Gewährleistung trotz Kühlertausch - Antwort ASUS

Jim Phelps

Lieutenant
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Hi,

Warum mein Ursprungsthread geschlossen wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Aber ich möchte die Antwort von ASUS auf meine Anfrage hin euch darstellen, damit vielleicht bzgl. ASUS der Garantiesupport geklärt ist:

Zitat:
"Hallo,

sofern bei einem eventuellem Garantiefall der Originallüfter montier ist und der Schaden nicht auf einen 3rd Party Lüfter zurückzuführen ist bzw. auf Überhitzung oder mechanische Beschädigung bleibt die Grantie bestehen.

P.S. Da unser Supportmailsystem umgestellt wurde, kann es sein das uns die Anfrage erst mit erheblicher Verzögerung erreicht hat und sich dementsprechend die Beantwortung hingezogen hat. Wir bitten dies ! zu entschuldigen.



Mit freundlichen Grüßen

Technical Support Division ASUS Germany"

Liebe Grüße Marcus
 
naja, also wenn dir die karte wegraucht, solange n 3rd-party lüfter montiert ist, verfällt die garantie
ham se ja auch in deiner mail geschrieben
sofern bei einem eventuellem Garantiefall der Originallüfter montier ist
 
Hi,

Du hast das falsch verstanden. Wenn die Karte wegen Garantiefalles eingeschickt wird, dann muss der Originallüfter drauf sein. Sonst ergibt der Rest der Mail keinen Sinn, da es dann darauf gar nicht ankäme!
 
Ist ja glaube ich eh rechtlich gesehen richtig.
Sie müssen dir nachweisen, dass die Karte wegen Überhitzung defekt gegangen ist.
Bzw du musst das Gegenteil beweisen, bin mir nichtmehr sicher wierum es war.

Finde ich aber gut von ASUS, dass sie dir keine Probleme bereiten.

David
 
gute und wichtige information!

finde das absolut richtig von asus, da durch einen sachgerechten vorsichtigen kühlertausch nix kaputt gehen kann. im gegenteil, die graka dürfte wohl länger halten, weil die durchschnittstemperatur dauerhaft gesenkt wird. mechanische schäden auf der gpu durch unsachgemäßen kühlertausch würde man sowieso sofort sehen! schaut so aus als ob bei asus der kunde könig ist. weiter so :)
 
Jim Phelps schrieb:
Du hast das falsch verstanden. Wenn die Karte wegen Garantiefalles eingeschickt wird, dann muss der Originallüfter drauf sein. Sonst ergibt der Rest der Mail keinen Sinn, da es dann darauf gar nicht ankäme!
ich glaube du auch ;)
und der Schaden nicht auf einen 3rd Party Lüfter zurückzuführen ist bzw. auf Überhitzung oder mechanische Beschädigung bleibt die Grantie bestehen.
das ist ja wohl der fall
ich unterstell dir jetzt mal, dass du einen anderen kühler montiert hattest und die karte dann flöten gegangen ist
-> garantie ist futsch und du hast auch keine, wenn du den standardlüfter dann wieder montierst und die karte dann einschickst
 
Das ist ja wieder n heißes Eisen, MSI hat bei mir Verschleppungstaktiken angewandt und alle Mails mit wichtigen Fragen nicht beantwortet in der Hinsicht. Und die Karte hatte damals keine sichtbaren Beschädigungen, war auch nicht übertaket oder gemoddet und lag noch voll in der Garantie.
Ob das noch einen Unterschied macht wer daran rummontiert? Ich meine der technik begabte User oder jemand mit einer abgelossenen IT Ausbildung der z.b. auf Arbeit täglich mit Hardware zutun hat?
 
kennyalive schrieb:
ich unterstell dir jetzt mal, dass du einen anderen kühler montiert hattest und die karte dann flöten gegangen ist
-> garantie ist futsch und du hast auch keine, wenn du den standardlüfter dann wieder montierst und die karte dann einschickst
doch die hat er, wenn eben der schaden NICHT auf einen 3rd-party zurückzuführen ist.
ein grakaschaden muss ja nicht immer durch einen 3rd-party lüfter entstehen auch wenn der drauf ist! es reicht schon wenn irgend etwas durchschmort da kann doch der 3rd-party lüfter nix dafür und somit kann man das auch nicht auf eben genau diesen lüfter zurückführen ;)
deshalb hat man in solchen fällen laut der mail sehr wohl garantie wenn man dann eben die graka mit dem original lüfter einschickt!
 
