AW: Gewähleistung? Händler will Geld! Abzocke?
Ich habe hier im Thread bereits viel Richtiges gelesen, doch der entscheidende Punkt fehlt:
Das Auslegungsbedürfnis der Beweislastumkehr.
Die
Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG sieht vor, dass eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gewährt werden muss. Die Wirkung dieser Richtlinie kann von Deutschland nicht dahingehend einseitig eingeschränkt werden, dass durch eine Beweislastumkehr die faktische Regulierungswirkung der besagten Richtlinie umgangen wird. Oder anders gesagt: Deutschland kann hier keine gesetzliche Umgehung dieser Bestimmung erreichen, indem es den Verbraucherschutz in der Realität durch ein unüberwindbares Erfordernis auf 6 Monate begrenzt.
Daher sind die Erfordernisse, um der Beweislastumkehr zu genügen, nicht sehr hoch: So könnte zB eine eidesstattliche Versicherung die Beweislast abermals umkehren (dann zu Lasten des Verkäufers). (Hier ist Vorsicht geboten: Wer tatsächlich an einer Graka manipuliert, zB übertaktet, hat, sollte keine eidesstattlichen Erklärungen abgeben).
Indizien, wie etwa eine Internetrecherche, wonach auch andere Kunden nach einiger Zeit denselben Mangel feststellen mussten, könnten für eine abermalige Umkehr der Beweislast sorgen.
Es ist also zu beachten, dass die Beweislastumkehr keine unüberwindbare Hürde darstellt.
@ Threadsteller:
Keine Reparaturkosten oder Bearbeitungsgebühren zahlen und gegenüber Deinem Vertragspartner (Händler) hart bleiben. Klar angeben, dass man mit der Beweislastumkehr (wie oben beschrieben) keine Probleme hat, der Anspruch also weiterhin durchsetzbar ist.
Der Händler kann dann einschicken und versuchen, reparieren zu lassen (2 Versuche).
Gelingt dies nicht, so ist er zur Lieferung einer neuen Karte (gleiches Modell & gleicher Hersteller) verpflichtet. Zuzahlungen bzw. Nutzungsentschädigungen oder Wertersatz muss der Verbraucher nicht leisten. Portokosten gehen zu Lasten des Händlers.
MfG,
Dominion.