Gericht / Freunde decken?

madmac

Ensign
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Aug. 2009
Beiträge
129
N'abend liebe CB'ler.

habe eine Frage in Bezug auf unser Rechtssystem in Deutschland. ^^

Ich und ein paar Kumpels wurden vor 2 Jahren von der Polizei bei einer Sache erwischt die bis heute für das Gericht noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Wir haben damals alle ungefähr die gleichen Aussagen gemacht. Es war ein Fall für das Jugendstrafgericht, ich als einziger ( von insgesamt 6 Personen ) wurde zu 100€ Strafe
" verurteilt "

Nun wurde ich nach ewigkeiten vom damals Täter, heute als Zeuge geladen und stehe nun vor meinen 5 anderen Freunden.

Meine Frage ist jetzt : Kann ich meine Freunde decken indem ich sage, dass ich damals alles alleine gemacht habe und die Anderen damit nichts zu tun hatten? Irgendwo steht doch geschrieben, dass man für ein und die selbe Tat nicht 2 mal verurteilt werden kann :P

oder zählt das dann irgendwie als lügen? Die Aussagen wichen sowieso ein bisschen von der Wahrheit ab, da wir angegeben hatten getrunken zu haben und das hat man uns auch so abgekauft.

wäre cool wenn ihr mir hilfreiche Antworten geben könntet. ;)

lg madmac
 
naja, ob du erneut für dieselbe tat belangt werden kannst, weiss ich nicht. aber für die neue straftat werde sie dich belangen können:

jegliche falschaussage vor gericht ist strafbar. auch unvereidigt.

bis denne
 
also du wurdest damals als einziger "verurteilt" bzw. hast nen strafbefehl kassiert und jetzt läuft noch das verfahren gegen deine freunde und du bist als zeuge geladen?

Dann hast du doch auch sicherlich nen Anwalt, dem du das alles erzählen kannst oder? Eine richtige Rechtsberatung darf dir hier niemand geben und auf alles andere würd ich nix geben.

Also besprech mit deinem Anwalt, was du sagst, lügen darfst du nicht, aber du kannst ja auch einfach keine Aussage machen...
 
Naja gut, ich hab mir damals keinen Anwalt genommen, da der sicher teurer wäre als 100€ .. ich will nur meinen Freunden helfen, darum habe ich versucht mir hier einen kleinen Rat zu holen.. danke trotzdem für eure schnellen Antworten ;)
 
denke auch das der rechts verdreher angesagt ist .alles andre ist sinnlos und denke lügen vor gericht ist alles andere als wenig
 
muss man denn als Angeklagter die Wahrheit sagen? Dachte, das wäre in dieser Position wurscht. Als Zeuge jedoch muss man wohl die Wahrheit sagen - was auch immer das sein mag, denn das Gedächtnis ist keine Festplatte und Wahrheiten ändern sich. Genausowenig gibt es jenseits der Mathematik absolute Wahrheiten. Vor allem wenn zwei Jahre inzwischen vergangen sind; so manches ist doch sicher vergessen oder ist nun anders in der Erinnerung als zuvor.
 
@madmac
Das ist natürlich leicht ungünstig und wundert mich, weil du ohne Anwalt ja auch gar keine Akteneinsicht etc. bekommen hast etc.

Gibts denn ne richtige Gerichtsverhandlung oder sollst du nur nochmal so auf die Wache kommen zur Aussage? Im Zweifel würd ich einfach gar nichts sagen, dann bist du auf der sicheren Seite und hast nichts falsches gesagt und hast andererseits auch deine Freunde nicht noch tiefer reingeritten. Ansonsten kannst du dir nich sicher sein, was einem nachher noch wie ausgelegt wird.
 
Das Zeugnisverweigerungsrecht steht ihm in dem Fall nich zu. § 52 StPO
 
warum willst du deine freunde decken für eine sache die ihr vor 2 jahren gemacht habt?

innerhalb dieser 2 jahre sollstest du doch zu der einsicht gekommen sein das es nicht in ordnung war oder? das ist zumindest meine meinung.

man kann ja einmal aus dem effekt raus was falsches machen, aber nach 2 jahren müsste man doch ein bischen schlauer sein....
 
Das man nicht 2x für das gleiche Vergehen angeklagt werden kann, stammt aus dem Amerikanischen Rechtssystem. Ist bei uns anders...

Geh zum Anwalt.
 
Das Zeugnisverweigerungsrecht steht ihm in dem Fall nich zu. § 52 StPO
stimmt laut stpo nicht, aber gilt das auch, wenn man sich durch ne aussage auch erneut selber belasten kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nitewing schrieb:

Wenn sich schon damals wegen der 100€ Strafe ein Anwalt nicht gelohnt hat, dann wird es sich wohl auch diesmal nicht lohnen. Überhaupt wär ich mit so einen Ratschlag vorsichtig. Immerhin weiß keiner worum es geht. Könnte ja auch ne schlichte Sachbeschädigung sein.

Zeugnisverweigerungsgesetzt gilt hier nicht, richtig. Aber wenn er sich nicht erinnern kann (Uh, schon so lange her) dann ist das halt so. Da kann der Richter noch so böse guggen oder mit seinem Hammer klopfen.
 
Es geht hier um eine " schlichte Sachbeschädigung ".

und @ linkser .. es gibt eine richtige Gerichtsverhandlung.
 
Ja, es gestaltet sich trotzdem etwas schwierig wenn es 2 Jahre her ist..
 
Was du weißt, erzählst du so sachlich und wertungsfrei wie möglich. Was du nicht weißt, benennst du so und verfällst weder in Spekulationen noch stickst du dir deine eigene Geschichte zurecht.

Jedenfalls wenn du dich an die Spielregeln halten willst, doch das ist dringlichst zu raten.
 
Ich würde einfach sagen, dass es schon zu lange her ist und ich mich kaum noch daran erinnern kann zumal auch Alkohol im Spiel war.
 
Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Ich verstehe das so das wir dir gar keine Rechtsauskunft geben dürfen, daher geh lieber zum Anwalt!
 
Also ich persönlich würde da einfach die Aussage verweigern weil ich gefahr laufen könnte mich selbst zu belasten ;) *hüstel* *doppeltzwinker*
 
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