naja, wieder son thema wo sich die geister scheiden :D
 
Hi,

Ich sehe das genauso wie ihr, außer Kenny. Habe aber extra nochmal nachgefragt (bisher ohne Antwort), ob meine oder Kennys Deutung stimmt.
Hier geht es auch nicht um "Geisterscheidung", sondern um meine Rechte als Käufer. Wie weit darf der Händler mir vorschreiben, was ich mit meinem (!) Eigentum machen darf und sich so aus der Gewährleistung zulässig/unzulässig entziehen. Ich finde gerade im PC Bereich hat dies eine enorme Relevanz. Die armen Nutzer einer Wasserkühlung.

Insoweit muss ich ASUS mal loben, dass sie kalr Flagge bekennen. TOLL! Das Verhalten, wie ihr es darstellt bei msi, halte ich für kundenunfreundlich. Entweder oder. Klare Regeln sind für alle besser.
Ich bin froh, keine MSI gekauft zu haben, zumal ich zwischen ASUS udn MSI schwankte.

Darüberhinaus ist das Verhalten von ASUS für mich als Kunde das einzig vernünftige. Für Schäden außerhalb des Lüfters und mech.Art (dafür gibt es nie Garantie bei ASUS) Garantie zu gewährleisten ist fair. Denn es entsteht ASUS kein wirtschaftlicher Schaden im Vergleich zu nicht umgebauten Karten. Denn wenn der Fehler eben nicht auf dem Lüfter oder mech. Beschädigung beruht, ist die Ursache auch vom Umbau unabhängig.
Letztlich ist dies aus meiner Sicht auch sinnvoll. Überspitzt gesagt kann nach Äußerung einiger hier noch nicht mal das Autoradio ausgewechselt werden um dann Gewährleistung oder Garantie zu erlangen, wenn der Motor wegen fehlerhafter Teile abbrennt. Es geht hierbei nicht um den Betrug(ich baue heimlich zurück und tue so als wäre nichts gewesen - mindestens ein versuchter Betrug, sondern um meine zivilrechtlichen Ansprüche). Und als Berufsjurist bin ich mir sicher, dass dies kein Gericht ablehnen würde. Warum bei PC Hardware dies teils durch die Händler/Hersteller anders gehandhabt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Allerdings kenne ich die Rechtssprechung hierzu nicht.

Gruß Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Jim Phelps schrieb:
sofern bei einem eventuellem Garantiefall der Originallüfter montier ist und der Schaden nicht auf einen 3rd Party Lüfter zurückzuführen ist bzw. auf Überhitzung oder mechanische Beschädigung bleibt die Grantie bestehen.
Ja und? Was soll das jetzt heißen?

1.) Heißt es nicht, das alle Hersteller so verfahren. (müssen)
2.) Heißt es nicht, dass es *generell* so ist.
3.) Heißt es nicht, dass ASUS dir trotzdem die Gewährleistung verweigern könnte, wenn sie denn wollten.;)

Letztlich ständest Du ja vor Gericht in der Beweispflicht, dass der entstandene Schaden auch dann zustande gekommen wäre, wenn keine technischen Änderungen vorgenommen worden wären!

Zudem, besteht immer noch ein Unterschied darin, ob ich den Hersteller / Händler *vorher* darüber informiere, dass ich die Karte selbst auf einen anderen Kühler umgerüstet habe oder ob ich hergehe und diese Tatsache arglistig verschweige!

Auf Kulanz darf ich hoffen (und wird oft genug gewährt) aber bei einer arglistigen Täuschung sollte ich mich nicht wundern Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen.
 
Hi Graka0815,

zu 1) und 2) Das ist eine rechtliche Frage, die ich so bejahen würde. Zu 3) nein, wenn es rechtlich eben unzulässig wäre.

Die Beweispflicht stellt sich erst nach der Klärung der Rechtslage. Wenn ich überhaupt keine Rechte habe, wozu soll ich dann Beweis erheben?!?

Eine Unterscheidung nach "Vorweginfo" oder nicht ist falsch, wenn ein Rechtsanspruch besteht, da dann dieser hiervon nicht abhängig ist. Davon ab ist die Überlegung praxisfern, denn was soll das Bewirken? Ein Unternehmen wird doch nicht 100 Anzeigen am Tag beantworten und jeden Einzelfall prüfen um deine eine Zusage oder nicht zu treffen.
 
