Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten?

magjar

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Hallo, ich habe im Januar 2018 einen TV günstig gekauft bei nem ebay Händler als gebraucht mit 12 Monaten Gewährleistung. Der Fernseher war von Anfang an fehlerhaft doch der Händler hatte kein Ersatzgerät. Nach Ewigem hin und her mit dem Kundenservice des Herstellers wurde das Gerät im April repariert.

Heute meinte der Kundenservice des Herstellers ich hätte trotz Reparatur keine Gewährleistung mehr. Kann das sein? Ich dachte die Gewährleistung / Garantie wird nach einer Reparatur automatisch verlängert oder nicht? Gut bei mir war es Gebrauchtware aber mit 12 Monaten Gewährleistung seitens des ebay Händlers. Das Baudatum des Fernsehers ist Novemver 2015.

Danke für euere Antworten
 
Du verwechselt die Garantie des Händlers auf EBay mit dem vom Hersteller, die ist abgelaufen und steht meist nur dem Erstkäufer zu.
 
Naja evtl war die Reparatur Kulanz da Baudatum 11/2015 und die Reparatur war 04/2018 aber normalerweise verlängert sich die Garantie nach ner Reparatur. Ja muss mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie genau durchlesen
 
Händler muss 2 Jahren Gewährleistung bei Neuwaren geben, Gebrauchte nur 12 Monate. Ebay-Garantie ist echt verwirrend. Hersteller gibt freiwillige Garantie zu deren Bedingungen. Reparatur verlängert Garantie oder Gewährleistung nicht. Das muss explizit drinstehen, wenn ich mich nicht irre. Eine Ausnahme habe ich bei Auto gesehen, dass nur auf neu eingebaute Teile darauf "neue" Garantie gab (Audi).
 
Die Gewährleistung von 12 Monaten, so wie Du es beschrieben hast, hätte dann vom Händler kommen müssen.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers zu dessen Bedingungen.
Das hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, die ggf. ein Händler bietet bzw. zu der er auch gesetzlich verpflichtet ist.
Meistens bezieht sich eine Herstellergarantie auch lediglich auf den Erstkäufer.

Du hättest das Gerät also über den Händler reparieren lassen müssen und nicht über den Hersteller.
 
magjar schrieb:
Reparatur war 04/2018 aber normalerweise verlängert sich die Garantie nach ner Reparatur.
Seit wann ist das denn so, die Garantie verlängert sich höchstens auf das ausgetauschte Teil aber nie auf das gesamte Gerät?
Wenn ich z.B. eine Festplatte beim Hersteller innerhalb der Herstellergarantie austauschen lassen, beginnt doch diese auch nicht wieder von vorne sondern nur anhand des alten Kaufbeleges, wenn der nicht mehr vorhanden ist werden die Seriennummern benutzt, daraus ergibt sich das Herstellungsdatum + evtl Vorrats-Liegezeit beim Verkäufer und wenn es länger beim Verkäufer im Lager lag, musst Du die Kauf-Belege dazu legen, sonst hat man Pech.
 
Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen!
Gewährleistung = gesetzliche Vorgabe für den Händler!

Hast du denn jetzt den selben Fehler wie zum Kaufzeitpunkt oder ist das was neues?
 
Bei einer Reparatur verlängert sich die Gewährleistung normalerweise nicht. Bei einem Austausch durchaus.


Kauf 01/2018 und Defekt 10/2018. Sind doch keine 12 Monate?
 
magjar schrieb:
Das Baudatum des Fernsehers ist Novemver 2015.
Davon ist aber auszugehen wenn man die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchte?
Idon schrieb:
Kauf 01/2018 und Defekt 10/2018.
Das hat er ja bei Ebay zu dem Zeitpunkt gebraucht ersteigert und der Händler gibt ja die Garantie und nicht der Hersteller?
 
Ich ging jetzt von der 12 monatigen Gewährleistung des Händlers aus.
 
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magjar schrieb:
Heute meinte der Kundenservice des Herstellers ich hätte trotz Reparatur keine Gewährleistung mehr.
Das steht aber so nicht beschrieben im ersten Post.
 
Klar. Aber der Hersteller vergibt ja auch Garantie. Die scheint abgelaufen zu sein oder nicht von den Garantiebedingungen umfasst.

Gewährleistung hingegen könnte noch bestehen.
 
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Einige LEDs haben seit 2 Monaten ne seltsame Ausleuchtung bekommen da wo der Standfuss ist und da wird auch der TV etwas wärmer als beim Rest der Bildfläche
 
Es sieht für mich nicht eindeutig danach aus, als wäre der Händler aus der Geschichte raus. Der Käufer hat sich doch der Beschreibung nach sehr wohl an den Händler gewandt und erst aufgrund weiterer Komplikationen sich mit dem Hersteller auseinandergesetzt. Da müsste man sich die Details genauer ansehen.

Relevant erscheint mir das auch noch für die Frage der Beweislastumkehr. Die Gewährleistung selbst dagegen sollte ja nicht zweifelhaft sein.

Worüber man aber vllt streiten kann, ist die Frage, ob es sich wirklich um einen Mangel oder um eine Verschleißerscheinung handelt.
 
[Ger]Phoenix schrieb:
Händler muss 2 Jahren Gewährleistung bei Neuwaren geben, Gebrauchte nur 12 Monate.
Nein, bei Gebrauchtware ist es nur eine "kann"-Vorschrift, d.h. es bleibt dem Händler überlassen, ob er Gebrauchtware auf 12 Monate Gewährleistung begrenzt. Dies muss der Verkäufer aber eben auch kenntlich machen bzw. ins Angebot reinschreiben, ansonsten gelten volle 24 Monate Gewährleistung.
 
@magjar
Handelt es sich bei dem jetzigen Mangel denn überhaupt um denselben Mangel, weshalb der TV schon im April in Reparatur war?
 
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