mail thereafter.

This email and any attachments are believed to be free of any virus, or
any other defect that might affect any computer or IT system into which
they are received and opened. Nevertheless it is the responsibility of the
addressee to ensure that they are virus free. the wpi does not accept any
responsibility for any loss or damage arising in any way from receipt or
use of this e-mail (including attachments).
 
Zuletzt bearbeitet:
Haha finde ich zu geil. Gut, dass er nicht 5 mal versucht hat zu parken. So kann man auch Geld machen. Finde ich total unseriös - reine Geldabzocke. Der Herr machts wahrscheinlich nicht zum ersten mal. Ich denke, Gang zum Anwalt wird dir leider nicht erspart bleiben, wenn du nicht bezahlen willst. Kann dir leider nicht weiter helfen.

p.s: ist das eigentlich ein privater Parkplatz oder eine Einfahrt? Was steht auf dem Schildchen
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Am sonntag parkplatz voll kostenlos ganzes tag und braucht mann keine tickets kaufen!
2. eine straffe schreibt nur mitarbeiter von blaue zone gps so ich weis
wie kann man text im forum verschtecken?
Ergänzung ()

tshape Es ist officielle Blauezone! Kein privat parkplatz!!! Ich werde morgen par fotos machen und zeige ihnen!
 
Zuerst einmal ereignete sich der Vorgang wohl schon am 03.09.12, nicht erst am letzten Sonntag, wie in deinem Eingangspost beschrieben.

Das ist nun ja nicht eine "Geldstrafe" in dem Sinne, sondern das sind quasi Kostenerstattungsansprüche desjenigen, der die Anzeige erstattet hat und die Kosten des Rechtsanwalts.

Nun lese ich:

1. Parkversuch samt weiterem Versuch KFZ zu parken und Parkplatzsuche Euro 45,00

und

Parken des KFZ in Musterstrasse 9, nach Ablaufen des Parktickets Euro 45,00

Gut, nun rekapituliere ich mal:

Dein Vater will letzten Sonntag in einer Parkverbotszone widerrechtlich geparkt haben, was aber laut Aussage des RA schon am 03.09. passiert ist.

Laut Aussage des RA hat dein Vater wiederholt trotz (wohl erfolgloser alternativen) Parkplatzsuche da geparkt.

Nun erschliesst sich mir nicht, wie er ein Vergehen begangen haben soll, nachdem das Parkticket abgelaufen sein soll, wenn dort angeblich ein konsequentes Parkverbot (laut angeblicher Aussage auf dem Schild) herrscht.

Nun schreibst du, dass das Parken am Sonntag ohne Parkticket gestattet sein soll, also warum dann die Anzeige?

Entschuldigung, aber das sind mir doch zu viel der Ungereimtheiten. Entweder erzählst du hier irgendwas nicht Stimmiges, oder der RA samt seinem Klienten hat Unrecht.

Dein Vater soll sich -wie bereits gesagt- an einen Rechtsbeistand wenden, denn versichert ist er laut deiner Aussage ja. Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe jetzt paar Threads gelesen. Wenn es sich um ein privates Grundstück (Privatparkplatz) handelt, kann der Besitzer beim ersten Vergehen eine schriftliche Verwarnung wegen Besitzstörung ausgeben. Wenn es ein öffentlicher Platz ist und lediglich die Zufahrt zu einem Grundstück blockiert wurde, ist dieses Schreiben meiner Meinung nach gegenstandslos und die Kosten nicht gerechtfertigt. Man kann schließlich daneben oder anders wo kostenlos parken. Aber wie schon gesagt wurde, du hast jetzt drei Möglichkeiten:
- nicht antworten udn abwarten was passiert (nicht empfehlenswert)
- bezahlen
- einen Anwalt aufsuchen und eine konkrete Beratung bekommen.

In einem Computerforum wird wir leider keiner 100%ig richtige Antwort geben.

@Systemfehler: Aus dem Schreiben habe ich es so verstanden, dass seinem Mandant die Kosten entstanden sind, während er einen neuen 45 Euro teueren Parkplatz suchen musste, da seine Zufahrt blockiert war. Nicht der Vater hat mehrmals versucht zu parken, sondern sein Mandant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also in Deutschland ist es wohl so das wenn man eine einfahrt versperrt, und jemand am einfahren hindert. Darf nur die Polizei agieren. Da man ja auch einen alternativen Parkplatz suchen kann.
Anders ist es wenn durch das versperren der einfahrt jemand am ausfahren behindert wird.
 
ok leute viel dank ihnen für die schnelle hilfe! Ich werde morgen die erste brief posten mit muster daten. damit für jeder klar wird um was genau geht und ob es ein anzeige troll ist oder nicht! Ich werde morgen einen rechtsanwald finden und eih termin ausmachen.
 
Zurück
Oben