Ein Recht zur Klärung hast Du immer.

Ein Grafikkartenhersteller kann Dir die Gewährleitung nicht verweigern nur weil Du den Kühler ausgetauscht hast, wenn Du vor Gericht beweisen kannst, dass dieser Umstand auch dann eingetreten wäre, wenn man den Original Kühler verwendet hätte.

Generell trifft es erst einmal zu, dass jedwede technische Änderung zum Verlust der Garantie führt, es sei denn, Du kannst o.g. beweisen, dann muß der Hersteller haften.
Aber, ein solches Gutachten würde jeden vertretbaren Rahmen sprengen.;)
 
GRAKA0815 schrieb:
Da werden Beispiele an den Haaren herbeigezogen das es einem schon fast weh tut.
Verbrauchsteile/Verschleißteile von Auto´s (Luftfilter, Zündkerzen, Bremsbeläge etc.) werden mit dem Lüfter der Grafikkarte innerhalb der Gewährleistung gleichgesetzt. Klar doch.

Dann nehmen wir den Kühlerventilator,der ist faktisch mit dem der Grafikkarte vergleichbar und darf ebenfalls getauscht werden.
Außerdem ist der auch KEIN Verschleissteil. ;)

Wir sind uns eigentlich ziemlich einig das wenn Betrug vorliegt,dieser natürlich auch Betrug ist (ich war es der sagte das man dazu stehen soll wenn man es macht).

Die Frage ist nur WANN wird was zum Betrug laut Produktrecht.

Und hier kommt Dope4you mit seiner Garantiebestimmungsauflistung ins Spiel.

Die Garantiebestimmungen kann der Hersteller bestimmen,die der Sachmangelhaftung nicht!
Das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge!
Ihr vermischt und verwechselt diese beiden Sachlagen ständig.

Nochmals: Garantie gibt der Hersteller freiwillig und nach seinen Bestimmungen (kann also entfallen beim Kühlertausch),Sachmangelhaftung ist per Gesetz geregelt (zusammenhängend mit dem Produktrecht,welches zum Beispiel dem Eigentümer das Recht auf Veränderung an seinem Eigentum zubilligt).
Und im Bereich der Sachmangelhaftung muss die Veränderung des Produktes ins negative eindeutig bewiesen sein um einen Verlust (der Sachmangelhaftung) herbeizuführen.
D.h. das neue Bauteil (der Lüfter/Kühler) hat dazu geführt das die Karte durchgebrannt ist,z.B. durch nun fehlende Ram Kühlung.
Oder der Käufer hat einen grob fahrlässigen Fehler gemacht.

Ich stimme überein das es im Schadensfall ohne Kulanz des Herstellers teilweise unmöglich sein wird das Gegenteil zu beweisen.
Und genau das muss der Kunde ja auch tun sobald mehr als 6 Monate verstrichen sind.

Fakt bleibt das die mir bekannten Hersteller fast alles tauschen was sie lt. ihren Garantiebestimmungen nicht tun müssten.
Die Frage ist warum?
Aus sozialen Gründen wird das wohl kaum von statten gehen.
 
Hi Akuji,

Gut das du nochmal darauf hingewiesen hast, dass Garantie friewill und Gewährleistung gesetzliche Pflicht aus §§ 434ff BGB ist. Hierauf beziehe ich auch meine Frage bzgl. des Händlers, wann ist das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass ein Garantiausschluss eines Herstellers nicht an §242 BGB scheitern kann.
Beim Auto geblieben (egal ob Verschleißteil oder nicht, denn Garantieinhalt wäre Garantieinhalt), der Händler geht pleite und Autohersteller X sagt, "Sorry, aber du hast das Teil X ausgetauscht. Deinen 8000 € Motor ersetzen wir nicht"... Da schreit das Rechtsempfinden.
 
akuji13 schrieb:
Dann nehmen wir den Kühlerventilator,der ist faktisch mit dem der Grafikkarte vergleichbar und darf ebenfalls getauscht werden.
Außerdem ist der auch KEIN Verschleissteil. ;)

Falsche Annahme.;)
Der Grafikkartenkühler incl. Lüfter (wenn vorhanden) bildet zusammen mit der Grafikkarte *eine* untrennbare Einheit. Einen Motor kann ich ohne Kühler kaufen, eine Grafikkarte aber nicht.;)

Ihr vermischt und verwechselt diese beiden Sachlagen ständig.

