Gerichtsstreit nach Autokauf

naja, LAUT ANWALT wird per Gerichtsvollzieher erst das Geld vollstreckt und dann das Auto zurück. Mir hat bisher keiner Verboten weiterhin mit dem Auto zu fahren. Was natürlich bei einem Unfall ist... keine Ahnung. Er bekommt von mir das Auto auch erst, wenn ich das komplette Geld bekommen haben.
 
Solange der TE den Wagen nutzt, trägt er natürlich auch das Risiko der Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs des Fahrzeuges; sinnvoll wäre es natürlich, da der Beklagte in Verzug ist, das Fahrzeug beispielsweise bei Gericht in Verwahrung zu geben und dem Händler das Abholrecht gegen Leistung der Hinterlegungskosten nach Eingang seiner Zahlung einzuräumen.

Aber, es ist ja nicht wirklich bekannt, ob der Händler irgendwann zahlen wird oder kann und ob überhaupt etwas (verbunden mit weiteren erheblichen Kosten, Zeit und Mühen und Ärger) zu vollstrecken sein wird. Die Autos, die auf seinem Hof stehen, werden wohl entweder in Kundenauftrag zum Verkauf anstehen und damit nicht ihm gehören, oder aber an seine Bank verpfändet sein. Und dann hätte der TE nicht nur nicht mehr das Fahrzeug zur Verfügung, in das er schon einiges investiert hat, sondern weitere Kosten am Hals, die ihm, keine Rechtschutzversicherung erstattet.

Ich denke, es wäre das Sinnvollste, er würde jetzt mit dem positiven Urteil im Rücken versuchen, sich mit dem Händler zu einigen, dass der ihm noch einen kleineren Betrag bezahlt, den der vielleicht aufbringen oder abstottern kann, würde mal sagen irgendwo zwischen 1000 und 2000 Euro, und dass der TE dann auf die Vollstreckung des Urteils verzichtet, dafür aber das Auto behält.

Leider zeigt der Vorgang einmal mehr, wie sinnlos es ist, sich bei Lappalien der Gerichte zu bedienen; es kommt nur Ärger und nochmals Ärger raus, von der dafür aufzuwendenden Zeit einmal ganz abgesehen; freuen werden sich letztlich nur die Anwälte über solch eine Klagewut.
 
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also ich nenne 5200€ keinefalls eine "Lappalie"...
 
Es ging ja nicht um 5200 Euro, sondern um irgend ein blinkendes Licht und die Lichtmaschine, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe ! Und Du bekommst ja nicht die 5.200 unterm Strich, sondern Du mußt ja das Auto dafür wieder zurückgeben. Es ist also gewissermassen so ziemlich ein Nullsummenspiel für Dich mit viel Aufwand, der noch lange nicht zu Ende ist und Du kannst von Glück sagejn, dass Du Rechtsschutz hast, sonst könntest Du sogar noch auf Deinen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben.

Hättest Du die Fehler bei einer anderen seriösen Werkstatt reparieren lassen und dann von Deinem Händler nur die Reparaturkosten eingeklagt, dann wäre das ein Streit um ein paar hundert Euro gegangen, das war Dein "eigentlicher" Streitwert ! Das heißt, wenn Du nicht geklagt hättest, hättest Du ja keinen Schaden von 5.200 Euro erlitten ! Und immerhin hast Du mit diesem Fahrzeug obendrein inzwischen mehr als 35.000 km zurücklegen können und schreibst ja auch, dass es ansonsten top in Ordnung war !

Es ist leider in deutscher Gerichtsbarkeit heute so, dass sich Klagen kaum lohnen, selbst wenn es ("nur") um ein paar tausend Euro geht ! Der Aufwand und das Risiko sind viel zu enorm; bedenke doch nur, Du hättest ja auch verlieren können, aus welchen Gründen auch immer !

Seltsam finde ich übrigens auch, dass Du zu dieser Gerichtsverhandlung überhaupt nicht geladen warst; immerhin konnten Du oder Dein Anwalt doch vorher noch gar nicht gewußt haben, dass der Beklagte nicht erscheinen und es ein Versäumnisurteil geben würde !?

Und was für Beweise hätte denn oder hat denn Dein Anwalt bei Gericht vorgeleht oder vorlegen wollen ? Da hätte er doch wohl ein Sachverständigengutachten über den von Dir reklamierten Mangel vorher machen lassen und Beweise dafür vorlegen müssen, dass da tatsächlich ein Mangel bei Erwerb des Fahrzeuges vorgelegen hatte, falls der Beklagte dies bestritten hätte.

Fragen über Fragen also, die es hätten echt kompliziert - um es mal vorsichtig auszudrücken - für Dich werden lassen können, wenn zur Sache verhandelt worden wäre und Du mit einem offensichtlich recht unfähigen oder zumindest unwilligen oder überforderten Anwalt vertreten gewesen wärst !?
 
