Gerichtsstreit nach Autokauf

MrMorgan

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Moin,

ich versuch das jetzt mal so kurz wie möglich zu halten.

Ich streite mich jetzt nach einem gewerblichen Autokauf seit 1,5 Jahren mit dem damaligen Verkäufer rum (Hinterhof-Autohandel).

Hatte einige Probleme mit dem Auto, bin nach dem Kauf sofort zum Anwalt usw. Leider ist mein Anwalt nicht grad der Brüller, bin mit ihm sehr unzufrieden was Kommunikation usw angeht.

Nun hab ich das letzte Schreiben Anfang Janur bekommen, das der Beklagte sich binnen 3 Wochen zum Vorfall äussern müsse (hatte auf alle Schreiben vorher durch meinen Anwalt nicht reagiert).

Jetzt habe ich heute angerufen um nach dem aktuellen Stand zu fragen, da wurde mir gesagt der Beklagte wäre in Abwesenheit verklagt worden, mir den Kaufpreis+Zinsen des Autos Zug um Zug gegen das Auto zu geben sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Allerdings müsse man dafür noch eine Deckungsbestätigung meiner Rechtsschutz einholen damit man dort den Gerichtsvollzieher hinschicken kann.

Nun meine Frage:

Ich habe das Auto ja mittlerweile benutzt, hab so 35tkm drauf gefahren. Wird diese Wertminderung tortz des Rechtsspruches noch angerechnet? Ich geh davon aus das ich auch gänzlich Pech haben kann wenn er kein Geld hat? Mein Anwaltsbüro konnte mir da keine vernünftige Auskunft geben am Telefon (noch ein Grund wieso ich da nie mehr hingehen werde usw). Sie erzählte mir irgendwas davon, das der Vollstreckungstitel ja 30 Jahre lang halten würde... was heißt das genau für mich als "Geschädigten"?

Vlt kennt sich hier ja einer halbwegs aus und kann mir weiterhelfen bevor ich noch nen Aufreger-Herzinfarkt bekomme wenn ich die das nächste mal anrufen muss deswegen... ;)

Zur Information:

Das Auto wurde September 2010 für 5200€ gekauft mit 142tkm. Mittlerweile sind rund 175tkm drauf.
 
Was hast du denn für einen Rechtsbeistand, spricht der mit dir nicht ab wie Ihr weiter vorgehen wolltet?

Wertminderung wird mit eingepreist, wenn er kein Geld hat kannst auch auf dem Auto sitzen bleiben.
 
naja oder es läuft darauf hinaus, dass er es abstottern darf, dass heisst du siehst deine 5200 Euro abzüglich Nutzung vllt noch 4000 - 4500 Euro in Form von Raten auf die nächsten 5 Jahre verteilt wieder. Wenn er die Raten nicht zahlen kann, -> nem nackten Mann kannste nich in die Taschen langen.

Gruß Killa
 
Ratenzahlung geht ja nicht. Ich geb dem doch nciht das Auto zurück und bekomm dann verteilt mein Geld (wenn überhaupt)... ;)

Was ich für nen Rechtsbeistand hab? Nen grausam schlechten, der mich nach dieser Geschichte nicht mal mehr sehen würden, wenn ich für den nächsten Rechtsstreit 2.000€ Bonus bekommen würde ;)
 
naja geht schon, ging meinen Eltern auch mal so. Denen wurde von so nem Hinterhofhändler n Ford mit verschwiegenem Rahmenschaden verkauft. Das Geld hatte der Vogel wohl nicht mehr, hatte er wohl verjubelt....das durfte er 3 1/2 Jahre abstottern, das Auto war man allerdings schon von Anfang an los, war sowieso lebensgefährlich
 
Bevor man zum Anwalt geht sollte man sich vergewissern zu wem man geht. Wenn die Deckungszusage kommt, das dürften wenn ich micht nicht irre so ca. 200-400€ sein wird der liebe Herr Gerichtsvollzieher dort einschneien und wenn was zu holen ist dies auch tun.

