News Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft

tarrabas schrieb:
genau ... erklär mir doch wie denn die haftbarkeit sich so äussert, bei dir hinterm mond links. da zB in der ch diese aussage noch vollends stimmt.
Hier hinterm Mond (wir nennen es auch liebevoll Deutschland, keine Ahnung wie ihr in der Schweiz das nennt) ist das eher ein seltener Ausnahmefall, dass Eltern haften, wäre auch ziemlich unsinnig (Willst du die Eltern 20 Jahre in den Knast stecken wenn ein 16 jähriger in der Schule Amok läuft ?).
Wie es in der Schweiz aussieht interessiert hier nicht sonderlich, das hier ist ne deutsche Website die ne News über ein Gesetzt bringt welches in Deutschland erlassen wurde, ob in der Schweit Eltern für ihre Kinder haften hat da Null Bewandnis.

da ich jedoch nicht glaube, das es in d anders ist, bitte quellen und beweise, das die aussage von xpower ashx falsch war.
Glauben bedeutet leider zu oft nichts zu wissen.
Tipp doch einfach mal "Eltern haften für Ihre Kinder" bei Google ein und schon findest du im ersten Link (und fast allen da drunter) die Info die ich oben gepostet habe.
Zur Sicherheit poste ich den Link da ich nicht sicher bin dass du mir folgen kannst:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html

sorry für offtopic, nur solches halbwissen nervt mich zu heftig.
Kein problem, Ich hoffe mit dem Link nun dein Halbwissen etwas erweitert zu haben.
 
Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832).


also ... denken ... dann schreiben ... sagte doch hinterm mond links.
nun mal zur erklärung : rechtlich ist klar, das eltern für ihre kinder haftbar
zu machen sind. daran gibts nichts zu rütteln. klar ist aber auch, das
dies nur in zumutbarem masse möglich ist. da der richter sich auf
geltende praxis stützt. somit ist meine aussage erklärt, deine nicht.

die geltende aufsichtspflicht, ist sowieso nur einer der faktoren, welche
gerade in d ziemlich oft herangezogen wird, eben weil es oft passiert.
doch wie gesagt, ist nur einer der teile. zudem erklär mir mal, warum
eine kausalhaftung dennoch besteht, auch in d, wenns zum beispiel um
zahlungen der versicherungen geht. so als beispiel, denn die richten sich
darin nach geltendem, angewendeten recht.

greez
 
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tarrabas schrieb:
Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832).
Evtl. solltest du weiter als den ersten Satz lesen:
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht ...
Ergo wohl keine Haftung wenn dein Kind Cyber-kriminell wird ;)
btw, für Schäden haften bedeutet auch nicht pauschal strafrechtlich haften.
 
meine aussage bezog sich rein auf den ersten satz, sprich die damit
verbundene aussage. zudem hab ich den gesamten artikel gelesen.
kannst ja meine aussage nochmals durchlesen und dann wirst du
ev. erkennen, was ich ausgesagt habe und zu was ich nichts gesagt habe.
eben weil ich diese pauschale aussage als falsch empfand, was sie
ja auch ist, sagte ich etwas. du kannst mir ja sagen, ich sei etwas zu
frech gewesen, das liesse ich gelten, ändert dennoch nix daran, das
die pauschalisierung schlichtweg falsch war, wie ja schon der ERSTE
satz zeigt. darum kam ich auch mit halbwissen.

Creeed : darin wiederspricht auch keiner, was den gesamten text anbelangt.
wie gesagt, ich ging nur auf die zu allgemeine äusserung ein, welche eben
so wie sie da steht (von blutschlumpf) falsch ist. wie sich die rechtliche lage
verhält, wenn der nachbarsjunge von deiner leitung saugt, das weiss ich nun
auch nicht, doch vielleicht gibt es für solche fälle noch keine gesetzgebung,
wie bei uns, soweit ich weiss, darin lasse ich mich aber gerne belehren.

einerlei. back to topic.
 
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