Nein, ließ Dir meinen beiden obigen Posts mal genau durch.

Die Frage ist warum?
Nun, die Frage kann man sich selbst beantworten.
Schlicht und ergreifend weil es zu teuer ist.
Man müßte ja dann bei jeder RMA praktisch ein Gutachten erstellen.;)
 
Hi Graka,

Du liegst leider wieder falsch. Darauf kommt es nämlich gar nicht an. Im übrigen beinhaltet ein Auto nach der Verkehrsanschauung einen Motor mit Kühler, sonst kannst du damit nicht lange fahren; genau wie eine Graka eine Lüfter seit einigen Jahren hat.
 
Oh Mann, wie soll man es noch verständlich erklären?

Wenn Dir bei Deiner Graka der Lüfter abraucht und du die Karte einschickst, dann bekommst du i.d.R. eine nigel nagel neu Karte zurück.
Wenn Dir nach einem Jahr der Motor am Auto abraucht, bekommste dann i.d.R. ein neues Auto?
Jetzt verstanden?

Oder noch deutlicher:
Ein Vergleich Auto <-> Grafikkarte hinkt, ein Vergleich Auto <-> Computer wäre richtig.
Die Grafikkarte ist ein Einzelteil eines Computers und keine komplette Sache wie es das Auto oder der Computer ist. ;-)
 
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Und fröhlich geht es weiter :)

Gib auf, du hast keine Chance den Leuten die es nicht hören wollen zu erklären das ein Kühlertausch nicht zu vergleichen ist mit dem Wechseln von Zündkerzen. Die Aussage von ASUS ist relativ "schwammig" und läßt ASUS ALLE Möglichkeiten offen. Die Tatsache das ASUS trotzdem noch Gewährleistung gibt ist jetzt weder kulant noch besonders Kundenfreundlich-es ist einfach die Pflicht---NUR während der Garantie wird davon ausgegangen das der Fehler bereits bei der Auslieferung bestanden hat und der Hersteller ist in der Beweispflicht-bei der Gewährleistung kehrt sich das ganze um und jetzt beweise mal das der Fehler bereits bei der Herstellung bestanden hat. So gesehen kannst du NULL machen ohne Gutachter wenn Asus sagt das es deine Schuld ist.........

Und um diese Gewährleistung zu erhalten bräuchte man ja auch nicht den Kühler wieder zu montieren, diese Art der Gewährleistung müssen die auch geben wenn austausch Kühler drauf ist. Nur wie gesagt die Beweispflicht ist umgekehrt und jetzt liegt es an dir den beweis zu erbringen das der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat. Ich persönlich würde mein RECHT der Garantie nicht unbedingt freiwillig mit einem Recht auf Gewährleistung tauschen, aber wenn es einen glücklich macht, dann soll er dies doch machen. Und die Aussage das der Fehler nicht auf den Austauschlüfter zurück zu führen ist finde ich genial-wie bitte will man das beweisen? Du bräuchstest 2 identische Klone wo du einen mit und einen ohne Austauschkühler laufen läßt..... sonst kann ich immer sagen das der Fehler durch den neuen Lüfter aufgetreten ist.
 
Dope4you schrieb:
Die Tatsache das ASUS trotzdem noch Gewährleistung gibt ist jetzt weder kulant noch besonders Kundenfreundlich
hallo?
sorry, aber im alten thread leute (teilweise zurecht!) als kriminelle und betrüger zu bezeichnen und dann diesen satz vom stapel lassen finde ich schon ein wenig rechthaberisch.

wenn du ne asus graka hast und du tauschst die bei nicht lüfterbedingten garantiefall wieder auf den alten lüfter dann bist du laut der mail eben kein betrüger mehr! das war doch auch der punkt worüber sich alle aufregen. draf mans oder darf mans nicht! ob man dann garantie bekommt oder nicht weiß wohl nur das licht, aber so wie der eine geschrieben hat kommen ja 98% aller getauschten karten (auch von nicht kulanten hersteller) wieder zurück, dann sollte wohl die quote bei asus um die 100% liegen ;)

deshalb frage ich mich, warum das asus verhalten weder kundenfreundlich noch kulant sein soll :confused_alt:
also ich finde das gegenteil ist der fall!

p.s. es gibt genügend technische defekte die nicht von einem unsachgemäß aufgeschraubten kühler stammen können. ein grafikkartenhersteller sollte mit eigenen technischen mitteln und erfahrungen keine probleme haben das festzustellen
 
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