Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ersatzteil bestellt, Teil defekt, Händler verweigert Gewährleistung
- Ersteller nebulein
- Erstellt am
Klar.
Der Vorschlag von ThomasK war aber, dass man dem Wunsch einfach trotzdem nachkommt, woraufhin ich sagte, dass man hierbei Hürden einbauen kann und ggf. sogar, was natürlich nicht okay wäre, ggf. noch den einen oder anderen Kasten Bier dabei rausspringen lassen könnte, das aber natürlich nicht tun sollte.
Der Vorschlag von ThomasK war aber, dass man dem Wunsch einfach trotzdem nachkommt, woraufhin ich sagte, dass man hierbei Hürden einbauen kann und ggf. sogar, was natürlich nicht okay wäre, ggf. noch den einen oder anderen Kasten Bier dabei rausspringen lassen könnte, das aber natürlich nicht tun sollte.
Der TO sollte erst einmal abwarten, wie sich PayPal dazu verhält.
Aber nur dann, wenn der Verkäufer die Kosten für den Werkstattbericht übernimmt und bei diesem Händler würde ich auf Vorkasse bestehen.Avatoma schrieb:dass man dem Wunsch einfach trotzdem nachkommt,
ThomasK_7 schrieb:Dann sollte dieser Kfz-Meister genau das auch dem Verkäufer der Antriebswelle schriftlich bestätigen!
Nichts anderes hat der Verkäufer bis jetzt gefordert.
Vielleicht ist dann die Sache schon geklärt.
Warum soll man sich das Leben selbst schwer machen und einen Dritten hineinziehen, wenn es gar nicht erforderlich ist. Im Zweifel schafft man unbewusst so noch bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eine für sich schlechtere Ausgangslage.
ThomasK_7 schrieb:Der Verkäufer konnte schon annehmen/mutmaßen, das mit der neuen Welle jetzt 2 Monate gefahren wurde und jetzt erst die Mängel aufgetreten sind.
Was der Fall sein kann.
ThomasK_7 schrieb:Da ist so eine Forderung in meinen Augen legitim.
Nein, die Lage hat sich nach den zwei Monaten ja nicht geändert. Der Händler ist nachweispflichtig, nicht der Käufer.
ThomasK_7 schrieb:Vielleicht erspart das ja auch dem TE schon die teure Rücksendung dieser Welle.
Also im vorliegenden Fall würde ich dem Händler, sofern Paypal zu meinen Gunsten entscheidet, die Adresse zur Abholung mitteilen oder die Ware gegen vorherigen Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zusenden. Mehr Entgegenkommen als rechtlich für mich verpflichtend würde ich hier nicht anbieten.
ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 7.064
Seid Ihr wirklich Praktiker?
Angenommen man kann sich jetzt nicht einigen oder paypal entscheidet gegen den Käufer oder verlangt den Rückvsersand.
Was passiert dann?
Der Käufer bezahlt den vielleicht nicht billigen oder sogar risikobehafteten Rückversand.
Der Verkäufer zahlt trotzdem nicht, weil er eine xy-Bestätigung seines chinesischen Lieferanten vorzeigt, das es ein superduper-Teil war/ist. Im Falle eines tatsächlichen Schadens, reklamiert er eine unsachgemäße Verwendung durch den Käufer.
Nun klagt der Käufer in Deutschland.
Bekommt sogar einfach ein Versäumnisurteil und dann?
Dann treibt er die knapp 200€ mal in China ein, gegen Chingchaufeng in Chenzhen in der killikalli street 1689/B.
Eintreibungskosten rund 100€, selbst bei einfacher Kontopfändung wegen Übersetzungsanforderungen usw. und das nach mind. einem dreiviertel Jahr seit Beginn der Aktion.
Kann man machen, wenn man sonst nichts mit seiner Zeit anzufangen weiß oder es einem Spaß macht.
Muss man das aber empfehlen?
Angenommen man kann sich jetzt nicht einigen oder paypal entscheidet gegen den Käufer oder verlangt den Rückvsersand.
Was passiert dann?