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ja ich konnte ja am Anfang auch nicht ahnen, das ich hier wohl den unfähigsten Anwalt im Umkreis von 300km erwische... Und du hast auch recht mit dem Beweis, manches wäre nach 1,5 Jahren nun wirklich schwer zu beweisen, bis auf das Scheckheft und die fehlende Sitzheizung... Ich kann ja wie gesagt auch nix für wenn ich da vor Gericht nicht erscheinen muss und man mir dahingehend auch nicht mal bescheid gegeben hat das es eine Verhandlung gibt bzw. gab....

bleibt nur zu hoffen das es bei diesem drecksack was zu holen gibt, dann bin ich schön 1,5 jahre ohne verlust auto gefahren... Mir gings im Endeffekt nur darum mir so ein Verhalten nicht bieten zu lassen, solchen Drecks-Autohändlern gehört sofort der Anwalt auf den Hals gehetzt wenn sie mich als Kunden auf den Arm nehmen.

Wenns nach mir ginge sollte man dem nachts nen Sack über den Kopf ziehen....egal sowas macht man halt als zivilisierter Mensch nicht.
 
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Glaube mir, aus langer eigener leidvoller Erfahrung mit Gerichten, wenn Du nicht vielleicht persönliche gute Beziehungen zu einem Anwalt hast, hängt ein Anwalt sich in so eine Sache kaum rein; die meisten Anwälte sind offensichtlich derart überlastet, dass die solche Fälle ohne großes Engagement einfach nur mitschleppen, um dafür dann Ihre Kohle zu bekommen; und die bekommen sie ja, egal wie es ausgeht und wie sehr oder wenig sie sich engagieren.

Und wenn es dann zu Gericht geht, sieht es mit den Richtern auch oftmals nicht viel besser aus; die Richter sind meist auch alle derart überlastet, dass sie sich in kompliziertere Fälle und schon gar nicht bei kleinen Streitwerten - und Deiner ist im Gerichtsalltag letztlich ein kleiner Streitwert, auch wenn er Dich persönlich sehr schmerzt - nicht besonders reinhängen, um beispielsweise komplizierte Sachverhalte auch sachgerecht auszuklären oder das gar nicht können.

In sofen ist Recht letztlich auch ein gutes Stück Glücksache, und wenn man Dinge wie Deine anders irgendwie regeln kann, dann sollte man die Gerichte nicht damit belasten bzw. halt den "kleineren" Schaden in Kauf nehmen, anstatt sich mit ungewissem Ausgang und hohem Kostenrisiko jede Menge Ärger und unnützen Aufwand zu frustrieren.

So ungern man das in seinem berechtigten Zorn auch einsehen mag !
 
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er war ja nciht bereit das zu machen aussergerichtlich. Super, mit der Aussage "Kauf der ne Lima und ich bau se dir dann ein" konnt ich auch nichts anfangen. Kosten Lima ca. 400-500€... Dann kann er das unvollständige Scheckheft nunmal nicht "nachbessern". Dann (was ich bisher nicht erwähnt hatte) hatte das Auto ja nach kurzer Zeit angefangen zu Rußen ohne Ende. Wenn ich da aufs Gaspedal getreten bin hab ich ne schwarze Wolke hinter mir gelassen. Einschätzung der Fordwerkstatt am Anfang: Kaputtes AGR Ventil. Kostenpunkt ca. 700-800€. Komischer Weise hat das Rußen aber nach ca. 6 Monaten von alleine aufgehört, konnte ich ja nicht ahnen.

Nun denn, schauen wir mal was die nahe Zukunft so bringt.
 
Egal; freu Dich, dass Du - fast wie die Junfrau zum Kind - zu Deinem vollstreckbaren Titel gekommen bist.

Nun versuche halt herauszufinden, ob der vollstreckbar ist und ob dort überhaupt noch etwas zu holen ist; wenn Deine Rechtsschutz auch die Vollstreckunsgkosten abdeckt, um so besser, falls nicht, drohe ihm die Vollstreckung an und, wie ich oben schon erwähnte, falls Du das Auto inzwischen behalten willst, was wohl das Beste wäre, dann versuche einen Kompromiss mit dem Händler zu schließen, dass er Dir halt noch etwas bezahlt und Du ihm dafür dann den Titel zurückgibst.
 
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Ich bezweifle jedoch ob du je zu deinem Geld kommen wirst.
Existiert der Schuppen noch?
Welche Name steht dran?
Der Typ hebt die Hand und du hattest nur ärger gehabt.
Die Wahrscheinlichkeit das er zahlt sieht doch sehr gering, das zeigt doch schon sein Desinteresse am Verfahren.
Der GV wird sich an dieser Person die Zähne ausbeissen.
 
ja davon geh ich leider auch aus. aber lieber so probiert (hat mich 50€ RV Selbstbeteiligung gekostet) als mir das bieten zu lassen.
 
ja gibt nichts groß neues, die Anwältin hat ihn jetzt letztmalig aufgefordert, das Geld bis zum 23.03.12 zu bezahlen, ansonsten wird der GV vorbei geschickt. morgen hab ich erneut telefon-termin mit dem Anwalt.
 
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