Ich habe letzten Monat auch meine Mieter zwangsräumen lassen, der Anwalt hat die Rechnung sogar auf 150 Tacken gekürzt, er wollte erst 400€ haben :D

Die Pacht können wir vergessen, bei denen ist nichts zu holen, muß man sich im schlimmsten Fall mit abfinden.

Ich bin nicht ganz sicher, selbst wenn der Titel 30 Jahre hält, ich denke den Gerichtsvollzieher und seine Kosten kannst dann jedesmal du zahlen oder die Rechtschutz, bei jedem Besuch, aber das ist unter Vorbehalt!
 
Jetzt habe ich heute angerufen um nach dem aktuellen Stand zu fragen, da wurde mir gesagt der Beklagte wäre in Abwesenheit verklagt worden, mir den Kaufpreis+Zinsen des Autos Zug um Zug gegen das Auto zu geben sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Es gibt also ein Urteil? Ist es rechtskräftig?
 
Wenn es ein Urteil gibt, werden dort auch die Summen doch genannt, welche zu zahlen sind? Wird nicht nochmal nachträglich nachverhandelt.

Das Thema mit dem engagierten Anwalt hab ich schon von einigen gehört. Den scheint es noch wohl sehr gut zu gehen.
 
Wurde überhaupt schon verhandelt? Hast du also ein rechtsgültiges Urteil oder hast du bis jetzt noch gar nichts?
Was dabei schon mal wirklich "schlecht" ist die Kommunikation zwischen dir und deinem Anwalt ^^ wenn du nicht genau weißt was unternommen wird läuft irgendwas falsch ;)
Aber das hast du ja schon selbst festgestellt.

Die gefahrenen Kilometer -> also die Abnutzung muss er dir natürlich nicht bezahlen. In wie weit dadurch der "Preis" gemindert wird ist schwer zu sagen entscheidet das Gericht bzw. ein Gutachter. Aber ein Abzug wird es relativ sicher geben.

zu langsam ^^ drei Leute ein Gedanke, Doc Foster am schnellsten :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es rechtskräftig ist bekommt man in der Regel vom Anwalt oder der Staatsanwaltschaft das Urteil zugesendet.
 
ja das Urteil bekomme ich jetzt zugeschickt, demnach scheint es ja eins zu geben. sie sagte mir am telefon, das gericht hat befunden das er mir den kaufpreis (5200€) + Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos geben muss.

Nur meine Frage war eben, nach all der Zeit und den Streitigkeiten, ob er mir das Geld geben muss, was der Richter veranschlagt hat oder eben noch die Abnutzung abziehen kann.

Hab ja mittlerweile auch einiges an geld in das Auto gesteckt. Neue Batterie, nen Satz Winterkomplett-Räder, die Bremsen wurde hinten gemacht, der TÜV wurde Dezember erneuert.

Zur Anwaltsfrage: Klar kann man leicht fragen, warum ich da hin bin... der wurde mir eben von der RS-Versicherung empfohlen, ich brauchte bisher in meinem Leben keinen Anwalt, deswegen hatte ich da einfach keine "Erfahrung", ich hab eben den empfohlenen genommen.
 
Das weiß ich nicht, deshalb frag ich ja ;)

Hab noch keine Erfahrungen mit Gerichtsurteilen in meinem Leben... bis jetzt ;)
 
Was heißt denn bitte, dass der Anwalt auf eine konkrete Frage keine Antwort gibt?

Nach deinen Beiträgen habe ich eher das Gefühl, dass anwaltliche Kommunikation mit dir nicht gerade einfach ist, eine wirkliche Leuchte scheinst du jedenfalls nicht zu sein (musst der Mandant ja auch nicht sein).

Auf die Frage, ob der Beklagte Wertersatz verlangen kann, muss dir der Anwalt also eine klare Antwort geben können.