Der Käufer bezahlt den vielleicht nicht billigen oder sogar risikobehafteten Rückversand.
Der Verkäufer zahlt trotzdem nicht, weil er eine xy-Bestätigung seines chinesischen Lieferanten vorzeigt, das es ein superduper-Teil war/ist. Im Falle eines tatsächlichen Schadens, reklamiert er eine unsachgemäße Verwendung durch den Käufer.
Nun klagt der Käufer in Deutschland.
Bekommt sogar einfach ein Versäumnisurteil und dann?
Dann treibt er die knapp 200€ mal in China ein, gegen Chingchaufeng in Chenzhen in der killikalli street 1689/B.
Eintreibungskosten rund 100€, selbst bei einfacher Kontopfändung wegen Übersetzungsanforderungen usw. und das nach mind. einem dreiviertel Jahr seit Beginn der Aktion.
Kann man machen, wenn man sonst nichts mit seiner Zeit anzufangen weiß oder es einem Spaß macht.
Muss man das aber empfehlen?
Wo steht, dass es ein China-Händler ist der aus China verschickt?
Unabhängig davon: wenn wir mit Geschäftspartnern auf der Arbeit Stress haben, die in einem Land mit keiner oder schwierigem Vollstreckungsumfeld sitzen (China, aber auch viele andere Länder), dann pfänden wir halt in deren Eigentum sobald es in der EU ankommt. Idealerweise sind das dann Lieferungen an andere Kunden, aber halt mit DAP/DDP o.ä. oder halt europäische Versandlager. Eine Vollstreckung eines deutschen ordentlichen Urteils in China ist sinnlos.
Unabhängig davon: wenn wir mit Geschäftspartnern auf der Arbeit Stress haben, die in einem Land mit keiner oder schwierigem Vollstreckungsumfeld sitzen (China, aber auch viele andere Länder), dann pfänden wir halt in deren Eigentum sobald es in der EU ankommt. Idealerweise sind das dann Lieferungen an andere Kunden, aber halt mit DAP/DDP o.ä. oder halt europäische Versandlager. Eine Vollstreckung eines deutschen ordentlichen Urteils in China ist sinnlos.
Warum sollte der Käufer das tun?ThomasK_7 schrieb:Der Käufer bezahlt den vielleicht nicht billigen oder sogar risikobehafteten Rückversand.
§ 439 Absatz 2 BGB ist hier ziemlich eindeutig.
Dort heißt es:
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
.one
Captain
- Registriert
- Jan. 2022
- Beiträge
- 4.034
Das ist imho der richtige Ansatz. Der Händler hat das Ersatzteil an eine Privatperson verkauft. Warum nur? Es sollte dem Händler klar sein, warum eine Privatperson selbst bestellt. Oder er sollte es nicht anbieten.knoxxi schrieb:Ausnahme sind Shops die nur B2B Handeln,
Und selbst auch um Hobbyschrauber wirbt in den Beschreibungen..one schrieb:warum eine Privatperson selbst bestellt.
Löschknecht
Lieutenant
- Registriert
- März 2025
- Beiträge
- 743
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Baumärkte verkaufen auch Klimageräte, die man nicht anschließen/aufdrehen darf wenn man keinen Klimaschein hat, und Installtionsmaterial wo auch auf dem Produkt steht "Verwendung nur durch eine Elektrofachkraft".
Die Frage ist halt auch ob der Kfz Meister auch erkennen kann das der Fehler schon vorab bestanden hat und das wirklich auch bestätigt.
Die Frage ist halt auch ob der Kfz Meister auch erkennen kann das der Fehler schon vorab bestanden hat und das wirklich auch bestätigt.
Naja, wenn ich Lese das eine nicht korrekte Schelle (?) montiert ist an der Welle. Kann dieser Umstand ohne Probleme belegt werden.Löschknecht schrieb:das der Fehler schon vorab bestanden hat und das wirklich auch bestätigt.
nebulein schrieb:Beim Ausbau ist mir außerdem aufgefallen, dass am Innengelenk andere Schellen verbaut sind, als am Außengelenk, das ist sehr ungewöhnlich, zumal ich per Zufall vor 2 Wochen eine weitere Welle des Herstellers in der Hand hatte und diese auf beiden Seiten die gleichen Schellen verbaut hatte.
