Ersatzteil bestellt, Teil defekt, Händler verweigert Gewährleistung

nebulein schrieb:
. Ich habe ihn gebeten, dass er mir ein Schriftstück vom Hersteller zeigen soll, wo dies in den Bedingungen für eine Rückgabe steht, ich bin mal gespannt, ob ich etwas erhalte.

Darauf solltest du dich gar nicht erst einlassen. Das ist ja nicht dein Bier. Du hast mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Du machst ja jetzt erstmal nur deine Gewährleistungsansprüche ggü. dem Händler geltend. Ist schon klar, dass er dann vermutlich die Garantie beim Hersteller einfordern will und dir deshalb die gleichen Bedingungen auferlegt die er ggü. dem Hersteller hat. Du musst aber nur den Sachmangel anzeigen und alles weitere muss der Händler selbst erledigen. Lass das einfach über Paypal laufen und sieh zu, dass dein Geld zurückgebucht wird, falls der Händler unkooperativ bleibt.
 
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nebulein schrieb:
Ich darf z.B. den Wandhalter und das Gerät selbst montieren, es aber nicht anklemmen oder befüllen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Darum soll es hier aber auch nicht gehen, es geht hier um eine Antriebswelle.
Die Frage ist halt, steht in der Anleitung von der Antriebswelle, das Fachkräfte die einbauen müssen?

Ich habe im Support für Elektroartikel gearbeitet die z.B. im Baumarkt verkauft werden (und auch gewerblich)
Wir haben regelmäßig Defekte von Laien abgelehtn weil überall stand "Einbau nur durch Elektrofachkräfte"

Und das hat auch gerichtlich usw. immer geklappt.
 
Dann habt Ihr ja nur als Garantiegeber fungiert und wart nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung der Ansprechpartner. Da ist AFAIK solch eine Einschränkung hingegen nur zulässig, wenn vor dem Kauf entsprechend eingeschränkt wird oder der Händler dann dem Käufer den nicht sachgemäßen Einbau und dadurch die Entstehung des Fehlers nachweist.
 
Die ganzen gesetzlichen Paragrafen bringen im Moment doch Null bessere Erfolgschancen des TE gegenüber Paypal. Paypal wird nach Aktenlage entscheiden und wer da nicht aktiv zuarbeitet, der hat eben meines Erachtens schlechtere Karten.

Die paypal-Entscheidung berührt ja nicht die zivilrechtlichen Ansprüche entsprechend dem geltenden Recht (§§439,477 BGB), welche man bei Ablehnung des Käuferschutzes weiter geltend machen und auch einklagen kann. Wobei eine neue Antriebswelle dem TE jetzt wenig nützt, sondern besser eine Geldersatzleistung/Kaufpreisrückerstattung. Aber das wäre dann vielleicht schon der nächste kleine rechtliche Stolperstein.
 
Die Antriebswelle wurde ohne Anleitung geliefert. Die war im Prinzip einfach nur in einen Karton geworfen, ohne Verpackung und der Karton war an mehreren Stellen aufgeplatzt, ein Wunder, dass da die Schrauben nicht verloren gegangen sind.

Auf der Herstellerseite gibt es keine Anleitung, nur den Hinweis, dass auf manchen Produkten ein QR Code drauf steht, das habe ich jetzt nicht geprüft, ob es dazu was auf der Antriebswelle gibt, ich habe mich aber bei den Anzugsmomenten sowieso an die Herstellervorgaben gehalten.

Das einzige was ich beim Hersteller finden konnte ist, dass ein sachkundiger Mechaniker das einzubauen hat und man sich an die Herstellervorgaben halten muss. Ich denke solche Texte wird es bei jedem Hersteller geben, trotzdem ist ein Tausch meistens unproblematisch. Der Händler hat via Google inzwischen mehrere Rezensionen, wo er vehement die Sachmängelhaftung verweigert.

Wortlaut Website:
Das Produkt muss von einem sachkundigem Mechaniker mit der richtigen Ausrüstung und strikt gemäß den Anweisungen von SKF und der Montageanleitung des Fahrzeugs installiert werden.

Google hat dazu auch keine genaue Definition ausgespuckt. Ich gehe mal davon aus, dass hier im Normalfall ein ausgebildeter KFZ Mechaniker gemeint ist, aber dann sollten die ihre Definition mal überdenken.
 
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nebulein schrieb:
Die Antriebswelle wurde ohne Anleitung geliefert. Die war im Prinzip einfach nur in einen Karton geworfen, ohne Verpackung und der Karton war an mehreren Stellen aufgeplatzt, ...
Nach der Rechtsprechung diverser Obergerichte und des BGH könnten alleine schon die fehlende Anleitung und die mangelhafte Verpackung einen Sachmangel nach § 434 BGB darstellen.

Ich würde jetzt abwarten, wie PayPal entscheidet.
 
Ich würde vor allem nicht so viel in Text investieren. PayPal abwarten, Aufforderung mit Fristsetzung, nochmal Fristsetzung, Klage vor dem AG ohne RA in einfachen Laienworten oder wie auch immer sind ja alles verschiedene Möglichkeiten.
 
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