Zum weiteren Ablauf:

Zahlt der Beklagte auch nach dem Urteil nicht, muss eben vollstreckt werden, auch das sollte ja vom Mandat gedeckt sein und auch diesbzgl. sollte das weitere Vorgehen mit dem Anwalt abgestimmt werden.

Es bringt dir ja i.Ü. auch nicht viel, wenn dir hier von einem der vielen sprechenden Pfosten irgendwas geraten wird und dein Anwalt das dann anders sieht und handhabt.
 
@Doc Foster

Du spricht mir "aus der Seele". Mehr kann man zum Thema eigentlich nicht sagen, außer vielleicht: such dir einen anderen Anwalt.
 
Ich finde den Vortrag hier mehr als merkwürdig.

Zunächst einmal wissen wir nicht, worin die "Probleme" mit dem Fahrzeug überhaupt bestanden. Ob also überhaupt ein Sachmangel vorlag.

Desweiteren sind die AGB sowie die Vertragsbestimmungen unklar. Im Regelfall wird eine Regelung bezüglich des Wertersatzes getroffen (ich weiß das, denn ich leite ein Autohaus).

Und vor allem sticht mir ins Auge, dass sich der Händler scheinbar gar nicht gerührt hat. Er hätte, daran besteht kein Zweifel, auf jeden Fall Anspruch auf Wertersatz bezüglich der gefahrenen Kilometer. Das sollte jedem normal denkenden Menschen auch sofort klar sein. Ich kann nicht auf Kosten anderer ein Produkt benutzen (auch wenn es einen Defekt aufweist), ohne für den Wertverlust gerade zu stehen.

Daher hege ich stark den Verdacht, dass der besagte Händler zahlungsunfähig ist und vor der Insolvenz steht. Denn andernfalls würde sich ein Händler niemals auf ein solches Versäumnisurteil freiwillig einlassen.

Die Chancen in diesem Fall würde ich daher - unterstellt ich liege mit meinen Vermutungen richtig - als sehr dürftig einschätzen. Der Händler hat sicherlich gute Gründe, sich um gar nichts mehr zu kümmern... . Und wenn nicht, ist er dümmer, als die Polizei erlaubt ;). Dann hätte er auch nichts weiter als eine entsprechende Verurteilung verdient... .

MfG,
Dominion.
 
also mich heir als "nicht grad die Leuchte" zu bezeichnen... naja.

Was soll man denn als "Kunde" machen, wenn man seinem Anwalt ständig hinterher telefonieren muss? Wenn ich da nicht alle ~3 Monate selbst angerufen hätte dann wüsste ich wahrscheinlich in 5 Monaten noch nicht das hier längst ein Urteil gefallen ist...

Anwalt wechseln? Klar geht, hab mich ja nach n paar Monaten bei meiner RS-Versicherung beschwert. Die sagten mir das ich den Anwalt wechseln kann, nur müsste ich die "Einarbeitungszeit" des neuen Anwalts selbst bezahlen, sprich die RS übernimmt erst dann den Anwalt wieder ab dem Zeitpunkt, wenn der neue genau da weiter macht wo der alte aufgehört hätte. Da dies zu dem Zeitpunkt rein finanziell bei mir ganz schlecht aussah, viel diese Option leider flach und ich musste mich zwangsweise mit dem gewählten abgeben.

Ihr wollt wissen, wo die Probleme lagen? Ich habe das Auto damals probe gefahren. Alles schön und gut. Es gab so grob zwei sachen zu beanstanden. Erstens leuchtete die Batterieanzeige und zweitens leuchtete die ABS Lampe immer auf. Ansonsten war der Wagen rein optisch und gefühlsmäßig in Top Zustand. Ich sagte dem Verkäufer, wenn er die 2 angesprochenen Mängel beseitigt kommen wir ins Geschäft.

Gesagt getan. Bin hingefahren, hab das Auto nochmal laufen lassen, alles war gut, keine Lampen mehr an. Geld aufn Tisch, Vertrag unterschrieben und weg gefahren.