Es geht um den Hersteller SKF, sprich schon eigentlich ein Premium Hersteller. Ein Freund von mir hat zufällig auch eine Welle von SKF gekauft und hier waren auf beiden Manschetten, sprich Innen und Außengelenk, neue Schellen des gleichen Typs verbaut.
Bei der Welle die ich erhalten habe, waren Innen andere Schellen verbaut, nämlich diese billigen Zurschellen, wovon eine sogar schon weggeflogen ist. Ich bin der Meinung, dass SKF solche Schellen mit Sicherheit nicht verbaut.
@Löschknecht
Das ist aber was ganz anderes. Bei Klimageräten wird überall direkt darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dies kommt meines Wissens nach aber wegen den eingesetzten Kältemitteln und nicht wegen der Montage selbst.
Ich darf z.B. den Wandhalter und das Gerät selbst montieren, es aber nicht anklemmen oder befüllen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Darum soll es hier aber auch nicht gehen, es geht hier um eine Antriebswelle.
@ThomasK_7
Meiner Erfahrung nach, wird in solchen Fällen nicht an den Hersteller in China gegangen, sondern in der Haftung steht dann der Importeur, sprich der Händler der die Teile verkauft.
Bei der Welle die ich erhalten habe, waren Innen andere Schellen verbaut, nämlich diese billigen Zurschellen, wovon eine sogar schon weggeflogen ist. Ich bin der Meinung, dass SKF solche Schellen mit Sicherheit nicht verbaut.
@Löschknecht
Das ist aber was ganz anderes. Bei Klimageräten wird überall direkt darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dies kommt meines Wissens nach aber wegen den eingesetzten Kältemitteln und nicht wegen der Montage selbst.
Ich darf z.B. den Wandhalter und das Gerät selbst montieren, es aber nicht anklemmen oder befüllen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Darum soll es hier aber auch nicht gehen, es geht hier um eine Antriebswelle.
@ThomasK_7
Meiner Erfahrung nach, wird in solchen Fällen nicht an den Hersteller in China gegangen, sondern in der Haftung steht dann der Importeur, sprich der Händler der die Teile verkauft.
Es ist durchaus üblich das auf der Getriebeseite innen eine andere Schelle verwendet wird als an den 3 anderen Stellen.
Ein-Ohr-Schellen sind die günstigste Variante auch was die Montage betrifft, aber es kann sein das der Bauraum so begrenzt und damit kein Platz für das Ohr der Schelle am Getriebe ist.
Ein-Ohr-Schellen sind die günstigste Variante auch was die Montage betrifft, aber es kann sein das der Bauraum so begrenzt und damit kein Platz für das Ohr der Schelle am Getriebe ist.
Ich habe gestern eine ausführliche Nachricht geschrieben und dort meinen Standpunkt nochmals erklärt. Zudem habe ich noch ein paar sinnvolle Hinweise hier aus dem Thread einfließen lassen, vielen Dank dafür. Ratet mal, was ich als Antwort bekommen habe?
1zu1 die Nachricht, die ich hier schon gepostet hab. Ich habe ihn gebeten, dass er mir ein Schriftstück vom Hersteller zeigen soll, wo dies in den Bedingungen für eine Rückgabe steht, ich bin mal gespannt, ob ich etwas erhalte. Ich frage mich auch, wann der Käuferschutz da eingreift.
1zu1 die Nachricht, die ich hier schon gepostet hab. Ich habe ihn gebeten, dass er mir ein Schriftstück vom Hersteller zeigen soll, wo dies in den Bedingungen für eine Rückgabe steht, ich bin mal gespannt, ob ich etwas erhalte. Ich frage mich auch, wann der Käuferschutz da eingreift.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 49
- Aufrufe
- 4.551
- Antworten
- 100
- Aufrufe
- 10.139
- Antworten
- 123
- Aufrufe
- 10.308
- Antworten
- 82
- Aufrufe
- 15.085