MrMorgan
Admiral
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 8.034
Moin,
ich versuch das jetzt mal so kurz wie möglich zu halten.
Ich streite mich jetzt nach einem gewerblichen Autokauf seit 1,5 Jahren mit dem damaligen Verkäufer rum (Hinterhof-Autohandel).
Hatte einige Probleme mit dem Auto, bin nach dem Kauf sofort zum Anwalt usw. Leider ist mein Anwalt nicht grad der Brüller, bin mit ihm sehr unzufrieden was Kommunikation usw angeht.
Nun hab ich das letzte Schreiben Anfang Janur bekommen, das der Beklagte sich binnen 3 Wochen zum Vorfall äussern müsse (hatte auf alle Schreiben vorher durch meinen Anwalt nicht reagiert).
Jetzt habe ich heute angerufen um nach dem aktuellen Stand zu fragen, da wurde mir gesagt der Beklagte wäre in Abwesenheit verklagt worden, mir den Kaufpreis+Zinsen des Autos Zug um Zug gegen das Auto zu geben sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Allerdings müsse man dafür noch eine Deckungsbestätigung meiner Rechtsschutz einholen damit man dort den Gerichtsvollzieher hinschicken kann.
Nun meine Frage:
Ich habe das Auto ja mittlerweile benutzt, hab so 35tkm drauf gefahren. Wird diese Wertminderung tortz des Rechtsspruches noch angerechnet? Ich geh davon aus das ich auch gänzlich Pech haben kann wenn er kein Geld hat? Mein Anwaltsbüro konnte mir da keine vernünftige Auskunft geben am Telefon (noch ein Grund wieso ich da nie mehr hingehen werde usw). Sie erzählte mir irgendwas davon, das der Vollstreckungstitel ja 30 Jahre lang halten würde... was heißt das genau für mich als "Geschädigten"?
Vlt kennt sich hier ja einer halbwegs aus und kann mir weiterhelfen bevor ich noch nen Aufreger-Herzinfarkt bekomme wenn ich die das nächste mal anrufen muss deswegen...
Zur Information:
Das Auto wurde September 2010 für 5200€ gekauft mit 142tkm. Mittlerweile sind rund 175tkm drauf.
ich versuch das jetzt mal so kurz wie möglich zu halten.
Ich streite mich jetzt nach einem gewerblichen Autokauf seit 1,5 Jahren mit dem damaligen Verkäufer rum (Hinterhof-Autohandel).
Hatte einige Probleme mit dem Auto, bin nach dem Kauf sofort zum Anwalt usw. Leider ist mein Anwalt nicht grad der Brüller, bin mit ihm sehr unzufrieden was Kommunikation usw angeht.
Nun hab ich das letzte Schreiben Anfang Janur bekommen, das der Beklagte sich binnen 3 Wochen zum Vorfall äussern müsse (hatte auf alle Schreiben vorher durch meinen Anwalt nicht reagiert).
Jetzt habe ich heute angerufen um nach dem aktuellen Stand zu fragen, da wurde mir gesagt der Beklagte wäre in Abwesenheit verklagt worden, mir den Kaufpreis+Zinsen des Autos Zug um Zug gegen das Auto zu geben sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Allerdings müsse man dafür noch eine Deckungsbestätigung meiner Rechtsschutz einholen damit man dort den Gerichtsvollzieher hinschicken kann.
Nun meine Frage:
Ich habe das Auto ja mittlerweile benutzt, hab so 35tkm drauf gefahren. Wird diese Wertminderung tortz des Rechtsspruches noch angerechnet? Ich geh davon aus das ich auch gänzlich Pech haben kann wenn er kein Geld hat? Mein Anwaltsbüro konnte mir da keine vernünftige Auskunft geben am Telefon (noch ein Grund wieso ich da nie mehr hingehen werde usw). Sie erzählte mir irgendwas davon, das der Vollstreckungstitel ja 30 Jahre lang halten würde... was heißt das genau für mich als "Geschädigten"?
Vlt kennt sich hier ja einer halbwegs aus und kann mir weiterhelfen bevor ich noch nen Aufreger-Herzinfarkt bekomme wenn ich die das nächste mal anrufen muss deswegen...
Zur Information:
Das Auto wurde September 2010 für 5200€ gekauft mit 142tkm. Mittlerweile sind rund 175tkm drauf.