Leider ging die Lichtershow nach ca. 10 gefahrenen Kilometern wieder los. Erstmal Pech, denn es war Abends und er hat seinen Autohandel eh dicht gemacht, als ich los gefahren bin. Also am gleichen Abend zu nem bekannten in die Werkstatt. Diagnose, zu wenig Ladestrom, Lima wohl platt. Am nächsten Tag gleich per E-Mail angemahnt. Erst hat er sich kulant gezeigt, meinte ich solle mich paar Tage später melden und wir machen nen Termin machen. Gesagt getan, paar Tage später ruf ich ihn an, da heult er mich voll, er könne mir nicht einfach so die Lima wechseln, er könne Sie mir für lau einbauen aber das Teil solle ich zahlen. So ging das ne Weile hin und her, dann bin ich zum Anwalt.

Später hat sich noch heraus gestellt, das der Wagen nicht 100% Scheckheft gepflegt war wie angegeben, sondern das mittendrin ein Service gefehlt hat. Sprich, Pustekuchen wars mit der Rostschutzgarantie des Wagens, denn er hatte schon leicht Rost an einer der hinternen Türen.

Der Wagen hätte laut Mobile Angebotstext auch Sitzheizung haben sollen... hat er aber nicht (ist mir ja egal, ich weiß auch das es dieses Modell mit diesen Sitzen nicht mit Sitzheizung gibt aber hey... er hats reingeschrieben).

Und wie gesagt, was ist mit dem ganzen Geld was ich mittlerweile reingesteckt habe? 130€ für Batterie, ~230€ für Bremsen (Scheiben+Beläge), ~550€ für Winterkompletträder, 80€ für TÜV+AU??

Klar warte ich jetzt erstmal ab, bis ich das Urteil bekomme und werden dann meiner Anwälten MAL WIEDER hinterher telefonieren... denn von sich aus wird sie sich nicht melden. Ich habe gestern ja auch nicht mit der Anwälten direkt gesprochen (irgendwie hab ich das Gefühl die kann mich nicht mehr leiden weil ich mich ja schon bei der RS beschwert hatte...), sondern mit ner Sekretärin.
Ergänzung ()

so heute das Urteil bekommen:

Da steht folgendes:

Versäumnisurteil:

Im Rechtsstreit (folgend werden persönliches aussen vor gelassen) gegegn ******* wegen Forderung hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts ************* ohne mündliche Verhandlung am 23.12.2011 (HEUTE hab ich nur durch meinen Anruf vorgestern dieses Urteil bekommen) durch Vorsitzende Richterin ************* für Recht erkannt.

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5200€ nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 11. Januar 2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs ****************

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 11. Januar 2011 im Annahmeverzug befindet.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 5.200€
 
Zuletzt bearbeitet: (Urteil hinzugefügt)
Glückwunsch. Jetzt kommt nur noch die Odysee das Geld auch wirklich einzutreiben. :p
 
Heute hatte ich mal wieder das Vergnügen (oder das Glück) mit meine Anwälten telefonisch zu sprechen...

Laut Anwältin darf er mir wohl nichts abziehen für Fahrzeugnutzung usw, da er sich ja bereits vor Urteilsverkündungen schon fast ein ganzes Jahr im Verzug stand und sich weder auf Anwalts- noch auf Gerichtsschreiben gerührt hat. Sprich (sollte er flüssig sein was ich ja auch nicht glaube) er muss mir die 5.200€ zzgl. Zinsen geben UND ERST DANN muss ich das Auto an ihn zurück führe (besser gesagt muss ich das lt. Anwalt nicht machen, sondern er muss sich darum bemühen das Fahrzeug bei mir zu holen).

Naja dann warte ich halt mal ab...
 
Wie sieht das denn jetzt eigentlich aus? kannst du den Wagen dann auch noch so lange nutzen, bis er dir das komplette Geld geben hat können? Was passiert wenn du jetzt noch mit dem Wagen einen Unfall hast? Musste den jetzt wie ein rohes Ei behandeln oder biste da abgesichert?

Gruß Killa
 
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